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III. Abbildungsverzeichnis

3.7 Kommunismus

1944 besetzten sowjetische Truppen Rumänien, 1945 erfolgte die Wiederangliederung Nordsiebenbürgens an Rumänien, worauf auch die Verfolgung der führenden gesellschaftlichen Schichten anschloss. Zugleich uniformierte die kommunistische Ideologie die Beziehung zwischen Staat und Ethnien sowie zwischen den beiden neuen Sowjetrepubliken Ungarn und Rumänen. Die Repressalien gegen die deutsche Bevölkerung, d. h. das Unterbinden ihres (kulturellen) Austausches mit Deutschland und die Enteignungen, entzogen dieser einen seit dem Mittelalter bestehenden Kernaspekts ihrer Identität und zerstörte damit auch ihre Beziehung zum neuen Staat. Die Ungarn konnten durch den großen Anteil der Nationalitäten in der Arbeiterbewegung und ein der Ethnie gewogene Führung teilweise verhältnismäßig günstigere Regelungen im Kulturbereich umsetzen (z. B. ungarischsprachige Universität und Oper in Klausenburg). 1952 wurde auf

257 Vgl. Roth (2007), S. 130 ff.

258 Vgl. a. a. O., S. 132 ff.

sowjetischen Druck in Siebenbürgen eine autonome ungarische Region259 eingerichtet, die zwar von wenigen Rechtsfreiheiten gekennzeichnet war, aber einen bescheidenen Rahmen für ein eigenständiges kulturelles Leben bot. Ab dem Ungarnaufstand 1956 engten sich die kulturellen Freiräume jedoch wieder ein, etwa durch die Zusammenlegung der ungarischen und rumänischen Universitäten in Klausenburg 1959, eine ungünstige Reorganisation der autonomen Region und schließlich deren Auflösung 1968 im Zuge einer Verwaltungsreform.

1948 kam es zur Auflösung und Enteignung der griechisch-katholischen Kirche in Siebenbürgen zu Gunsten der orthodoxen Kirche sowie deren Zentralisierung und Vereinheitlichung in Richtung Bukarest.260 Letztere nahm dabei langsam die Rolle einer Staatskirche ein, die immer mehr der staatlichen bzw. nationalistischen Propaganda diente.

Begleitet wurde dies auch von Verfolgungswellen gegenüber den anderen Kirchen (u. a.

aufgrund ihrer Verbindungen ins Ausland), im Zuge derer die Enteignungen des konfessionellen Schulwesens die Minderheiten besonders hart traf.261

Prägend für die kommenden Jahrzehnte sollte die sog. nationalrumänische Ausprägung des Kommunismus werden. In den 1950er-Jahren schlug Rumänien einen Sonderweg innerhalb der kommunistischen Staaten ein, der sich prägnant in der nicht stattfindenden Entstalinisierung, im Abzug der sowjetischen Truppen und demonstrativer „Unabhängigkeit“

von der Sowjetunion zeigte. Unter Parteichef Gheorghiu Dej setzte sich zudem eine nationale Ideologie durch, die auf dem Dogma der dako-romanischen Kontinuitätstheorie basierte. Roth attestiert ihr eine Verschränkung

„stalinistisch-autoritärer Strukturen und nationalistischer Ideologien, für deren historische Begründung und propagandistische Verbreitung Wissenschaft, Medien und Bildungswesen uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen hatten“262.

In den 1960er-Jahren nahmen sowohl die soziale Nivellierung als auch der ethnische Assimilationsdruck zu: Dies manifestierte sich zum einen in der Zurückdrängung der Bourgeoise zugunsten der Arbeiterklasse, zum anderen in Restriktionen in Bildungswesen und Kultur sowie der gewalttätigen Unterdrückung von Meinungsäußerungen, wobei der mächtige rumänische Geheimdienst eine wichtige Rolle spielte. Ergänzt wurden diese Maßnahmen durch die – schon in der Zwischenkriegszeit begonnenen – intensivierten Ansiedlung von Rumänen aus dem Regat in den Minderheitensiedlungsgebieten bzw. die staatlich gesteuerte „Verschickung“ von Minderheitenangehörigen in andere Landesteile.

Unter den kleineren Minderheiten, wie etwa den Armeniern und Juden, setzte durch Emigration und Assimilation langsam ein Auflösungsprozess ein. Im Falle der deutschen Auswanderer wurde – wie auch im Falle der Juden – die Ausreise nur gegen Zahlung eines

259 Diese umfasste etwa das Szeklerland und die Stadt Tirgu Mures, vgl. ebd.

260 Vgl. Kapitel 5.3.1.

261 Vgl. Roth (2007), S. 136 ff.

262 Vgl. a. a. O., S. 139.

„Kopfgelds“ gewährt, wobei seit den 1950er-Jahren die landsmannschaftlichen Vertretungen in Deutschland die Bundesregierung zu Familienzusammenführung drängte. Ihre Zahl stieg bis 1978 stetig an.263

Ab 1965 vereinigte Generalsekretär Nicolae Ceausescu allmählich alle entscheidenden Staatsämter auf sich. Während er außenpolitisch den Eindruck der Unabhängigkeit von der Sowjetunion zu suggerieren versuchte, wurden dabei aber auch negative innerrumänische Vorgänge verdeckt. Durch Aufsplittung der größeren ethnischen Gruppen bei Volkszählungen, z. B. in Ungarn und Szekler, konnte deren Gesamtgruppe in der Außenwahrnehmung vermindert werden. Die Zwangsassimilation der (sprachlich und konfessionell am nächsten stehenden) Roma zur Erhöhung des demographischen Anteils der ethnisch rumänischen Bevölkerung schlug fehl. Gravierender wogen, neben der Abschaffung der ungarischen Autonomieregion, die Reduzierung des muttersprachlichen Unterrichts bei gleichzeitiger Forcierung des Rumänischen, das Verbot ungarischer Ortsnamenstafeln und die Einschränkung der Besuchs- und Reisemöglichkeiten. Zu erwähnen ist nicht zuletzt eine vehemente Industrialisierungspolitik, in deren Zuge es zu einem starken Anwachsen der Städte kam. Dazu gehörte ab den 1980er-Jahren auch die sog. „Systematisierung“, d. h. die Planierung alter Dorfstrukturen und Umsiedlung der Bewohner in agroindustrielle Großzentren. Aus Sicht der Minderheiten zielte auch dies auf eine Zwangsassimilation mittels der Zerstörung der kulturellen und gesellschaftlichen Basis der Minderheit. Durch die staatliche Propaganda wandelte sich das Selbstverständnis der ehemals habsburgischen, westlichen Provinzen und wurde von nationalrumänischer Ideologie verbrämt, mit dem Ziel der kulturell-nationalen Vereinheitlichung und Verdrängung kultureller Unterschiede.264 Roth führt hierzu aus:

„So kamen die Kenntnisse um und damit auch das Verständnis für historisch gewachsene Besonderheiten immer mehr abhanden und werden ersetzt durch Glauben an eine ununterbrochene dako-rumänische Siedlung gerade auf dem Boden Siebenbürgens, dass immer wieder von fremden Völkern unterdrückt worden sei. Die Geschichtsinterpretation ging dabei – von der Forschung an den Universitäten bis hin zu den Schulbüchern – von den ‚drei rumänischen Ländern‘

(gemeint sind die Walachei, die Moldau und Transsilvanien) aus, konstruierte eine möglichst einheitliche Geschichte des gesamten Territoriums des heutigen Rumänien und minimierte, verschwieg oder entstellte die politische Geschichte Siebenbürgens. Sie wurde gewissermaßen zum Anhängsel der Fürstentümer im Süden und Osten, deren historischen Größen gesamtrumänische Bedeutung zugesprochen wurde. Ergänzend kam die Belebung rumänisch-bäuerlicher Volkskultur hinzu, die das nationale Bewusstsein nun verstärkt prägte.“265

Die Ausgangslage für den Diskurs über Minderheitenschutz oder gar Autonomieforderungen war zur Wendezeit denkbar schlecht. Noch während der 1980er-Jahre verstärkte sich der

263 Vgl. Roth (2007), 139 ff.; s. a. die ethnische Bevölkerungsverteilung, Tab. 7.

264 Vgl. a. a. O., S. 143 ff.

265 S. a. a. O., S. 145 f.

Assimilierungsdruck und Nationalismus, auch als Ablenkung von der katastrophalen Wirtschaftspolitik Ceausescus.266 Der kulturelle Austausch der Minderheit mit Ungarn kam durch die rumänischen Behörden fast zum Erliegen. Gleichzeitig erschien in den Medien der Vorwurf der ungarischen Revisionismus sowie der Separatismusbestrebungen der Minderheit, bis zur Schließung der ungarischen konsularischen Vertretung in Cluj-Napoca 1988.267 Bis Ende der 1980er-Jahre führte die zentral gesteuerte, kommunistische Wirtschaft zum wirtschaftlichen Ruin des Landes und zur internationalen Isolierung der Ceausescu-Diktatur. Gepaart mit einer katastrophalen sozialen Entwicklung kulminierte die Situation 1989 in einer Revolution268, die sich von Siebenbürgen aus nach Bukarest ausbreitete und von einer „Verbrüderung“ der Ungarn und Rumänen geprägt war: Als sich aus dieser Bewegung heraus – nach dem Sturz Ceausescus – die „Front der nationalen Rettung“ zur Übernahme der Regierungsgeschäfte formte, nahm diese zunächst Zugeständnisse für die Regionen und Minderheiten auf, die sich an denen der Karlsbader Beschlüsse von 1918 orientierten.269