• Nem Talált Eredményt

Die Bräuche des menschlichen Lebens

Thema 5: Die Geburt, die Taufe

Korrigieren Sie die Rechtschreibefehler bei den kursiv gedruckten Wörtern.

Die Geburt und die Vorbereitung darauf

Die Hebamme des Dorfes spielte bei der Geburtt des Kindes eine wichtige Rolle. Man durfte sie zu jeder Zeit rufen. Ihre Aufgaben waren: Hilfe-leistung bei der Geburt, Beratung vor der Geburt, Pflege der Mutter im Wochenbett und Begleitung der Mutter zur Segnung in der Kirche. Da die ärmeren Frauen oft bis zur letzten Minute der Schvangerschaft arbeiten mußten, kam es auch vor, dass sie nicht zu hause, sondern auf dem Ackerfeld das Kind entbanden. Zu Hause wurde das Kind nicht immer im Bett geboren, sondern oft auf einem Stuhl sitzend oder auf dem Stroch auf dem Boden. Hatte die Schwangere Zeit, sich auf die Geburt vor zu bereiten, dann legte sie ein weisses Hemd und einen weißen Rock ins Bett.

Bei der Geburt war nur die Hebamme anwesend. Zuerst badete sie das Neugeborene, kleidete es in ein längeres weißes Hämdchen ein, band es in ein schön verziertes Wickelkissen ein und legte es zur Mutter. Nach der Geburt kam die Hebamme acht Tage lang ins Haus und half der Mutter beim baden des Kindes. Sechs Wochen lang durfte die Mutter keine schwere Arbeit verrichten oder nichts heben. Man hielt aber diese Zeit sehr oft nicht ein. Vor Allem in ärmeren Familien musste die Mutter nach 2 bis 3 Tagen wieder tätig seyn.

Um die Jahrhundertwende bekam die Hebamme, die vom Staat financiell unterstützt wurde, von den Familien kein Geld, sondern man schenkte ihr Geflügel, Aier und Schinken. In der Zwischenkriegszeit wurde ihr auch Geld gegeben.

Man durfte das Neugeborene vor der Taufe nicht besuchen und anschauen oder aus dem Haus bringen, weil es dann von bösen Geistern verhext würde. Dagegen half immer die heilige Kraft des Weichwassers. Eine jede

katolische Familie hatte eine Flasche Weihwasser zu Hause, das sie am 6. Januar, dem Tag der Heiligen drei Könige, aus der Kirche mit nach Hause brachte.

Bild 174-175: Neugeborene

Den Wochentagen schrieb man Glück oder Unglück zu. So war jenes Kind, das am 1. januar zur Welt kam, immer ein Glückskind und stand unter Gottes Segen. Montag und Freitag gal-ten als Tage des Unheils. Nach dem Volksglauben starben die am Freitag geborenen Kinder entweder früh, blieben arm oder kamen auf gewaltsame Art ums leben. Die anderen Wochen-tage – Dienstag, Donnerstag und Sonntag – galten als GlücksWochen-tage. Über den Mittwoch ist nichts Nachteiliges bekannt.

Bild 176: Die Wiege vererbte sich innerhalb der Familie und der Verwantschaft. Die Farbe der Wiege war blau und die Jahreszahl der Anfertigung, die darauf stand, entweder rot oder weiss. In der Wiege lag unten ein Strohsack, darauf kamen zwei bunt bestickte Kissn.

Verbreitet waren die Kranz- und Blumenmotive auf dem Kissen. Das kleine Bettuch nähte die Mutter. Unter den Strohsack in der Wiege legte man geweihte Weihbüschelkrauter.

Dieser Strauss bestand aus verschiedenen heilkräftigen Kräutern sowie aus Feld- und Wiesen-blumen, die man am 15. August in der Kirche weihen ließ. Ihnen schrieb man geheimnisvolle, segenspendende und unheilvertreibende Kräfte zu.

Zur Ausstattung gehörte auch die hölzerne Mulde aus Weidenholz. Sie wurde auf dem Markt von den Zigeunern für 5-7 Pengő gekauft und in der Familie bzw. der Verwandtschaft vererbt.

Die Badezeit war morgens und abends. Mit einer sog. Schönheitsseife wusch die Mutter das Kind, auch ein Taschentuch benutzte sie beim Waschen.

Gleich nach der Geburt benachrichtigte man die Pateneltern über das Ereignis. Da die Mutter noch sehr schwach war, brachte ihr die Patin das Mittagessen drei bzw. vier Tage lang vor der Taufe. Diese Tätigkeit nannte man Tragen. Das Hauptziel der Patenschaftsbeziehung war: die Sicherung der Zukunft des Kindes, die Hilfeleistung für die Eltern bzw. ihre Vertrettung, wenn sie z.B. früh ums Leben kamen.

Bild 177: Das Neugeborene im Familienkreis, 1957

Bild 178: Familie Wéber 1915, Wudersch

Die Taufe

Der größte Teil des Christentums praktiziert in der Regel die Kindertaufe/Säuglingstaufe.

Hierbei bekennen Eltern bzw. Taufpaten – entweder als Stellvertreter des Täuflings oder im eigenen Namen – den Glauben an Jesus Christus und versprechen eine christliche Erziehung des Kindes. In protestantischen Kirchen sollen die als Kinder Getauften ihre Taufe in der Konfirmation selbst bestätigen, indem sie ein Bekenntnis zu Jesus Christus ablegen.

Für die römisch-katholische Kirche setzt jede Taufe den christlichen Glauben voraus. Kleine Kinder werden im „Glauben der Kirche“ getauft, wenn ihre Erziehung im christlichen Glauben als gewährleistet anzunehmen ist. Eine Frage nach dem Glauben dieser Kinder erfolgt im heutigen Taufgottesdienst nicht mehr; jedoch werden die Eltern nach ihrem Glauben befragt (http://de.wikipedia.org/wiki/Taufe).

Korrigieren Sie die grammatischen Fehler bei den kursiv gedruckten Wörtern.

Die Namensgebungstradition und die Taufe

Die Namenwahl war die Aufgabe der Eltern. Auch diese stand unter strengen Regeln und Traditionen des Dorfes. Da die Dorfbewohner früher alle Katholiken waren, dürfte man den Kindern nur Heiligennamen geben. Das erste Kind in einer Familie bekam immer den Name der Patin bzw. des Pates. Die geläufigen Namen waren vor und kurz nach dem Zweiten Weltkrieg: Josef, Johann, Jakob, Adam, Paul und Anton, sowie Elisabeth, Katharina, Eva, Magdalena, Anna, Maria und Theresia. Auch das zweite Kind bekam immer den Namen eines Heiliges, z.B. den Namen des Heiligen seines Geburtstages. Auch die Namen der Großeltern bzw. Eltern wurden oft gewählt.

Der Zeitpunkt der Taufe hingte immer vom Geburtsdatum ab. Wenn das Kind während der Woche zur Welt kam, wurde es gleich am darauf folgende Sonntag getauft. Kam es aber am Sonntag zur Welt, fand die Taufe erst nach einer Woche statt.

Die Mutter nahm wegen ihre Schwäche nicht auf der Taufe teil. Das Kind wurde den Pateneltern überlassen und anvertraut. Alle waren an diesem Tag festlich angekleidet: die Patin trug einen schwarzen Rock mit fünf bis sechs weißen Unterröcken, eine spitzenbesetzte, schöne weiße Schürze, eine schwarze Jacke, schwarze Samtschuhe mit Leder kombiniert und mit einem blauem Band verziert, ein Kaschmirhalstuch und ein Kopftuch aus Samt. Der Pate trug einen schwarzen Anzug mit einem weißen Hemd und einem schwarzem Hut. Das Kind wurde auch festlich angekleidet. Wenn es ein Mädchen war, hatte es ein weißes Kleidchen an und eine weiße Mütze mit rotem Seidenschnüreinsatz auf, wenn es ein Junge war, ein weißes langes Hemdchen und eine weiße Mütze mit blauem Seidenschnüreinsatz.

Bild 179: Den Junge trug immer der Pate, das Mädchen die Patin zur Taufe. Vor der Messe kamen die Pateneltern und holten das Kind ab.

Der Pfarrer machte mit dem Taufwasser ein Kreuz an die Stirn des Kindes und bestreute sein Mund mit wenig Salz.

Nach der kirchlichen Zeremonie hielte man ein Festessen zu Ehren des Kindes. Eingeladet wurden die Pateneltern, die Geschwister der Eltern und ihre Familien, die nahen Verwandten und die Hebamme sowie der Pfarrer. Die Großmutter oder die Schwägerin kochtet das Festessen, das aus Hühnersuppe, paniertes und gebratenes Fleisch bestand. Es gab damals keine Torte, sondern man hat Kuchen (Pitten) und Bisquitgebäck gebacken.

Das Kind hat man früher nicht mit Geschenken überhäuft wie heute. Die Patin brachte sowohl für das Mädchen als auch für den Jungen ein Stück Stoff mit. Nach dem zweiten Weltkrieg bekam das neugeborenes Mädchen entweder von der Großmutter oder von der Patin goldene Ohrringe. Diese wurden an der ersten Weihnachts- oder Osterfeier nach der Geburt dem Kind übergeben.

Die Mutter blieb ungefähr sieben bis acht Monate lang bei ihrem Kind zu Hause. Sie verrichtete die Arbeiten in Haus und Hof. Nach Ablauf dieser Zeit musste sie wieder an den Feldarbeiten teilgenehmen. Ärmere Mütter dagegen konnten nicht einmal diese Zeit mit ihrem Kind zu Hause verbringen. Wenn es gab viel Arbeit, mussten sie schon früher auf den Feldern tätig sein. Sie nahmen dann entweder das Kind in einem geflochtenen Korb mit sich, oder die Großmutter half in der Erziehung und passte auf das Neugeborene auf.

Literatur:

ELISABETH SCHREINER: Der Anfang und das Ende eines Menschenlebens bei den Deutschen in Sawer/Székelyszabar. In: Manherz, Karl (Hg.): Beiträge zur Volkskunde der Ungarndeutschen 1998.

Die Erstkommunion

Erstkommunion oder Erste heilige Kommunion (oft verkürzt „Kommunion“ genannt) heißt in der römisch-katholischen Kirche der meist festlich begangene erste Kommunionempfang der Kinder. An diesem Tag nehmen sie zum ersten Mal am Empfang des Altarsakraments durch die Gemeinde teil. Die Erstkommunion gehört zusammen mit der Taufe und der Firmung zu den Sakramenten, die in die katholische Kirche eingliedern. Die Erstkommunion wird vorbereitet durch eine theoretische und praktische Einführung in den christlichen Glauben, den Kommunionunterricht oder auch die Katechese, und durch den Empfang des Bußsakraments. Sie wird besonders feierlich gestaltet; kirchenrechtlich ist allerdings keine besondere Form vorgeschrieben; es ist auch möglich, dass die Vorbereitung durch die Eltern erfolgt und die Erstkommunion in einem anderen Gottesdienst als dem für die Erstkommuni-kanten stattfindet.

Heute ist in verschiedenen Ländern ein Alter von sechs bis zwölf Jahren gebräuchlich. Die Kommunionkinder sind in Deutschland in der Regel im dritten, in Österreich im zweiten Schuljahr.

Vor der Erstkommunion erfolgt auch erstmals die Beichte. Die Vorbereitung auf die Erstbeichte ist in der Regel in die Kommunionvorbereitung integriert. Ohne Beichte ist die Erstkommunion nicht möglich.

Der traditionelle, in vielen Gegenden noch heute übliche Tag der Erstkommunionfeier ist der Sonntag nach Ostern (Weißer Sonntag). Viele Gemeinden gehen aber dazu über, den Termin zu verlegen. So ist die Feier am Ostermontag, 1. Mai oder Christi Himmelfahrt oder zu an-deren Terminen im April oder Mai durchaus üblich (http://de.wikipedia.org/wiki/ Erstkom-munion).

Bild 180: Kommunionkinder um 1930 in Wudersch

Bild 181: Kommunionkinder 1928 in Wudersch

Firmung

Die Firmung (lat.: confirmatio ‚Bestätigung, Bekräftigung‘) ist eines der sieben Sakramente der römisch-katholischen Kirche. In der katholischen Kirche ist sie die Vollendung der Taufe und bildet zusammen mit der Taufe und der Eucharistie die „drei Sakramente der christlichen Initiation“. Sie wird als Gabe der Kraft des Heiligen Geistes an den Gläubigen verstanden.

Dies helfe ihm dabei, tiefer in der Gotteskindschaft zu verwurzeln, sich fester in Christus einzugliedern, seine Verbindung mit der Kirche zu stärken, sich mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

Die Kirchen der Reformation haben die Firmung nicht als Sakrament übernommen, aber mit der Konfirmation einen Ersatz geschaffen. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Firmung und Konfirmation, wie sie im Deutschen existiert, gibt es im Lateinischen und in den meisten anderen Sprachen nicht.

Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt. Außerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden. Es wird dem Firmbewerber empfohlen, vor der Firmung das Bußsakrament zu empfangen. Das Firmalter schwankte im Westen im Laufe der Geschichte erheblich und liegt heute gewöhnlich zwischen 12 und 16 Jahren. Der Codex Iuris Canonici schreibt das „Erreichen des Vernunftgebrauchs“ (Vollendung des siebten Lebensjahres) vor.

Auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der Aufnahme in die katholische Kirche.

Die Firmung wird in der römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof („erstberufener Spender“) gespendet. Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch von einem Priester gespendet werden, der jedoch eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs für diese Firmung braucht. Die Firmung findet normalerweise innerhalb der Heiligen Messe statt.

Im römischen Ritus beginnt die Firmung mit einem Eröffnungsgebet und der Erneuerung des Taufversprechens durch die Firmlinge. Anschließend breitet der Firmspender die Hände über dem Firmling aus und betet um die Herabkunft des Heiligen Geistes, wodurch auch die Gaben des Heiligen Geistes vermittelt werden. Dann legt er die rechte Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet ihm mit Chrisam, einem vom Bischof geweihten Salböl, ein Kreuz auf die Stirn. Er spricht dazu: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ (Das Chrisam bzw. Myron ist vorgeschriebene Materie bei der Spendung der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Balsam. Die Heiligen Öle werden vom Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Karwoche in der Chrisammesse geweiht.) Während der Firmung legt der Firmpate als Zeichen seiner Unterstützung seine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Es folgen ein abschließendes Gebet und der Segen sowie anschließend die Feier der Eucharistie. Bis zur Reform der Firmung 1973 war ein angedeuteter Backenstreich des Bischofs als Symbol der Stärkung (vgl. Ritterschlag) allgemein üblich (http://de.wikipedia.org/wiki/Firmung).

Das Abendmahl oder die Eucharistie ist eine Handlung im Rahmen eines christlichen Gottesdienstes, der an das Sterben Jesu Christi erinnert und dieses vergegenwärtigt. Es geht auf das letzte feierliche Mahl des Jesus von Nazaret mit seinen zwölf erstberufenen Jüngern am Vorabend seines Todes zurück, an das am Gründonnerstag erinnert wird. Es gehört mit der Taufe zu den für fast alle christlichen Kirchen wesentlichen gottesdienstlichen Handlungen. Dabei ist Jesus Christus nach jeweiligem Glauben in der von ihm gegebenen Gemeinschaft, in seinem Wort, im Glauben an ihn oder in den Gaben von Brot und/oder Wein gegenwärtig. Die Art und Weise dieser Gegenwart ist unter den christlichen Konfessionen umstritten (http://de.wikipedia.org/wiki/Eucharistie).