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Leitfaden-Interviews II

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9. OPERATIONALISIERUNG

9.3 Stufe II: Befragungen

9.3.4 Leitfaden-Interviews II

Für die Leitfaden-Interviews II wurden zwei Personengruppen als relevant eingeschätzt:

Kommunikationsverantwortliche in den Kabinetten der Kommissar*innen (aufgrund ihrer unterschiedlichen Bezeichnungen – jeweils abhängig von den Kabinetten – wurde der einheitliche Begriff „Kommunikationsverantwortliche“ gewählt) sowie Pressesprecher*innen des Sprecher*innendienstes der Europäischen Kommission (im Folgenden: Spokesperson’s Service). Beide Funktionsträger*innen politischer Kommunikation erfüllen das Kriterium, die Europäische Kommission nach außen repräsentieren zu dürfen und dabei – in mehr oder weniger großem Ausmaß und unterschiedlichen Häufigkeiten – mit (österreichischen) Journalist*innen zu kommunizieren.

1.) Kommunikationsverantwortliche in den Kabinetten der Kommissar*innen

Alle 27 für die Kommunikation der Kommissar*innen-Kabinette zuständigen Beamt*innen wurden für diese Befragung via E-Mail kontaktiert. [Anmerkung: Großbritannien hatte zum Zeitpunkt der Befragung aufgrund des negativen Referendums zum Verbleib in der

Europäischen Union keinen Kommissar mehr inne.] Neun der kontaktierten Personen (ein Drittel) haben ein Treffen zugesagt. Weitere vier Personen haben die E-Mail-Anfrage positiv beantwortet. Aufgrund mangelnder Zeitressourcen konnte jedoch kein Treffen realisiert werden. Die Gespräche dauerten zwischen 41 Minuten und einer Stunde und 21 Minuten. Die Namen und Funktionen der Befragten werden in der Beschreibung der Auswahlstichprobe genannt (siehe Tabelle 9.3_1). In der Auswertung werden die Personen der Reihenfolge der Interviews nach anonymisiert und mit einer Buchstaben-Zahlen-Kombination bezeichnet.

Diese Vorgangsweise intendierte, bei eventuell auftretenden heiklen Themen Hindernisse für einen offenen Gesprächsverlauf möglichst von Vornherein zu beseitigen.

Die Variation und Heterogenität der Portfolios der Kommunikationsverantwortlichen zeigte sich als inhaltlich ausgewogen (Scholl 2015, 26): Euro- und Finanzstabilität, Wettbewerb, Handel und Handelsbeziehungen gehören zu den gewichtigen und einflussreichen Politikbereichen der Europäischen Kommission. Der Politikbereich Handel und Handelsabkommen wurde zum Zeitpunkt der Befragung speziell in Österreich als bedeutendes Handlungsfeld der Europäischen Kommission wahrgenommen. Zum einen fanden in dieser Zeit die Verhandlungen für die umstrittenen Handelsabkommen TTIP oder CETA statt, die – allen voran durch eine Kampagne der Kronen Zeitung – in den österreichischen Medien stark verfolgt wurden. Mit dem Wettbewerb wiederum kann ein in der österreichischen Debatte positiv besetztes Politikfeld der Europäischen Kommission mit in die Analyse aufgenommen werden.

Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement waren zum Zeitpunkt der Befragung aufgrund des Syrien-Krieges und dessen Auswirkungen im Migrationsbereich ein aktuell relevanter Tätigkeitsbereich der Europäischen Kommission. Mit Beschäftigung und Soziales, Regionalpolitik, Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterung sowie Digitale Ökonomie waren darüber hinaus auch Themen vertreten, die entweder aufgrund der Kompetenzen der Europäischen Kommission oder aufgrund der politischen Lage zum Zeitpunkt der Befragung eine eher untergeordnete Rolle spielten.

Mit der Kommunikationsverantwortlichen im Kabinett von Kommissar Hahn war darüber hinaus auch eine Person vertreten, die unter anderem als Journalistin und langjährige Pressesprecherin der Europäischen Kommission in der Vertretung in Wien auch gute Kenntnisse des österreichischen Journalismus vorzuweisen hatte. Mit einer Anzahl von fünf

Männern und vier Frauen war das Geschlechterverhältnis ausgewogen. Die folgende Tabelle listet die offizielle Aufgabenbeschreibung der befragten Kommunikationsverantwortlichen in den Kabinetten der Kommissar*innen zum Zeitpunkt der Befragungen auf (vgl. European Commission 2017e):

Tabelle 9.3_1: Kommunikationsverantwortliche in den Kabinetten der Kommissar*innen

Name des*der Befragten & Funktionen Zugehörige*r Kommissar*in & Portfolio Natasja Bohez Rubiano:

Policy Assistant, Communication Adviser

assistance on communication and press matters, social media, website

relations with communication and spokesperson’s service (COMM and SPP)

coordination of speech writers, trainees, College, humanitarian aid and crisis management (ECHO), neighborhood and enlargement (NEAR), international cooperation and development (DEVCO)

Marianne Thyssen:

“Employment, Social Affairs, Skills and Labour Mobility”

Carl-Christian Buhr:

Deputy Head of Cabinet

relations with Directorate General for Communications Networks, Content and Technology (DG CONNECT) and Directorate General for Informatics (DIGIT)

preparation jour fixe, research, science and innovation, cybersecurity, privacy, free flow of data, data economy, e-government

communication with Latvian press and social media

relations with Latvian stakeholders

also in charge of “Financial Stability, Financial Services and Capital Markets Union”

[Anmerkung: nach Rücktritt des britischen Kommissars aufgrund des negativen Referendums zum Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union im Juni 2016]

Christina Holm-Eiberg:

co-ordination of communication issues

relations with Spokesperson's Service (SPP)

Margrethe Vestager:

Competition

Patrizio Fiorilli:

Communication Advisor

communication and information policy

coordination of speeches and speechwriting

relations with the Spokesperson's Service

European Week of Regions and Cities, Regio Stars, Media Web, Citizens dialogue

communications strategy and media relations

relations with the Spokesperson's Service (SPP)

Social media, Civil society Joakim Larsson:

Communications Adviser

communications strategy, planning and coordination

media relations and interviews

social media outreach

supervision of press releases & communications material, commissioner's website and blog, opinion-editorial articles

Press briefings & media monitoring

relations with DG TRADE communications team, spokesperson's service and DG COMM

Policy articulation on civil-military relations

Comprehensive approach: Health, Middle East, Relations with EU Member States: Italy, Estonia, Latvia, Lithuania

College & Directorate General for Communication Networks, Content, Technology (CNECT)

Věra Jourová:

“Justice, Consumers and Gender Equality”

2.) Pressesprecher*innen des Spokesperson’s Service der Europäischen Kommission

Pressesprecher*innen als Auskunftspersonen zu gewinnen, stellte sich als schwierig heraus.

Von den zum Zeitpunkt der Befragung 19 tätigen Pressesprecher*innen im Spokesperson’s Service haben drei Personen der Interview-Anfrage via E-Mail zugesagt. Mit einer weiteren Pressesprecherin kam aufgrund einer Terminkollision kein Treffen zustande.

Aufgrund ihrer tagesaktuellen Tätigkeit stehen die Pressesprecher*innen im Normalfall mehr unter Druck als die Kommunikationsverantwortlichen in den Kabinetten. Nicht zuletzt durch das tägliche Mittagsbriefing sowie durch täglich stattfindende fixierte Routinen sind sie einem straffen Zeitplan unterworfen. Der engmaschige Arbeitsablauf zeigte sich auch in den Interviews, die – mitunter im Gegensatz zu denen mit den Kommunikationsverantwortlichen in den Kabinetten – jeweils von Vornherein mit einem Ende anberaumt waren. Sie dauerten zwischen 42 und 55 Minuten. Eine Person wurde dazwischen zu einem anderen Termin

gerufen, wodurch das Gespräch kurz unterbrochen und unter zeitlichem Druck vollendet wurde. Aber auch ihre mitunter heikle Aufgabe als Repräsentant*innen für die Europäische Kommission nach außen und die direkte Verantwortlichkeit gegenüber dem Kommissionspräsidenten sowie dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission könnte eine Erklärung für die hohe Anzahl an Absagen bzw. die Nicht-Beantwortung zahlreicher E-Mail-Anfragen sein. In allen drei Interviews wurde auf die Verantwortung der Pressesprecher*innen für die Europäische Kommission hingewiesen und explizit um Anonymisierung gebeten. Die Personen wurden daher nach der Reihenfolge der Interviews mit einer Buchstaben- Kombination bezeichnet. Eigenschaften der Pressesprecher*innen des Spokesperson‘s Service dürfen deshalb nicht erläutert werden.

Tabelle 9.3_2: Pressesprecher*innen im Spokesperson‘s Service der Europäischen Kommission

Name des*der Befragten Portfolio

Person A aufgrund der Wiedererkennungsmöglichkeit anonymisiert

Person B aufgrund der Wiedererkennungsmöglichkeit anonymisiert

Person C aufgrund der Wiedererkennungsmöglichkeit anonymisiert

3.) Hintergrundgespräche

Aufgrund der festgelegten Kriterien zur Bestimmung der Auswahlstichprobe (öffentliches Sprachrohr nach außen und Kontakt zu (österreichischen) Journalist*innen) sowie der Vorgaben der Europäischen Kommission für die externe Kommunikation wurden von Vornherein Personengruppen von der Befragung ausgeschlossen, die ebenfalls Kommunikationsfunktionen in der Europäischen Kommission innehaben: Neben den Pressesprecher*innen arbeiteten zum Zeitpunkt der Befragung auch 13 Press Officers im Spokesperson‘s Service der Europäischen Kommission, die Recherchetätigkeiten erledigten und im Hintergrund (meist schriftliche) Anfragen der Journalist*innen beantworteten.

Während unter der Präsidentschaft von Jean-Claude Juncker eine starke Zentrierung auf die Pressesprecher*innen stattfand, galt für die Press Officers kein öffentliches Auskunftsrecht.

Von dieser Regelung waren zum Zeitpunkt der Befragung auch weitere Kommunikationsexpert*innen in den unterschiedlichen Generaldirektionen bzw.

Beamt*innen, die für die Generaldirektion Kommunikation arbeiteten, betroffen. Da diese

jedoch in erster Linie für spezialisierte inhaltliche oder administrative Belange zuständig sind, kaum oder gar nicht in Kontakt mit Journalist*innen nach außen stehen und nur in Abstimmung mit dem Spokesperson‘s Service nach außen treten dürfen, wurde von dieser Zielgruppe auch keine inhaltliche Ergiebigkeit für die Arbeit erwartet.

Hintergrundgespräche mit ausgewählten Personen aus diesen zwei Gruppen wurden dennoch (mit teilweiser Zusicherung auf Anonymisierung) geführt. Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission für die externe Kommunikation und zu geringer Passung für die vorliegende Forschungsarbeit wurden sie zwar nicht aufgenommen bzw. nicht transkribiert und ausgewertet. Sie dienten jedoch dazu, die Leitfaden-Interviews mit Hintergrundinformationen und Orientierungswissen zu ergänzen. Dadurch konnten die Befragungen zielgerichteter und effizienter ausgestaltet werden.

Aufgrund seiner Funktion im Kabinett des österreichischen Kommissars Johannes Hahn hat sich darüber hinaus auch noch ein weiterer Mitarbeiter für die Forschungsarbeit als interessant erwiesen. Er war zum Zeitpunkt der Befragung explizit für die Beobachtung der österreichischen Medien zuständig, hatte jedoch selbst nur peripher mit Journalist*innen zu tun.

Tabelle 9.3_3: Hintergrundgespräche mit Beamt*innen der Europäischen Kommission Abteilung in der

Europäischen Kommission Name und Jobbezeichnung Funktion

Spokesperson’s Service Press Officer – anonym aufgrund der

Wiedererkennungsmöglichkeit anonymisiert

Spokesperson’s Service Press Officer – anonym

aufgrund der

Wiedererkennungsmöglichkeit anonymisiert

DG Health and Food Safety Communication Officer – anonym

aufgrund der

Cabinet Expert Portfolio: Austrian political debate on the EU

9.3.4.2 Erhebungsmethoden

Im Juli und August 2017 wurden zunächst jene Kommunikationsverantwortlichen der Kabinette der Kommissar*innen sowie jene Pressesprecher*innen des Spokesperson‘s Service kontaktiert, welche die Kommunikation für die in der Inhaltsanalyse österreichischer Printmedien fünf erstgereihten und fünf letztgereihten Politikfelder innehatten (siehe Kapitel 10.2.3). Sie erhielten eine E-Mail-Anfrage für einen Interview-Termin im September oder Oktober in Brüssel und ein zusätzliches Empfehlungsschreiben des Dissertationsbetreuers.

Aufgrund geringer Rückmeldungen während der Sommermonate wurde Ende August schließlich der Entschluss getroffen, eine breitere Palette an Kommunikationsverantwortlichen in den Kabinetten der Kommissar*innen und Pressesprecher*innen der Europäischen Kommission anzufragen. Bei der weiteren Auswahl wurde Gläser und Laudel gefolgt, welche die Anzahl der Interviews nicht bereits von Beginn der Erhebung an als abgeschlossen einfordern (Gläser & Laudel 2010, 118). Mit den meisten Beamt*innen wurden die Interviews recht kurzfristig und flexibel während des Forschungsaufenthaltes in Brüssel vereinbart. Aufgrund der Schwierigkeit, Zusagen von Pressesprecher*innen aus dem Spokesperson‘s Service zu erhalten, wurden die Pressesprecher*innen zur Zeit der Befragung in Brüssel noch einmal zusätzlich via E-Mail bzw.

telefonisch kontaktiert.

Die Interviews fanden zwischen 21. September und 7. Oktober 2017 in Brüssel statt. Bis auf wenige Ausnahmen wurden sie in den Büros der Beamt*innen im Berlaymont, dem Hauptgebäude der Europäischen Kommission, abgehalten. Für alle Termine im Kommissionsgebäude war eine Akkreditierung, Anmeldung bei der Rezeption und Sicherheitskontrolle erforderlich. Um für die Befragten eine möglichst angenehme und sichere Gesprächsumgebung herzustellen (Herzog 2012, 209), fanden vereinzelte Interviews auf Wunsch auch in einem unbelebten Café, in der Cafeteria des Berlaymont oder direkt im Pressezentrum der Europäischen Kommission statt. Neben einigen kurzen Unterbrechungen durch Telefongespräche oder andere Kabinettsmitarbeiter*innen existierten keine besonderen Störungen der Interviewsituationen.

Die Fragebogenzusammenstellung erfolgte nach dem Vorbild der ersten Interview-Phase (siehe Kapitel 9.3.2). An bereits vorhandenes Wissen über den Untersuchungsgegenstand wurde angeknüpft und aufgrund dessen eine stärker deskriptive Interviewform, ein höherer

Grad an Strukturierung und häufigere Detailfragen eingefügt. Sowohl für die Kommunikationsverantwortlichen der Kabinette als auch für die Pressesprecher*innen diente derselbe teilstrukturierte Leitfaden als Grundlage. Jedoch wurden zusätzliche Konkretisierungsfragen mit zum Teil unterschiedlichen Schwerpunkten angelegt, die hilfreich waren, um Detaillierungen anzuregen und Präzisierungen einzufordern. Diese ergaben sich entweder aufgrund des Profils der Person oder auch spontan im Gesprächsverlauf. Im Vergleich zur ersten Interview-Phase verlief die Interviewsituation deutlich asymmetrischer zugunsten der Interviewerin (Bogner & Menz 2005, 66; Kaiser 2014, 3).

Diese Vorgehensweise war auch deshalb wichtig, da die Interviewsituationen zeigten, dass die Befragten durchaus Übung im Umgang mit (zumeist journalistischen) Interviews hatten. Es gab in den allermeisten Fällen eine offene Gesprächsatmosphäre. Aber es muss natürlich erwähnt werden, dass die Interviews – in unterschiedlichem Ausmaß – von einer institutionellen Perspektive und Standortgebundenheit geprägt waren. Im Gegensatz zu den Interviews mit den Korrespondent*innen war natürlich davon auszugehen, dass es für die Beamt*innen der Europäischen Kommission (hier wird auch der Pressesprecher der Vertretung in Wien aus der Interview-Phase I mitgerechnet) klarere Grenzen des Sagbaren gab. Das institutionelle Framing der gesprochenen Inhalte war beispielsweise auch an einer einheitlichen Sprache sichtbar (Potter & Hepburn 2012, 555-570). Unterschiede zeigten sich zwischen den Kommunikationsverantwortlichen der Kabinette, die aus verschiedenen Gesichtspunkten eine sehr heterogene Gruppe ausmachten (z. B. Aufgabenbereiche im Kabinett, beruflicher Hintergrund, Herangehensweise an die Kommunikationsarbeit), und den Pressesprecher*innen, die neben klar festgelegten Aufgabenbereichen viel stärker standardisierte Kommunikations- und Verhaltensweisen zum Ausdruck brachten. Die Pressesprecher*innen baten beispielsweise um Anonymität und in zwei Fällen auch um ein Abschalten des Aufnahmegeräts. Wie aber konkret mit der jeweiligen Standortgebundenheit umgegangen wurde, ist keinesfalls einheitlich über die gesamte Beamt*innenschaft der Europäischen Kommission zu legen. Es muss einerseits nach Funktionsgruppen unterschieden werden, und andererseits waren unterschiedliche Herangehensweisen stets auch individuell festzumachen.

Für die Interpretation der Ergebnisse müssen schließlich auch kulturelle und sprachliche Eigenschaften berücksichtigt werden (siehe Kapitel 8.2.4 – Punkt 3). Die doch recht große

Anzahl an Interviews in deutscher Sprache könnte die Vermutung nahelegen, dass die Herkunft der Forscherin eventuell für eine Interview-Zusage ausschlaggebend war. Hier muss aber erwähnt werden, dass die Verwendung der deutschen Sprache nicht automatisch auf eine deutsche oder österreichische Herkunft der Interview-Partner*innen schließen lässt.

9.3.4.3 Test und Auswertungsverfahren

1.) Pretest

Der Fragebogen wurde im Vorfeld bei einer slowenischen Beamtin aus dem Rat der Europäischen Union und einem österreichischen Beamten aus dem Europäischen Parlament – beide für Kommunikation zuständig – getestet und im Anschluss geringfügig ergänzt. Im Rahmen dieses Pretests wurden die Befragten nach dem Ablaufmodell des „lauten Denkens“

instruiert: Alles, was auf- und einfällt, sollte kurz protokolliert werden. In einem anschließenden Gespräch wurde noch explizit nach Verständlichkeit und einem eventuellen Bias in den Fragestellungen gefragt (Raab-Steiner & Benesch 2015, 63–64).

2.) Auswertung

Die Auswertung erfolgte nach demselben Ablauf wie die Reihe der Leitfaden-Interviews I (siehe Kapitel 9.3.2).

3.) Kategorientestungen

Die Kategorientestungen wurden nach dem Vorbild der Leitfaden-Interviews I durchgeführt (siehe Kapitel 9.3.2).

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