• Nem Talált Eredményt

Der Herausbildungsprozess des Tatsachenwissens

Psychologische Grundzüge der Konfrontierung

2. Der Herausbildungsprozess des Tatsachenwissens

Man setzt in der Grundformation der Konfrontierung im Allgemeinen voraus, dass jemand die Wahrheit sagt und der andere nicht, das heißt, dass man absichtlich eine täuschende Mit-teilung, Aussage hat.

Der Wahrheitsgehalt, die Zuverlässigkeit der Tatsachendaten beginnt, sich durch einen (komplexen) Prozess in der Wahrnehmungsperson (Zeuge, Injuriat-Zeuge, Belastete usw.) zu klären. Die Teile des Prozesses: Beobachtung, Erinnerung, Rückgabe.

a

) d

ie

b

eobachtunG

Laut eines französischen Spruchs: „Der Zeuge wird durch ein Verbrechen ein Zeuge.”

Genauer gesagt; durch die Wahrnehmung, die Erkennung und die Beobachtung. Die Litera-tur teilt schon seit Langem die Fähigkeit, die Fertigkeit der Beobachtung in objektive und subjektive Kategorien.2 Man kann die objektive Beobachtungsfertigkeit auf Grund der äuße-ren Umstände, Voraussetzungen werten, unter denen das Subjekt die Ereignisse wahrnimmt oder wahrnehmen kann. Diese Voraussetzungen sind situationsgebunden und sind von der Person, dem Subjekt und dem inneren Ich des Beobachters unabhängig. Die Häufigsten sind:

die Schnelligkeit der beobachteten Erscheinung, die Zeit (Zeitpunkt, Zeitlänge, Reihenfolge), die Licht-Farben-Laut- und Wetterverhältnisse, die Charakterzüge, Qualität und Eigenschaf-ten des beobachteEigenschaf-ten Objekts, bzw. die Weite und der Beobachtungsplatz des Beobachters.

Bei der Beurteilung der subjektiven Beobachtungs-Fertigkeit erheben sich schon die physi-schen-physiologischen-bewussten-psychischen Faktoren und die humanistischen,

persönli-1 Die Erklärung kann teilweise das sein, dass in den angelsächsischen Ländern die (kontinentale) Institution nicht oder in anderer Form funktioniert. Man findet in der ungarischen Fachliteratur nur einige Berührungssätze über die Psychologie der Konfrontierung im ziemlich engen Kreis in den Monografien unten: Gödöny J.: Indizienbeweis in der Strafverfolgung. Budapest, 1968.;

KAtonA G.: Real oder Irreal? Budapest, 1990.; keRtész I: Die psychologischen Gründe der Ver -hörtaktik. Budapest, 1965.; nAgy L.: Zeugenbeweis im Strafprozess. Budapest, 1966.

2 Gross, H. – GeeRds, F.: Handbuch der Kriminalistik. Band II. 10. Aufl., Berlin, 1978. 148. o.

Psychologische Grundzüge der Konfrontierung

chen, inneren Faktoren des Beobachters. Die Fertigkeit des Beobachters beeinflusst in erster Linie den Zustand seiner Sinnorgane, unter denen die wichtigsten die Sehen-und Hörfähig-keit des Beobachters, aber auch der psychische Zustand, der Berührungsgrad im Fall (Außer-stehender oder Mitteiler), die Konzentrationsfähigkeit, Beruf, Fachbildung, intellektuelles Niveau, Alter, Geschlecht, eventuelle (psychische und/oder physische) Mangelhaftigkeiten, Motivation, das Interessen- und Schärfenniveau des Ereignisses in seiner Bewusstheit, die Erkenntnis der Widerrechtlichkeit, die Beurteilung des Ereignisses, /moralischer/sensueller Anschein - durch seinen eigenen Filter.

Laut den Forschungen hemmt das wachsende Gewicht des Verbrechens die Beobach-tungsmöglichkeiten des Opfers.

Dafür ist eine vorstellbare Erklärung, dass ein Opfer eines Gewaltverbrechens diejeni-gen Informationen empfängt, die nicht direkt dem Schutz seiner Untersetztheit dienen, kaum oder nur in sehr gemäßigtem Maß.

Weiterhin gehört zur Beobachtung auch eine Beurteilung. Die Beurteilung, die Nachbe-arbeitung, die Erklärung kann eine Erwartung irreführen, nämlich, die Beobachterperson interpretiert die Geschehenen auf Grund einer schon früher ausgebildeten und oft nicht bewussten Erwartung.3 Zur Korrektheit der Beobachtung, zur Genauigkeit der Beurteilung soll der Verhörer diese Erwartung unbedingt schon bei dem Grundverhör aufdecken, das heißt, im Laufe des Verhörs vor der Konfrontierung.

b

) d

ie

e

RinneRunG

Zwischen der ersten Phase, der Beobachtung und der dritten, der Rückgabe (Reproduktion) gibt es immer eine Zeitlänge, so braucht man immer die Erinnerung des Beobachters, den Blick in die Vergangenheit, die Festung in der Bewusstheit. Das geht aber im Allgemeinen nicht einflusslos. Verzerrfaktoren können auftreten, die die Erinnerung, die beobachteten Erscheinungen, Ereignisse, die Bildungen der Personen, Objekten, Taten verfälschen, beein-flussen können.

Solche verzerrenden Faktoren können noch sein die Ereignisse öffentlich zu machen von den anderen, die Pressenachrichten, die Konsultation, Diskussion mit den anderen, sogar mit den Personen, die auf den Beobachter große Wirkung haben.

Der schädlichste ist jedoch der Zeitlauf, dagegen, dass es keine eindeutige Kenntnisse darüber gibt, ob der Zeitlauf auf die Genauigkeit des Gedächtnisbildes eine Wirkung hat, und in welchem Maß, aber es ist eindeutig, dass die Erinnerungsfähigkeit mit dem Zeitlauf immer geringer wird. (Siehe die bekannte Ebbinghaus-Kurve.)

3 odenthal, H. J.: Die Gegenüberstellung im Strafverfahren. Stuttgart–München–Hannover–Berlin–

Weimar, 1992. 22. o. In der ungarischen Fachliteratur verarbeiteten Nagy, Lajos, Kertész, Imre, bzw.

Vargha, László gründlich die objektiven und subjektiven Einflussfaktoren. Darüber siehe ausführlicher:

72

Ünnepi kötet Györgyi Kálmán 75. születésnapja alkalmából

Es ist auch eine Tatsache, dass die Erinnerung nicht gleichmäßig geringer wird. Der Erinnerungsverlust ist direkt nach dem Erlebnis und an den nächsten Tagen am größten, solange sich das durchschnittliche menschliche Hirn an den dauernd Befestigten auch nach der relativ langen Zeit erinnert. Es ist auch feststellbar, dass die subjektive Beurteilung der Ereignisse auch auf die Erinnerungsfähigkeit wirkt, das heißt, laut seiner eigenen Beurtei-lung wichtige, interessante Ereignisse länger befestigt werden, als die weniger wichtigen – interessanten – motivierten, oberflächlich beobachteten Ereignisse.

Die Erinnerung steht übrigens unter einem ständigen Bearbeitungsprozess. Die rezi-pierte Beobachtung, wenn es auch nicht bewusst, verändert sich aber durch die neuen Erleb-nisse, Bearbeitung anderer Aspekte und eigene Kombinationen.4

Besonders solche Tätigkeiten beeinflussen und verfälschen die Erinnerung, die der Beobachter (im Allgemeinen der Injuriat) im Interesse der Identifizierung des Täters tut.

Eine (später) Bekenntnis ablegende Person, die ein Injuriat (Zeuge) eines Verbrechens wurde, hat ein wirklich ernstes Interesse dafür, dass sie in seinem eigenen Fall Informationen sam-meln kann. Diese später gesuchten und bearbeiteten Informationen bleiben natürlich auf das Erinnerungsbild nicht wirkungslos. Die Erinnerungen der ursprünglich belebten Sachen ver-schmelzen (kontaminieren) mit den späteren Informationen zu einem (einzigen) Ganzen, so, dass man bei dem späteren Geständnis keinen Unterschied nehmen kann, dazwischen was der Zeuge selbst beobachtet und worüber er sich von einer dritten Seite (Person) informiert.

Der Erlebnisvertausch unter mehreren Zeugen ist hier besonders gefährlich, weil einige Ein-zelheiten im Laufe des Gesprächs miteinander getauscht werden können und sie können einander gegenseitig beeinflussen. So kann es in Gefahr sein, dass man sich die verführende Aussage anderer Zeugen zu eigen macht, und zu seinem eigenen Erinnerungsbild passt.5 Danach ist es nicht mehr möglich zwischen der Erinnerung selbst und deren Beschreibung unterschied zu machen. Im Laufe der eventuellen Konfrontierung mit dem Belasteten wird sich der Zeuge nicht mehr an das Gesehene und an das Gehörte erinnern, sondern nur an sein eigenes Bekenntnis. Man wird nämlich nicht das reale Erinnerungsbild wiedererwecken, was die Chance der erfolgsreichen Konfrontierung wesentlich abnimmt.

c

) d

ie

R

ückGabe

Das letzte Teil im Prozess bei der Festlegung des Tatbestandes ist die Belebung der Erinne-rungsbilder, die Aufdeckung, die Rückgabe, die Aktualisierung, die Reproduktion, das Ver-fahren öffentlich zu machen, die Protokollierung, beziehungsweise beim Fall der Konfrontie-rung dem anderen ins Auge zu sagen. Die Rückgabe des Ergebnisses der Beobachtung und der Erinnerung geschieht teilweise während dem Grundverhör, teilweise im Laufe der

even-4 Arntzen, F.: Vernehmungspsychologie, Psychologie der Zeugenvernehmung. 2. Aufl., München, 1989. 73. o.

5 odenthal: Die Gegenüberstellung… 24. o.

Psychologische Grundzüge der Konfrontierung

tuellen späteren Konfrontierung. Die Qualität, die Authentizität, die Wirklichkeit, die Reali-tät, die Wirksamkeit der Rückgabe (sowohl das Grundverhör als auch die Konfrontierung) hängen sowohl von den physischen-mentalen Fähigkeiten, Wissen des Gehörten als auch der verhörten Person ab, deren Einzelheiten schon zu dem Kreis der Kriminaltaktik gehören.6

3. Die Erscheinungsformen der Wahrheit