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DAS GELD DER NOTENBANK

In document DAS UNSICHTBARE GELD (Pldal 37-46)

SUPERGELD UND GELDSCHÖPFUNG

4. DAS GELD DER NOTENBANK

Vom Supergeld hängt demnach letztlich ab, wieviel Geld das Bankensystem schöpfen kann. Supergeld existiert in Form von Banknoten. Was aber sind Banknoten und wie kommen sie dazu, Supergeld zu sein?

Banknoten sind von der Notenbank — der „Nationalbank“ eines Landes — in Umlauf gebrachtes Geld. Sie wurden durch die Macht der Gewohnheit und per Dekret der jeweiligen Staatsmacht zu Supergeld. Gehen wir kurz auf die Jahrhunderte dauernde Entstehung der Banknoten ein, um den Charakter des Supergeldes, seine herausragende Rolle im Geldsystem nachzuvollziehen.

. . . SEIN E V O RG ESC HIC HTE

Der Entstehungsprozeß des Supergeldes nahm irgendwann im Mittelalter seinen Anfang, als das Geld noch in Form von geschlage­

nen Münzen aus Edelmetallen, zumeist Goldmünzen, im Verkehr war.

Langsam gaben immer mehr Geschäftsleute einer bequemen Zah­

lungsvariante den Vorzug. Hätten sie auf ihren Geschäftsreisen, besonders den Reisen in weit entlegene Gebiete, die für ihre Zahlungen erforderlichen enormen Goldmengen mit sich geführt, so wäre das kostspielig und wegen möglichen Raubes oder Diebstahls gefahrvoll und kompliziert gewesen. Um diesen Nachteilen und Risiken zu entgehen, deponierten sie ihr für die zukünftigen Ausgaben bestimm­

tes Goldgeld bei einer Bank daheim. Diese hatte Filialen in ferneren Städten, den Schauplätzen der Kaufgeschäfte. Für die Einlage gab die Bank den Handelsreisenden einen Gutschein. Bei seiner Einlösung diente die Bank und auch ihre Provinz-Zweigstellen jederzeit mit einem Goldquantum in Höhe des hinterlegten Goldbetrages. Die Quittung war also ein Zahlungsversprechen der Bank. So konnten die Geschäftsleute ohne die tausend Komplikationen und Gefahren des Goldtransportes überall dort, wo es eine Bankvertretung gab, kaufen und zahlen.

Die Vorteile dieser neuen Methode wurden über kurz oder lang der Geschäftswelt allgemeinbekannt, so daß dieser Berufsstand vor dem Kauf nicht mehr die Bankquittung in Gold zu wechseln brauchte. Die meisten Handelsleute akzeptierten die Bestätigungen an Zahlungs Statt, konnten doch auch sie mit ihnen kaufen. Falls sie es mit einem mißtrauischen Partner zu tun bekamen, konnte der Gutschein ohnehin jederzeit in Gold zurückgetauscht werden.

Infolgedessen kursierten für Goldeinlagen die Quittungen verschie­

dener Banken, ohne daß nach jedem Geschäft sofort auf Auszahlung der deponierten Goldmenge gepocht wurde. Demnach waren über einen mehr oder weniger ausgedehnten Zeitraum Gutscheine anstelle des Goldes im Umlauf. Was geschah währenddessen mit dem Gold?

Es lag wohlbehütet im Keller der Bank. Doch damit nicht genug:

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Die Banken wußten, daß, wenn sich ständig solche Bons im Geldverkehr befanden, ein Teil des hinterlegten Goldes nicht sofort ausgezahlt werden mußte. Folglich konnten sie diesen Teil, für den sie bereits Quittungen in Umlauf gebracht hatten, gegen Zinsen an kreditsuchende Unternehmer verleihen. Auch in diesen Fällen brauchte die Bank kein Gold zu verborgen: Es genügte, wenn sie mit Voucher kreditierte und so tat, als wäre auch für diese Gold hinterlegt worden. Mit ihnen bezahlten dann die Unternehmen ihre Lieferanten, wonach auch diese mit ihren Partnern Gutscheine verrechnen oder sie bei der emittierenden Bank in Gold umwechseln konnten.

Es mußte der Bank nur gelingen, immer genügend hohe Goldreser­

ven im Keller zu haben, und zwar so viel, wie erfahrungsgemäß Bons bzw. Schecks eingelöst wurden. Wir sehen, daß sich schon auf einer frühen Stufe der Entwicklung des Notenbankgeldes ein Prozeß abspielte, der dem zuvor geschilderten, heutigen Geldschöpfen der Banken gleicht. Das Gold übernahm mehr und mehr die Rolle der Supergeldreserve.

(Obwohl wir damit etwas vom Wesen abschweifen, sei folgendes bemerkt: Das Goldgeld war seit eh und je eher ein Zeichen seiner selbst. Auch die Münzen der ehrwürdigsten königlichen Münzanstal­

ten enthielten weniger Feingold, als ihnen an Wert aufgeprägt war.

Und wer will bestreiten, daß der jahrhundertelange Gebrauch die Münzen abnutzte, womit ein Teil ihres Nennwertes verloren ging.)

Es lag natürlich in der Absicht der Banken, diesen Prozeß voranzutreiben und dafür die Gutscheine für den Umlauf geeigneter zu machen. Zum Beispiel stellten sie ihre auf Gold lautenden Zahlungsversprechen auf gewisse Festbeträge aus. So quittierten sie 1200 Taler mit einem Tausender- und zwei Hunderterscheinen. Mit Hilfe dieser sogenannten Titelanleihen konnten im Rahmen des Kreditbetrages Zahlungen beliebiger Höhe beglichen werden. In Gestalt der Titelanleihen war der unmittelbare Vorfahr der heutigen Banknoten im Wirtschaftsgeschehen aufgetaucht.

Verständlicherweise konnten in erster Linie große, weithin bekann­

te Banken Banknoten emittieren. Die Bevölkerung und die Unterneh­

men bevorzugten die Noten solcher renommierter Banken, denn bei

kleineren, weniger bekannten Banken drohte eher die Gefahr, daß sie eventuell später, wenn der Eigentümer der Banknote die Goldzahlung wünschte, ihrem Zahlungsversprechen nicht nachkommen konnten.

Als Beispiel für die Anwendung dieser Zahlungsweise mag England dienen. Hier kannte man schon zur Wende vom 18. zum 19.

Jahrhundert den Kredit, das „Wunder“ des Kapitalismus, und wandte ihn bei der Industrialisierung an. Zu Beginn des 19.

Jahrhunderts übten in England ungefähr 500 Provinzialbanken ihre Tätigkeit aus. Sie gaben ohne jede Kontrolle Banknoten aus und finanzierten die verschiedensten örtlichen Unternehmungen munter drauflos. Zwar beschleunigte dies augenfällig die durch den Krieg gegen Napoleon verursachte Inflation, doch zog die englische Wirtschaft daraus einen Nutzen: Das für inflationäre Zeiten charakte­

ristische „billige Geld“ stärkte den Unternehmergeist. Die Franzosen waren in ihren ökonomischen und finanziellen Anschauungen hinter den Engländern zurück. Sie hielten dieses System für „künstlich und labil“ . Das „Wunder“ Kredit war ihnen noch unbekannt. Wie hätten sie es auch kennen können? Napoleon folgte der merkantilistischen Politik Colberts, dem allmächtigen Wirtschaftsminister des Sonnen­

königs. Diese Politik begnügte sich damit, möglichst viele Waren zu exportieren und die Importe einzuschränken, um soviel Gold als möglich im Lande zu behalten. Umsonst war die französische Revolution radikaler als 150 Jahre zuvor die englische. Im Wirt­

schafts- und Finanzleben stand das Inselland schon an der Spitze Europas.

In breitem Maße wurden mit Hilfe von Quittungen in Form von Banknoten, die einige Großbanken emittierten, Zahlungen der Bevölkerung und der Firmen abgewickelt. Die Voucher der kleineren Banken wurden nur im engeren Geschäftsbereich der jeweiligen Bank an Zahlungs Statt angenommen. Es bestand keine Veranlassung, für diesen eingegrenzten Aktionsbereich die Quittungen als Banknoten auszugeben. Hier konnten die Betriebe auch mit gegenseitigen Kontenbuchungen zahlen.

So erwuchsen zwei Bankengruppen: Zur ersten Gruppe gehörte eine relativ geringe Anzahl angesehener Banken. Sie emittierten auf der

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Grundlage ihrer Goldvorräte Banknoten. Andererseits stellten sie den zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden Unternehmen auch Geld in Form von Kontengutschriften zur Verfügung. Die zweite Gruppe bildeten die schlichteren Banken. Sie enthielten sich der Banknoten­

emission, hatten aber die Möglichkeit, für ihre Kunden auf dem Wege von Kontengutschriften Geld zu schöpfen.

In der Anfangsperiode der Banknotenemission versuchte mancher, die Möglichkeit des „kostenlosen“ Geldschöpfens zu mißbrauchen.

Der berühmteste Finanzglücksritter war zu jener Zeit der schottische Abenteurer John Law. Er hatte zu Frankreichs Unglück in Geld­

geschäften ein ausgezeichnetes Gespür. Im Jahre 1718 erhielt er den Auftrag, die infolge der dynastischen Kriege zerrüttete französische Wirtschaft mit finanziellen Mitteln wieder in Gang zu bringen und zur Beseitigung einer mächtigen Staatsschuld der Schatzkammer beizu­

tragen. Law sah die einzige Lösung in der Emission von Banknoten.

Er gründete zur Durchführung seines Projektes eine eigene Bank in Paris, die Banque Royale. Die französische Wirtschaft litt an Geldmangel und hoffte auf einen Aufschwung. Sie akzeptierte die Banknoten uneingeschränkt, säh sie doch in ihnen eine staatliche Garantie. Mit der Zauberkraft des „neuen Geldes“ erwarb Law das Sklavenhandelsmonopol und die Ostindische Gesellschaft. Später erhielt er auch die Vollmachten zur Leitung der französischen Steuerpolitik, zur Beaufsichtigung der staatlichen Münze, ja sogar zur Kontrolle der gesamten nationalen Geldpolitik. Da Law jedoch einen großen Teil der Staatsausgaben und sämtliche Geschäfte über Kredite, das heißt in Banknotenform, finanzierte, kam in kurzer Zeit eine riesige Menge dieser Noten in Verkehr. Das Resultat: Die Lebenshaltungskosten verdoppelten sich innerhalb von zwei Jahren.

Schließlich riß die überzogene Banknotenemission im Jahre 1720 Law’s Bank in den Bankrott.

U N D SEIN E K O N SO LID IER U N G

Derartig unangenehme Erfahrungen veranlaßten die Regierungen, sich in die Ausgabe von Banknoten einzumischen. Es ist in jedem Falle äußerst problematisch, wenn eine emittierende Bank infolge einer übermäßigen Notenemission zahlungsunfähig wird. Also begann man die Relation zwischen auszugebenden Banknoten und vorhandenen Goldvorräten einer jeweiligen Bank auf staatlicher Ebene zu regeln.

Die Entwicklung ging jedoch bald weiter, und die Regierungen entzogen kurzerhand allen Banken mit Ausnahme einer das Recht zur Emission. Das Emittieren wurde zum Monopol dieser einen Bank, die häufig nach diesem Privileg Notenbank genannt wird. Sie ist die

„Nationalbank“ des jeweiligen Landes. Heute existieren — quasi als Kuriosa — noch ganze drei Privatbanken auf der Welt, denen das Recht zur Emission von Banknoten zusteht: Die Bank of Scotland, die Royal Bank of Scotland und die Clydesdale Bank. Erwartungsgemäß müssen sie für jedes von ihnen ausgegebene schottische Pfund ein britisches (englisches) Pfund bei der Bank of England (der Notenbank Großbritanniens) hinterlegen.

(Kurz ein paar Worte zur damaligen ungarischen Situation: Die Versuche zu Zeiten Szechenyis und Kossuths waren teils reformeri- scher, teils revolutionärer Natur. Infolge der Niederlage des Freiheits­

kampfes waren sie aber zum Scheitern verurteilt. Die erste „ungari­

sche“ Notenbank entstand erst nach dem Ausgleich 1867 in Gestalt der zentralen Bank der Monarchie — der Österreichisch-Ungari­

schen Bank (Oszträk—Magyar Bank). Wie alle im 19. Jahrhundert gegründeten Notenbanken war auch sie eine halb staatliche, halb private Institution. Ihr Status widerspiegelt in treffender Weise Bedingungen und Charakter der Übergangszeit vom Kapitalismus der freien Konkurrenz zum Monopolkapitalismus.)

Im Gegenzug für die Vergabe des Monopolrechtes der Banknoten­

emission erhöhte der Staat seinen Einfluß auf die Geschäftspolitik der Notenbank. Weil die Banknoten Zahlungsversprechen der Noten­

bank auf Gold waren, schrieben die meisten Staaten die Menge an Banknoten vor, die ihre Notenbank auf der Basis des gegebenen

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Goldvorrates ausgeben konnte. Am bekanntesten dürfte die Regelung Englands aus dem Jahre 1844 sein. Das sogenannte Peel-Gesetz hatte folgendes zum Inhalt: Die Bank of England durfte ohne jeden Gold­

gegenwert die minimale Summe von 14 Millionen Pfund emittieren, wobei als „Deckung“ dieses Betrags die Obligationen der bestehenden Staatsschuld angesehen wurden. Oberhalb dieses Grenzwertes war die Notenbank streng reglementiert. Sie war nur zur Emission eines Banknotenquantums berechtigt, für das ihre jeweiligen Goldvorräte ein Äquivalent boten. Sieht man von der genannten Minimalsumme ab, so hatte die Notenbank de facto eine hundertprozentige Gold­

deckung zu garantieren. Das Gesetz behielt bis zum Jahre 1914 seine Gültigkeit.

Die eingreifenden Weisungen stärkten das Vertrauen in die Notenbanken. Sie wurden im Interesse der Zahlungsfähigkeit getrof­

fen, das heißt, um den Eigentümern von Banknoten mit hoher Wahrscheinlichkeit den Rücktausch in Gold zu gewährleisten.

Zur allgemeinen Verbreitung der Banknoten trugen noch weitere Umstände bei: Die Notenbank wurde zur „Staatsbank“. Sie verwalte­

te in dieser Eigenschaft die Gelder des Staates. Demnach konnte eine Verbindlichkeit gegenüber dem Staat, zum Beispiel eine Steuerzah­

lung, mit Banknoten wie mit Gold erledigt werden, ebenso wie es den Unternehmen möglich war, mit Schecks zu zahlen, wenn diese auf den Namen der Bank lauteten, die ihr Kontokorrent führte. So erstattete in unserem Beispiel der Jeansproduzent „ A l“ dem Unternehmen

„A2“ seine Materialrechnung mit einem Scheck seiner Bank.

Folglich wurden die Banknoten immer stärker an der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beteiligt. Parallel dazu sammelte sich ein stets größerer Teil des im Umlauf befindlichen sowie des neu geschürften Goldes in den Safes der Notenbank an. Diese Goldmenge diente der Notenbank als wohlbehütete Reserve zur Deckung ihrer Banknoten­

emission.

Die anderen Banken, die kein Banknotenausgaberecht hatten, hielten ihre Reserven — wie erwähnt — nicht in Gold, sondern in Banknoten, und konnten Giralgeld schöpfen. Dieser Ersatz der Goldreserve war möglich, als die Banknoten allgemein akzeptiertes

Zahlungsmittel geworden waren, so daß jede Bank ihren Zahlungs- pflichten, insbesondere zum Verrechnen der nach dem Clearing entstandenen Netto-Schulden, mit der Übergabe von Banknoten Genüge leisten konnte. Den krönenden Abschluß dieses Prozesses, in dem Banknoten zum Supergeld wurden, bildete die Deklaration der Banknoten zum gesetzlichen Zahlungsmittel. Damit mußte das Geld

— selbst eine sofort fällige Schuld der Notenbank — als Entgelt jedweder Schuld akzeptiert werden.

Mithin entstand ein zweistufiges Bankensystem, an dessen Spitze eine einzelne Bank, die Notenbank, steht. Sie erzeugt das gesetzliche Zahlungsmittel. Untergeordnet folgen ihr alle anderen Banken. Um diese von der Notenbank zu unterscheiden, nennt man sie häufig Geschäftsbanken. Wir wissen bereits, daß diese Banken sich auf einen Vorrat von Banknoten stützen und auf dem Wege von Kontengut­

schriften Geld für kreditsuchende Unternehmen schaffen können. So können die Geschäftsbanken die Notenbank als Quelle ihrer Super­

geldbestände ansehen. Einer Handelsbank, deren Reserven auf einen zu geringen Stand abgesunken sind, kann durch einen Kredit der Notenbank geholfen werden. Demnach wurde die Notenbank zur

„Bank der Banken“ : Die Leistungen, die eine Notenbank für die Geschäftsbanken erbringt, ähneln jenen, mit denen die Geschäftsban­

ken den Unternehmen dienen. Ein immer größerer Teil der betriebli­

chen Gelder existiert als Kontengeld bei den Banken. Parallel dazu wird auch ein steigender Anteil der Gelder von Geschäftsbanken, d. h.

der Vorräte an Supergeld, bei der Notenbank gehalten. Die Geschäfts­

banken lagern nur einen Bruchteil ihrer Banknoten in den eigenen Tresoren.

Der Ausgleich von Netto-Schulden und Netto-Guthaben erfolgt also in der Realität nicht durch die Übergabe von Banknoten, sondern folgendermaßen: Nach dem Clearing streicht die Notenbank vom Kontokorrent der Schuldnerbank den entsprechenden Betrag und schreibt ihn der Bank gut, der infolge des Clearing ein Netto- Guthaben entstand.

Was geschieht, wenn eine Geschäftsbank Banknoten braucht?

Nehmen wir an, ein Betrieb hat seine Belegschaft zu entlohnen. Er

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wendet sich an seine Bank und fordert das Geld in Form von Banknoten zu Lasten seines Kontos. Die Geschäftsbank reagiert, indem sie einen Teil ihres bei der Notenbank befindlichen Kontengel­

des in Banknoten umwandeln läßt und sie dem Betriebskassierer aushändigt.

Man bezeichnet die Notenbank kraft ihrer zentralen Rolle im Bankensystem oft auch als Zentralbank. Ihre wichtigsten bisher aufgeführten Qualitäten bestehen darin, Bank der Banken zu sein sowie das staatliche Monopol der Banknotenemission zu besitzen.

Wir deuteten auch schon kurz ihre Rolle als Zentralbank im weiteren Sinne, ihre Aufgabe als Staatsbank, an. Auf diesen Aspekt sowie auf weitere Kompetenzen im Zusammenhang mit der Bildung von Devisen- und Goldreserven kommen wir noch häufig in späteren Kapiteln zurück.

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