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Bildungspolitische Ziele

In document Westungarische Universität zu Sopron (Pldal 26-29)

2 Übersicht der Hochschullandschaft in Europa und in ausgewählten mitteleuropäischen Ländern

2.1 Hochschulspezifische Gegebenheiten in Europa

2.1.2 Bildungspolitische Ziele

Im universitären Hochschulbereich werden auf Europaebene diverse bildungspolitische Ziele verfolgt. Dem zuzuordnen ist unter anderem die Einführung eines gestuften Studiensystems mit dem es europaweit zu vergleichbaren Abschlüssen (umgesetzt durch das dreistufige Studiensystem Bachelor, Master und PhD) sowie zur Einführung und analog zur Modifizierung und Optimierung der Einhaltung qualitativer Kriterien sowie der Mobilitätssteigerung führen soll. Einen Beitrag zur Transparenz leisten Leistungspunkte des European Credit Transfer System (ECTS). Die Kreditpunkte werden für erbrachte Leistungen vergeben. Hierbei ist jedoch kritisch anzumerken, dass die Leistungsanforderungen hochschulspezifisch variieren und daher voneinander abweichen können.

Generell wurden für den universitären Hochschulbereich auf Europaebene Ausrichtungen festgelegt, die bis zum Jahre 2020 von sämtlichen angehörigen EU-Ländern realisiert werden sollen. Eine dieser Ausrichtungen bezieht sich auf die quantitative Anzahl der Personen mit

14 Vgl. http://eu.daad.de/eu/sokrates/programminformation/05360.html

15 Vgl. http://eu.daad.de/eu/llp/06332.html

16 Vgl. http://rehna.de/index.phtml?view-317&SpecialTop=1

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einem tertiären Bildungsabschluss. Konkret wird gefordert, dass 40% aller 30-34jährigen Personen einen tertiären Abschluss vorweisen können.17 Die Bezeichnung „Tertiärer Abschluss“ bezieht sich in den meisten angehörigen EU-Ländern auf einen Hochschulabschluss. Eine Ausnahme bildet die Interpretation des Terminus „Tertiärer Abschluss“ in Deutschland, denn sowohl in West- als auch in Ostdeutschland ist damit ein weiterführender Abschluss gemeint, der ebenso nicht-universitär sein kann, beispielsweise der weiterführende Abschluss als „Meister“ im handwerklichen Sektor, oder der Abschluss einer

„Berufsakademie“.

Generell sind die zielspezifischen Ausrichtungen jedoch vielfältiger und auf das Lissabon-Abkommen (1997), die Sorbonne-Erklärung (1998) sowie den Bologna-Prozess (1999) zurückzuführen.18 Der Bologna-Prozess hat dabei medial die meiste Aufmerksamkeit erzeugt und trug gravierend zu einer Reformation des Hochschulwesens bei. Gegenstand des Prozesses ist dabei die Umsetzung der Erklärung. Gegenstand der Bologna-Erklärung ist die Verpflichtung von mehreren Staaten, zuvor festgelegte bildungsspezifische Zielsetzungen bis zum Jahre 2010 umzusetzen. Fokussiert wurde dabei die Zusammenarbeit der europäischen Mitgliedsstaaten19, die die Bologna-Erklärung unterzeichneten. Neben einer Förderung der Zusammenarbeit liegt die Gestaltung der Lehr-Lerninhalte sowie die des Bildungssystems in staatlicher Verantwortung.20 Das primäre Ziel der Bologna-Erklärung liegt in der Generierung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums (EHR).

Dieses Kernziel wurde zur erleichterten Realisierung in zahlreiche Teilziele –als einzelne, aufeinander aufbauende Schritte- differenziert, so dass ein stufenweises Erreichen als Erfolgsmessung des Kernziels realisiert wird. Zu diesen Teilzielen gehört grundlegend die Einführung von aufeinander aufbauenden, hierarchisch angeordneten Studiengängen, wie Bachelor, Master und PhD. Mit der gestuften Einführung der Studiengänge geht zudem eine vereinfachte Vergleichbarkeit der Abschlüsse einher, was auch zu einer staatenübergreifenden Anerkennung führt, analog wird das Studienangebot transparenter.

Ein weiteres Teilziel ist die Einführung eines Systems, welches auf Leistungs- und Kreditpunkten basiert und im internationalen englischen Sprachgebrauch als European Credit Transfer System bezeichnet wird. Ein positiver Nebeneffekt, der mit der Einführung des leistungsbasierten Kreditpunktesystems einhergeht ist die zunehmende Mobilität im europäischen Wissenschafts- und Wirtschaftsraum (ERASMUS). Die Mobilitätsförderung

17 Vgl. http://www.eu-bildungspolitik.de/hochschule_25.html

18 Vgl. http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/1916.php

19 Vgl. http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/1976.php

20 Vgl. http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/1979.php

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bezieht sich dabei auf Studierende, Lehrende und weitere Hochschulangehörige wie den Mitarbeitern der Verwaltung, in dem mobilitätsbezogene Hemmnisse und Barrieren reduziert, beziehungsweise im Idealfall beseitigt werden, damit eine Internationalisierung erfolgen kann. Nicht zu vernachlässigen ist in diesem Zusammenhang die Anrechnung von Leistungen außerhalb der Hochschule. Einhergehend mit dieser Ausrichtung steht auch die Flexibilisierung der Ausbildungswege, was durch die Anrechnung außerhochschulischer Leistungen mit einer Reduzierung der zeitlichen Studiendauer und im Idealfall mit einem Rückgang der Abbrecherquote einhergeht. Als weitere Teilziele gelten staatenübergreifende Kooperationen im Bereich der Qualitätssicherung. Als ein weiteres Teilziel gilt die Stärkung einer europäischen Dimension im Hinblick auf die Hochschulbildung, indem bei einem modularen Studienaufbau die Quantität der Module erhöht wird, ebenso wie die Reformation von Studiengängen, den zugrundeliegenden Lehr-Lerninhalten und –plänen sowie den organisatorischen Rahmenbedingungen. Zur Stärkung der europäischen Dimension zählt ebenso das Lehren und Verbreiten der Sprache von den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Ein weiteres Teilziel ist auf die Akkreditierung und Qualitätssicherung der jeweiligen Studiengänge bezogen, indem sowohl fachliche als auch inhaltliche Standards gewährleistet und eingehalten werden, damit der jeweilige Abschluss der beruflich ausgerichteten Relevanz entspricht.21 Bei diesem Teilziel ist jedoch kritisch anzufügen, ob und in welchem Ausmaß dem Ansatz der Aktualität und Relevanz entsprochen wird. Der Hintergrund für das kritische Hinterfragen ist der dynamische Prozess der dem Berufsleben und der Wirtschaft zugrunde liegt. Folglich muss eine regelmäßige Anpassung an die aktuellen und prognostizierten Anforderungen im Abgleich mit der Wissenschaft erfolgen. Zur Überprüfung und Erfolgsmessung erfolgt im Abstand von jeweils zwei Jahren eine Konferenz mit sämtlichen europäischen Mitgliedsstaaten. Die Konferenz dient dazu, die Fortschritte und Erfolge zu dokumentieren und gegebenenfalls das Optimierungspotenzial zu identifizieren.22 Mit der zuvor dargestellten Bezugnahme auf einige Teilziele des Bologna-Prozesses soll eine differenzierte Bezugnahme auf die inhaltlichen Hintergründe erfolgen, als das bloße Benennen des Kernziels. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann jedoch nicht erhoben werden. Die bisherigen Konferenzen erfolgten in Prag (19. Mai 2001), in Berlin (19.

September 2003), in Bergen (19.-20. Mai 2005), in London (18. Mai 2007) sowie in Leuven (28.-29. April 2009). Bei der letzten Konferenz wurde ermittelt, dass die bisherige Entwicklung als „gut“ bezeichnet werden kann, wobei jedoch als Einschränkung angeführt

21 Vgl. http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/1915.php

22 Vgl. http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/1982.php

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wurde, dass die im Jahre 1999 festgelegten Ziele bisher noch nicht vollständig realisiert worden sind.23 Das gegenwärtig noch nicht vollständige Erreichen der Ziele führt dazu, dass eine Erreichung auch nach dem Jahre 2010 weiterhin fokussiert werden soll.24 Als weiteres Ziel wurde zudem festgelegt, dass eine Chancengleichheit bezüglich des Hochschulzugangs erzeugt werden soll. Diese Chancengleichheit bezieht sich insbesondere auf Gesellschaftsgruppen, die unterrepräsentiert sind. Ebenso ist ein weiteres Ziel das Fördern der Beschäftigungsmöglichkeiten von Studierenden, analog zu einer Verzahnung und Verkettung von Bildung, Forschung und Innovation, wobei die Hochschule auch für internationale Foren geöffnet werden soll. Nicht zu vernachlässigen ist in diesem Kontext das Ziel der verbesserten Anerkennung der Studienabschlüsse in der Wirtschaft, was zugleich mit einer Möglichkeitssteigerung hinsichtlich der Mobilität im europäischen Raum einhergeht.25

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