• Nem Talált Eredményt

Produktionskostenindex nach Haltungsformen

6.5. Auswertung der Einflussbereiche

In den folgenden Abbildungen werden die jeweils zugrunde gelegten Bewertungspara-meter beschrieben. Dieses erfolgt nach einem Punkteschema, das im Ergebnis sowohl positiv als auch negativ sein kann. Hohe Standards werden mit entsprechenden Punkten bis max. 2 bewertet, bei Nichterfüllung von Vorgaben gibt es Minuspunkte in der Bewer-tung.

Tabelle 27: Einflussbereich Auslauf, Bewegungsfreiheit

Quelle: Eigene Erhebung, 2018

Erläuterungen zur Abbildung 27

In den Spalten 1 bis 6 der nachfolgenden Abbildungen/Übersichten werden die verschie-denen Möglichkeiten für Tiere beurteilt, sich in einem den Verhaltensbedürfnissen

ent-Bewertungsvorgabe I „Auslauf, Bewegungsfreiheit“ mögliche Punkte

Spalte 1 2 3 4 5 6 der Weidefläche >

8

der Weidefläche < 8 < 200

0,5 > 3.000 > 6 > 40

0 6.000 9 33 Wintergarten nur

tagsüber 4 350

sprechenden Ausmaß zu bewegen. Der Bewegungsraum, der jedem Tier frei zur Verfü-gung steht, hängt von der Größe pro Tier, aber auch von verschiedenen qualitativen Ge-gebenheiten ab.

Bezogen auf die gesamte nutzbare Fläche, die von den Tieren einer Gruppe bzw. einer Stalleinheit jederzeit frei begangen werden kann, bestimmt die Anzahl der Tiere pro qm.

Als begehbare oder nutzbare Fläche gilt die Bodenfläche, wenn sich darüber ein mindes-tens 50 cm hoher Luftraum befindet (lichte Höhe; ausgenommen sind einzelne Sitzstan-gen, die mindestens 30 cm lichten Abstand vom Boden haben müssen). Die Bodenfläche ist mindestens 30 cm breit und höchstens 12 % geneigt. Legenester gelten nicht als „be-gehbare/nutzbare Fläche“.

Die erreichbare Punktezahl richtet sich nach der Anzahl der Tiere pro Gruppe in der Stal-leinheit bzw. dem Gebäude, je weniger umso besser das Ergebnis.

Die Anzahl der Tiere bezieht sich auf die nutzbare Fläche pro m2 gem. den gesetzlichen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Vermarktungsnormen Eier, der Öko-Verordnung und Vorgaben der Standardgeber.

Der Scharraumanteil bezieht sich auf die von den Tieren jederzeit begehbare Gesamtflä-che im Stall gemäß Definition oben. Als Scharraum gilt ein ganzflächig mit einem ver-formbaren Material bedeckter planbefestigter Boden.

Der Kaltscharrraum ist ein geschützter, mit einer einstreuversehenen Bodenplatte zusätz-licher Bestandteil des Stalls, der jedoch räumlich abgetrennt ist. Er sollte möglichst eine Größe von 50% der nutzbaren Grundfläche im Stallinneren betragen und den Tieren, falls die Fläche als Nutzfläche anerkannt werden soll, zu jeder Zeit uneingeschränkt zur Ver-fügung stehen.

Die Auslaufflächen müssen gem. den Vermarktungsnormen begrünt und so gestaltet sein, dass sie von den Legehennen möglichst gleichmäßig genutzt werden können. Bäume, Sträucher und Hecken dienen als Unterschlupfmöglichkeit. Es sind zusätzliche Unter-schlupfmöglichkeiten zu schaffen, wenn diese nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

Sie sind zum größten Teil bewachsen und werden nicht zu anderen Zwecken genutzt, außer als Obstgarten oder Weiden.

Diese Bewertung berücksichtigt die Tatsache, dass sich Hühner im Freien nicht allzu weit vom Stall wegbewegen wollen. Größere Entfernungen als 150 m werden deshalb mit ei-ner geringeren Punktzahl bewertet, da dann in der Regel nur Teile der Grünfläche began-gen werden, und deshalb die Bewegungsmöglichkeiten im Freiland eingeschränkt sind.

Umgekehrt werden kleinere Entfernungen entsprechend höher bewertet, da mit den tat-sächlichen Inanspruchnahmen der Gesamtfläche die Bewegungsmöglichkeit zunimmt.

Als größte Entfernung gilt der lineare Abstand vom Stallausgang bis zum entferntesten Eck der Grünfläche, gemessen entlang dem kürzesten Weg, den die Tiere dorthin zurück-legen können. Bei Betrieben, die den Tieren mehr als 4 m2 Grünland zur Verfügung stel-len, ist ein theoretisch entferntester Punkt zu ermitteln, der sich bei Gewährung von 4 m2/Tier Freilandfläche ergäbe. Das bedeutet auch, das bei einer Entfernung von nur 150 m die Besatzdichte deutlich geringer wird.

Unter der Vorgabe, dass die Freilandflächen Unterschlupfmöglichkeiten bieten und ent-sprechenden Bewuchs aufweisen, sind größere Entfernungen von bis 350 m möglich. Al-lerdings müssen entsprechende Bäume, Sträucher, überdachte Schutzmöglichkeiten vor-handen sein.

Abbildung 28: Einflussbereich Einrichtungen

Quelle: Eigene Erhebung, 2018

Erläuterungen zur Abbildung 28

In den Spalten (1 bis 6) werden die Einrichtungen bewertet. Hier geht es insbesondere darum, wie sich deren Ausgestaltung und Verfügbarkeit gestaltet. Grundlage sind gesetz-liche Vorgaben, aber auch besondere Vorgaben der Standardgeber, die damit eine höhere Punktzahl rechtfertigen.

Zielvorgabe: Je mehr Freiraum den Tieren geboten wird, dazu gehören mehr Sitzstangen, weniger Ebenen und damit weniger Tiere pro Stalleinheit, Beschäftigungsmaterial und größere Auslauföffnungen ins Freie. Die Freilandfläche spielt eine besondere Rolle, wichtig ist die Beschaffenheit, Bewuchs und Unterschlupfmöglichkeiten zum Schutz ge-gen Greifvögel und anderen Tieren.

Die Beschaffenheit der Sitzstangen entscheidet mit über die Gesundheit der Füße (Fuß-ballengeschwüre). Am günstigsten haben sich Sitzstangen aus oben eingekerbtem Holz (Einkerbung 20 mm breit bei 50 mm breiten Stangen), aus zwei Holzlatten (13 mm breit, abgerundet, ca. 24 mm Zwischenraum), aus 30 mm breitem runden Buchenholz oben

2 > 0,20 kontin. ansteigend,

> 50% erhöht 1

1 > 0,18 kontin. ansteigend,

50% erhöht 2

abgeplattet erwiesen. Kunststoffstangen (auch bei günstigem Profil) und gummierte runde Sitzstangen sind „mittel“ einzustufen. Außerdem gelten die neuen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, mit nachstehenden Anforderungen:

„Sitzstangen mit einem runden oder ovalen Querschnitt müssen einen Umfang von 100 mm bzw. einen Durchmesser von 32 mm haben. Bei pilzförmigen Sitzstangen muss das Segment zwischen dem höchsten und dem niedrigsten zu umgreifenden Punkt der Stange mindestens eine Länge von 63 mm aufweisen. Eckige Sitzstangen müssen abgerundete Kanten und eine Auftrittsbreite von mindestens 25 mm haben.“

Tabelle 29: Einflussbereich Bodenbeschaffenheit, Klima

Quelle: Eigene Erhebung, 2018

Erläuterungen zur Abbildung 29

Die Spalten 1 bis 6 beschreiben die Bodenbeschaffenheit und das Stallklima. Beides spielt eine wichtige Rolle zur Beurteilung des Stallinneren.

Bewertungsvorgabe III „Bodenbeschaffenheit, Klima“

Spalte 1 2 3 4 5 6 mögliche Punkte

2 trocken, sauber Holzlattenroste Getreidespelzen, Buchweizen

Tageslicht < 3%, zu dunkel Kunstlicht:

ungleichmäßig

schlecht, Zugluft

-1 verdreckt und

feucht Drahtgitter Drahtgitter feucht, kaum

Begrünung

zu dunkel,

Tageslicht unter 3% sehr schlecht

Punktevergabe 2 2 2 2 2 2 12,0

Der Zustand der Einstreu spiegelt die Intensität der Betreuung wider und ist deshalb in die Bewertung einzubeziehen. Das gilt ebenso für den Auslauf und den sog. Wintergarten.

Nester und die Abdeckung der Kotebene sind grundsätzlich nach dem Zustand zu bewer-ten. Drahtgitter sind keine optimale Lösung. Hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, sondern nur verbale Aussagen eines guten Zustandes, der jedoch oftmals sehr subjektiv dargestellt wird.

Eine Kotebene ist derjenige Teil der von den Tieren begehbaren Bodenfläche im Stall, der für den abgesetzten Kot durchlässig ausgeführt ist. Sie hat die Funktion, die Tiere von einem beträchtlichen Teil ihrer Ausscheidungen zu trennen. Die Art der Abdeckung hat einen Einfluss auf die Begehbarkeit durch die Tiere und auch auf die Gesundheit der Füße.

Für die Klassifizierung des Bodenbereiches im Nest gilt folgender Gesichtspunkt: Hen-nen benötigen zum artgerechten Eiablageverhalten eine relativ fein strukturierte, zum Ausmulden eines Nestes leicht verformbare Einstreu im Legebereich oder einen verform-baren weichen Untergrund. Drahtgitter sind negativ zu bewerten.

Natürliches Tageslicht ist vorgeschrieben. Die höchste Bewertung wird erreicht, wenn diese mehr als 5 % beträgt. Mindestens 20 Lux sind ebenfalls vorgegeben. Kunstlicht muss sehr gleichmäßig verteilt sein und nach Möglichkeit sollten es Vollspektrumlampen sein, da diese dem natürlichen Licht sehr nahekommen.

Bei nachträglichem Einbau von Fenstern in ein bestehendes Stallgebäude mit heller und gleichmäßiger Kunstlichtausleuchtung wird ein Pluspunkt vergeben, wenn die Fenster-fläche mindestens 5 % der der StallgrundFenster-fläche ausmacht.

Optimale Luftraten können eben nur dann sichergestellt sein, wenn dazu auch die bau-technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Wenn solche fehlen, dann wird in aller Regel nicht ordentlich gelüftet werden können. Diese Voraussetzungen betreffen das Vorhandensein und die Größe von technischen Einrichtungen für die Zuführung von Frischluft sowie für die Abfuhr der verbrauchten Stallluft und die Wahrscheinlichkeit, dass durch die Art der Frischluftzufuhr bei größeren Luftraten im Winter Zugluft im Tier-bereich auftritt bzw. vermieden werden kann.

Abbildung 30: Einflussbereich Verfügbarkeit von Einrichtung

Quelle: Eigene Erhebung, 2018

Erläuterungen zur Abbildung 30

Die gute Verfügbarkeit von Einrichtungen ist gesetzlich vorgegeben. Die Tiere müssen Futter und Tränken uneingeschränkt erreichen. Das steht auch im Interesse der Halter, denn nur so kann eine optimale Leistung erzielt werden. Zu den Einrichtungen zählen auch die Sauberkeit der Nester, Futter- und Tränken sowie die Anflugstangen und deren Verfügbarkeit, damit den Tieren ein leichter Zugang ermöglicht wird. Der gesetzliche vorgegebene Stand wird mit 0 Punkten bewertet.

Der Futterplatz stellt ebenfalls ein außerordentliches wichtiges Kriterium dar. Auch hier ist ein direkter Zusammenhang zur Tiergesundheit und zur Legeleistung zu beobachten.

Eine nicht gute Verfügbarkeit von Einrichtungen, Futter und Tränken führen dazu, dass sich der Gesundheitszustand der Tiere, verbunden mit einer geringeren Legeleistung ver-schlechtert.

Ein größeres Angebot an Einrichtungen und deren Erreichbarkeit führt zu einer höheren Bewertung. Das ist im Regelfall mit zusätzlichen Kosten für das Equipment verbunden und deshalb nicht in jedem Standard Vorgabe ist.

Bewertungsvorgabe IV „Verfügbarkeit von Einrichtungen“

Spalte 1 2 3 4 5 6 mögliche Punkte

Tabelle 31: Einflussbereich Tierparameter, Tiergesundheit

Quelle: Eigene Erhebung, 2018

Erläuterungen zur Abbildung 31

Bei der Bewertung der tierbezogenen Indikatoren handelt es sich um Vorgaben, die spe-ziell auf den Aspekt des Tierschutzes abzielen. Die Parameter verdeutlichen die erforder-liche Balance zwischen Wissenschaft und Praxis und sind zunächst begrenzt auf eine überschaubare Anzahl praktikabler, transparenter und eindeutiger Indikatoren.

Hierbei geht es auch um neue Erkenntnisse und Vorgaben im Bereich Tierschutz. Das Verbot der konventionellen Käfighaltung hat in der EU aber auch in den jeweiligen Mit-gliedsländern eine völlig neue Bewertung ausgelöst. Inzwischen wird auch das sehr um-strittene Thema des „Tötens männl. Küken“ medial thematisiert. Lösungsansätze bieten sich im wissenschaftlichen Bereich mit der Erprobung der embryonalen Früherkennung, das heißt es findet vor dem Schlupf eine Selektion statt. Aber auch das ist bei Tierschüt-zern umstritten, so dass die Tendenz in Richtung Aufzucht männlicher Küken geht. Im Bereich der ökologischen Produktion ist das ein guter Ansatz, der allerdings die sehr ho-hen Kosten nur über den Verkauf der Eier kompensieren kann. Im Bereich der konventi-onellen Produktion hat das deshalb keine Zukunft.

Spalte 1 2 3 4 5 6 mögliche Punkte

Punkte Schabelbehandlung Tötung / Aufzucht männlicher Küken

-1 ja ja nicht erfüllt Vorgaben nicht

erfüllt

Das Schnabelkupieren ist entweder klar und eindeutig verboten oder nicht. Es gibt daher nur 2 Optionen: Falls das Kürzen nicht verboten ist und nicht kontrolliert wird, werden keine weiteren Punkte im Indikationssystem vergeben, da nach dem Tierschutzgesetz Eingriffe wie Schnabelkupieren gesetzlich verboten sind und im Widerspruch zu den Tierschutzvorgaben stehen.

Die Beurteilung des körperlichen Zustands der Tiere erfordert fundierte Kenntnisse der Tierhalter. Es gibt jedoch Hilfsmittel, wie zum Beispiel die Bonitierung und die Erfas-sung des Gesundheitszustands über Herdenbestandsblätter, die zu den obligatorischen Systemvorgaben der BIO-Initiative, Interessengemeinschaft ökologischer Landwirte, ge-hören (von der Crone et al., 2019).

Für den körperlichen Zustand gelten außerdem die Vorgaben „Indikators of welfare“, verbunden mit der Frage, welche Maßnahmen sichert der Standard, um einen guten kör-perlichen Zustand und Federkleid bei der Legehennenherde zu gewährleisten? Welche Bewertungen und Rückmeldung sind an den Halter erfolgt, und welche Maßnahmen setzt die Richtlinie bei Mängeln als Konsequenz an den Halter. Die Bewertung des gesund-heitlichen Zustandes von Legehennen erfolgt über die im "welfare quality“ Projekt be-schriebenen.

Die Vorgaben enthalten Bewertungssysteme, die den Zustand der Legehennen darstellen, s. Projekt „welfare quality“. Außerdem beinhaltet sie Konsequenzen bei Abweichungen, wie Schulungen oder andere Maßnahmen zur Verbesserung bei fehlerhaftem gesundheit-lichem Zustand der Legehennen, sowie allgemeine Hygieneprogramme und eine tierge-sundheitliche Bewertung.

Tierwohl ist ein sehr emotionaler Bereich. Es geht nicht nur um die Einhaltung von Vor-gaben, sondern auch um Tiergesundheit und Besatzdichte. Daher sind unangemeldete Kontrollen von Tierschutzvertretern von Bedeutung. Deshalb wurde diese Position in die Bewertung mit aufgenommen. Es ist im Interesse der tierhaltenden Betriebe, eine Beur-teilung des Bestands von unparteiischen Dritten zu erfahren, um im Fall von Krisen rea-gieren zu können.

Welche Maßnahmen hat der Standard und die Prüfsystematik vorgesehen, um die Ein- und Ausstallung der Tiere und den Transport der Tiere ordnungsgemäß und tiergerecht zu gewährleisten?

Relevant ist, dass es zusätzliche Regelungen gibt, die kontrollierbar sind. Bekanntgabe der Firmen/Personen, die Ausstallung und Transport durchführen; Bekanntgabe des Aus-stallungstermins und Möglichkeit der Vor-Ort-Kontrolle, Ausstallung und Transport, Rückmeldung über "Zustand" der Tiere vom Schlachthof, Dauer des Transportes, Zeit-raum von Ausstallung bis Betäubung/Schlachtung der Legehennen.

Außerdem ist die Meldung der Termine der Ausstallung und der Firmen/Personen, wel-che die Ausstallung vornehmen und deren stichprobenartigen Kontrolle erforderlich.

Ist ein System zur Feststellung und Bewertung, wie die Schlachtung durchgeführt wird, eingerichtet? Die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen, Betäubung erfolgt in den Transportkisten (CO2), Betäubung, dass keine Erstickungskrämpfe hervorruft (z. B. He-lium, Argon).

Abbildung 32: Einflussbereich Futter, Rückstände

Quelle: Eigene Erhebung, 2018

Erläuterungen zur Abbildung 32

Eine lückenlose Herkunftssicherung aller Futterkomponenten steht im Interesse des ge-sundheitlichen Verbraucherschutzes. Es geht nicht nur um das Futter im Allgemeinen, sondern auch um Rückstände, die vorhanden sein können. Deshalb ist eine hohe Priorität auf die Herkunft der verwendeten Komponenten zu achten. Eine Freibeprobung vor Ein-satz der Komponenten ist außerordentlich wichtig.

Im ökologischen Bereich stellt sich auch die Frage, inwieweit das Futter aus eigenem Anbau stammt. Gesetzliche Vorgaben schreiben das nicht vor, ein Mehrwert entsteht je-doch, wenn es sich um eine flächengebundene Erzeugung handelt. Das erfüllt auch den Erwartungsanspruch der Verbraucher. Gleiches gilt für den Verzicht auf Gentechnik und für farbgebende Stoffe für den Eierdotter.

Spalte 1 2 3 4 5 6 mögliche Punkte

Punkte Futter, Herkunft Zusatzstoffe ökologischer Anbau Rückstands-monitoring Futter

bzw. Kooperationen - -

-1 Verzicht auf

erfüllt - - nicht vorhanden nicht vorhanden nicht vorhanden

Punktevergabe 2 2 2 2 2 2 12,0

negativ 1 0 0 1 1 1 -4,0

Bewertungsvorgabe VI „Futter, Rückstände“

Im Bereich des ökologischen Landbaus gelten besondere Anforderungen, die in den ent-sprechenden Verordnungen sehr deutlich geregelt sind. Zum Beispiel dürfen keine gen-technisch veränderten Komponenten vorhanden sein, oder aber auch Pestizide oder an-dere Pflanzenschutzmittel. Die Verwendung ist im ökologischen Landbau verboten. Die Verwendung von Zusatzstoffen unterliegt der Öko-Verordnung, eine Verifizierung über akkreditierte Labore erscheint dennoch sinnvoll.

Rückstandsmonitoring im Bereich Futter, Umwelt und das Endprodukt Eier ist von hoher Bedeutung und wurde deshalb als Bewertungskriterium einbezogen. Der gesetzliche Standard ist obligatorisch, im Fall von zusätzlichen Kontrollen auf Rückstände in den Anbauregionen von Futter der jeweiligen Herkunftsländer ist von hoher Bedeutung. Das gleiche gilt für die Beprobung der Stalleinrichtungen, Einstreu etc. In der Vergangenheit gab es große Probleme mit Dioxinen und PCB-Rückständen, die zu gesundheitsgefähr-deten Rückständen in den Eiern führten.

Tabelle 33: Einflussbereich Kontrolle und Qualitätssicherung

Quelle: Eigene Erhebung, 2018

Spalte 1 2 3 4 5 6 mögliche Punkte

Erläuterungen zur Abbildung 33

Kontrolle und Qualitätssicherung stehen in einem engen Verhältnis zueinander und haben mittlerweile einen sehr hohen Stellwert. Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sind obligatorisch und werden deshalb nicht bewertet.

Es geht aber um weitaus mehr, verbunden mit der Frage, inwieweit ein Zukauf oder stam-men die Eier aus dem eigenen Betrieb erfolgt.

Die EU-Kommission hat entsprechende Vorgaben zur Herkunftssicherung und Rückver-folgung erlassen. Diese sind in der EU-Basisverordnung Nr. 178/2002 fixiert. Allerdings wird nicht die gesamte Prozesskette erfasst. Deshalb ist eine chargenbezogene Herkunfts-sicherung die bessere Variante. Erfasst wird die gesamte Prozesskette vom Mischfutter-mittel bis hin zum LebensMischfutter-mitteleinzelhandel. Zusätzlich kann auch über eine mengenbe-zogene Herkunftssicherung die Rückverfolgung sichergestellt werden.

Kontrollen werden ebenfalls über gesetzliche Vorgaben seitens der Lebensmittelüberwa-chung abgedeckt. Einige Standardgeber gehen jedoch weit darüber hinaus. Die Audits erfolgen unangemeldet und es gibt ein Integritysystem, also die Kontrolle der Kontrolle über eigene Auditoren oder eine andere Zertifizierungsstelle.

Tierschutz ist von hoher Bedeutung. Es geht nicht nur um die Einhaltung von Vorgaben, sondern auch um Tiergesundheit und Besatzdichte. Daher sind unangemeldete Kontrol-len von Tierschutzvertretern von Bedeutung. Deshalb wurde diese Position in die Bewer-tung mit aufgenommen. Es ist im Interesse der tierhaltenden Betriebe, eine Beurteilung des Bestands von unparteiischen Dritten zu erfahren, um im Fall von Krisen reagieren zu können.

Die gesetzlichen Vorgaben decken nur den Rahmen ab, sind aber nicht ausreichend. Die privaten Kontrollen finden zusätzlich statt, so dass mit einem zweigleisigen System mehr Sicherheit erlangt wird.

Tabelle 34: Einflussbereich Auslobung und Transparenz

Quelle: Eigene Erhebung, 2018

Erläuterungen zur Abbildung 34

Regionalität spielt im ökologischen Bereich eine bedeutende Rolle. Die Definition einer Region reicht von 250 kg im Umkreis des Betriebes oder weniger bis hin zum gesamten Gebiet der EU. Deshalb wurde dieser Punkt einbezogen. Der Verbraucher hat mit dem Begriff Region eine klare Vorstellung und danach sind bereits 250 km sehr weitreichend.

Aber es geht auch um die Sicherstellung der Versorgung mit Futter, denn 20 % müssen aus der Region stammen. Deshalb wird der Begriff Region von eigenen Ländern der EU sehr großzügig ausgelegt.

Die Kennzeichnung der Eier im Legebetrieb ist für die Sicherung der Herkunft und Rück-verfolgung von außerordentlicher Bedeutung. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese in den Legebetrieben nicht, sie muss aber in den Eierpackstellen erfolgen. Eine direkte Kenn-zeichnung auf dem Ei stellt einen wesentlich höheren Mehrwert dar, denn eine Manipu-lation ist damit nicht mehr möglich.

Transparenz gegenüber dem Abnehmer ist heute technisch leicht umsetzbar. Dafür gibt es bereits Beispiele, indem in den Ställen Webcams eingerichtet werden, um so zu zeigen, unter welchen Bedingungen die Eier produziert wurden. Das gleiche gilt für RFID-Sys-teme oder EAN-Codes, über die das Legedatum, das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Spalte 1 2 3 4 5 6 mögliche Punkte

Bilder vom Stall und den Hühnern

- -

-1 - - - - -

-0,5 - - - - -

-0 keine Vorgaben gesetzliche

Vorgaben

Kennzeichnung - - keine

Kennzeichnung

-Punktevergabe 2 2 2 2 2 2 12,0

negativ 0 1 0 0 1 0 -2,0

Bewertungsvorgabe VIII „Auslobung, Transparenz“

und der Produktionsstandort etc. dargestellt werden. Das geht über die Einzeleikenn-zeichnung hinaus, führt aber zu mehr Transparenz, die sich auch im Bereich Marketing positiv darstellen lässt.

Nachhaltigkeit spielt eine immer größere Rolle. Es geht nicht nur um soziale Aspekte gegenüber Mitarbeitern, sondern es handelt sich um ein Handlungsprinzip zur Ressour-cen-Nutzung. Dies dient einer dauerhaften Bedürfnisbefriedigung zur Sicherstellung ei-ner natürlichen Regeei-nerationsfähigkeit der beteiligten Systeme.

Für Marktteilnehmer steht der Begriff Nachhaltigkeit auch als Verkaufsargument, wenn sich die Unternehmen durch besonders nachhaltiges Agieren auszeichnen. Dabei geht es in erster Linie um Begriffe, wie fair, biodynamisch und ökologische Ausrichtung. Im Bereich der Eierwirtschaft lässt sich an vielen Beispielen nachhaltiges Handeln darstel-len, insbesondere im Bereich der ökologischen Produktion, vor allem auch unter Tier-schutzaspekten.