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Der Begriff der Bildung

In document Westungarische Universität zu Sopron (Pldal 42-45)

3 Das Management von Kundenbeziehungen

3.1 Theoretische Grundlagen des Kundenbegriffs bei wissensintensiven Bildungsdienstleistungen

3.1.1 Definition und Abgrenzung von wissensintensiven Bildungsleistungen

3.1.1.1 Der Begriff der Bildung

Nach erfolgter Literaturrecherche, erscheinen die Definitionen zum „Bildungsbegriff“ nahezu endlos.

Ausgehend von den bildungsspezifischen Ursprüngen ist eine erste Definition auf den Bildungsreformer Wilhelm von Humboldt (1767-1835) zurückzuführen. Humboldt assoziierte den Begriff „Bildung“ mit der formenden Beeinflussung des Menschen unter Bezugnahme auf dessen kognitive Fähigkeiten. Ferner erfolgte eine differenzierte Betrachtung des Bildungsbegriffs, wobei die Differenzierung sowohl zustands- als auch prozessbezogen sein konnte.

Mit zunehmendem zeitlichen Ablauf kamen regelmäßig neue begriffliche Definitionen der

„Bildung“ hinzu. Von der Historie bis zur Gegenwart häuften sich die Begriffsdarstellungen.

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Der „Bildungsbegriff“ ist sprachlich und kulturell ausgerichtet und unterliegt einer historischen Einflussnahme und Prägung. Der Terminus enthält je nach Ausrichtung eine umfassende und vielschichtige Bedeutung. Das Formulieren einer eindeutigen und allgemeingültigen theoretischen Definition, die in der Praxis Anwendung findet, ist daher nahezu unmöglich.

Zur Erfassung der Komplexität des Bildungsbegriffs soll an dieser Stelle jedoch eine Definition angeführt werden, damit der Bildungsbegriff durch ergänzende Interpretationen für die vorliegende Forschungsarbeit möglichst umfassend dargestellt wird.

„Bildung ist der Erwerb eines Systems moralisch erwünschter Einstellungen durch die Vermittlung und Aneignung von Wissen derart, dass Menschen im Bezugssystem ihrer geschichtlich-gesellschaftlichen Welt wählend, wertend und stellungnehmend ihren Standort definieren, Persönlichkeitsprofil bekommen und Lebens- und Handlungsorientierung gewinnen. Man kann stattdessen auch sagen, Bildung bewirke Identität.“75

Wird die zuvor aufgeführte Definition interpretiert und auf die Gegenwart bezogen, resultiert daraus die Deskription eines zeitgemäßen und umfassenden Bildungsbegriffs, der für die lebenslange, menschliche Entwicklung steht. Entwickelt werden sollen dabei kognitive, emotionale, fachliche und methodische sowie soziale Fähigkeiten und Fertigkeiten analog ebensolcher Kompetenzen.

Da es jedoch fraglich ist und subjektiv-individuellem Empfinden unterliegt, wann ein Mensch als „gebildet“ anzusehen ist, wird deutlich, dass es „den gebildeten Menschen“ entsprechend zuvor festgelegter Kriterien nicht gibt. Persönliche Erbanlagen sowie Einfluss nehmende Rahmenbedingungen im temporären, geographischen und sozialen Kontext haben Auswirkungen auf die persönliche Bildung des Menschen, was zur Folge hat, dass eine Realisierung eines Bildungsideals nahezu unmöglich ist.

Zum Bildungsbegriff kann an dieser Stelle abschließend herausgestellt werden, dass es sich um die Gesamtheit von Fähigkeiten und Eigenschaften eines Menschen handelt, die einem konstanten Entwicklungsprozess unterliegen. Einen Beitrag zur Bildung leisten das Wissen (im Kontext von Kenntniserlangung), der Intellekt (Verstand) sowie die Sozialität (Kultiviertheit), weiterhin Einfluss nehmende Parameter sind personenbezogene Erbanlagen und der individuelle Charakter eines Menschen analog zu temporären geografischen und sozialen Einflussfaktoren.

75 Kössler, 1989, S. 56.

-44- 3.1.1.2 Der Begriff der Bildungsdienstleistung

Deutlich hervorzuheben und besonders zu berücksichtigen ist die Stellung des Kunden innerhalb der Leistungserstellung. Der Studierende ist nicht nur Leistungsnehmer, vielmehr ist er im Wesentlichen mitverantwortlich für ein gelungenes Bildungsprodukt.

Abhängig von der Intensität der Einbindung ist zudem der Dialog zwischen Studierenden und der Hochschule, um gegebenenfalls vorhandene Defizite zeitnah zu erkennen und zu beheben, respektive um aus dem Wissen und der Erfahrung sowie des mitgeteilten subjektiven Empfindens des Leistungsnehmers zu partizipieren und die daraus resultierenden (Er-) Kenntnisse zu nutzen.

Bei Bildungsdienstleistungen wird von pädagogischen Produkten gesprochen. Im Wesentlichen muss eine bereits vorhandene Motivation gefördert und hinterfragt werden, denn letztlich kann nur so die personenindividuelle Kompetenz weiterentwickelt und ausgebaut werden, die als das zentrale Element der Bildung angesehen wird. Die zuvor angeführte Annahme bezieht sich dabei auf diverse Kernaspekte, dem zuzuordnen sind neben

„vielseitigem Interesse“ ebenso „Charakterstärke“ im Hinblick auf die zentralen Kompetenzelemente der Bildung. Bildungsdienstleistungen müssen daher für den Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme eine Hilfe zum Wissenserwerb darstellen, mit dieser der Teilnehmer Fähigkeiten und Fertigkeiten erwirbt, um den Prozess der Selbstfindung zu initiieren.76

Bildungsdienstleistungen umfassen folglich zielgerichtete markt- und kundenorientierte Führung unter Beachtung der erziehungswissenschaftlichen Spezifikationen des Tätigkeitsfeldes.77 Die Bildungsdienstleistung hat daher eine doppelte Bedeutung. Bei produktspezifischer Ausrichtung, entsprechend der Kernleistung einer Hochschule, handelt es sich um eine spezielle Leistung, ergänzt durch den normativen Aspekt des allgemeinen Marketings, damit die Leistung durch erwachsenenpädagogische Aufschlüsselung erziehungswissenschaftlich befriedigend dargestellt werden kann.78

Immaterielle Produkte gelten als Leistungen. Da Leistungen mit Diensten verbunden sind, werden sie auch als Dienstleistungen bezeichnet. Die Begriffe Leistung und Dienstleistung werden im Folgenden synonym verwendet. Leistungen weisen mehrere kennzeichnende Kriterien auf, zu diesen Kennzeichen gehört unter anderem die Intangibilität, die dadurch gekennzeichnet ist, das die Leistung weder lagerbar, noch transportfähig ist.79 Die nicht

76 Vgl. Geissler, 2003a, S. 37.

77 Vgl. Bruhn, 2007b, S. 94.

78 Vgl. Geissler, 2003b, S. 70.

79 Vgl. Börnecke, 2003, S. 143.

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vorhandene Lagerbarkeit macht eine unverzügliche Ressourcennutzung unerlässlich, damit eine Leistungserstellung erfolgen kann.

Die Transportunfähigkeit beinhaltet, dass die immaterielle Leistung grundlegend einer Glaubhaftmachung unterliegt. Dies kann durch beschreibende Darstellungen, beispielhafte Belege und gegebenenfalls durch das Anführen von Referenzen erfolgen. Die Transportunfähigkeit erfordert einen unaufschiebbaren „Konsum“, demzufolge findet das

„uno-actu“-Prinzip Anwendung. Das zuvor genannte Prinzip besagt, dass leistungsbezogene Produktion und Konsum temporär analog erfolgen müssen. Die zuvor angeführten Intangibilitätskriterien können erweitert werden, indem die „untrennbare Verbindung mit bestimmten Personen“ ebenfalls Berücksichtigung findet. Die untrennbare Verbindung mit bestimmten Personen verdeutlicht die personenindividuelle Abhängigkeit. Hieraus resultiert, dass der Studierende als Leistungsnehmer in den Leistungserstellungsprozess involviert ist und zu dessen Gelingen einen wesentlichen Beitrag leisten muss.

In Ergänzung zu der Bezugnahme auf die Intangibilitätskriterien soll an dieser Stelle ebenso auf Besonderheiten eingegangen werden. Den Besonderheiten zuzuordnen ist die Akquise von Leistungsnehmern. Diese gestaltet sich bei Dienstleistungen schwieriger als bei materiellen Leistungen, aufgrund der Leistungsimmaterialität, zudem gestaltet diese sich unter ökonomischen Aspekten als zeitlich aufwändig80 und geht mit hohen Ansprüchen an ein Rückgewinnungsmanagement einher.81 Ergänzend muss beachtet werden, dass die Leistungsnehmer die Dienstleistung nur schwer beurteilen können. Die Schwierigkeit basiert primär auf emotionalen sowie Mitwirkungsaspekten. Zu den emotionalen Aspekten zählt die Qualität der Leistung, die Zufriedenheit des Leistungsnehmers, analog des Commitments als Mitwirkungsaspekt.82

Die Bindung eines Leistungsnehmers ist daher der elementare Erfolgsansatz im Segment immaterieller Leistungen.

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