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Bewertung akademischer Leistungen

In document Westungarische Universität zu Sopron (Pldal 29-32)

2 Übersicht der Hochschullandschaft in Europa und in ausgewählten mitteleuropäischen Ländern

2.1 Hochschulspezifische Gegebenheiten in Europa

2.1.3 Bewertung akademischer Leistungen

Bezüglich der Bewertung akademischer Leistungen kann herausgestellt werden, dass die staatlich anerkannten Hochschulen der im Folgenden dargestellten Länder das international ausgerichtete europaweite Anwendung findende Kreditpunktesystem implementiert haben.

Mit diesem System werden die Leistungen der Studierenden gemessen und können international miteinander verglichen werden. Eine Uniformität der Leistungen und der Abschlüsse auf Basis des Punktesystems kann somit gewährleistet werden (nicht aber die Vergleichbarkeit der hochschulspezifischen Anforderungen, die an den Erwerb der Punkte gekoppelt sind.)

An dieser Stelle kann nicht generell von einer einheitlichen, eu-weiten Hochschulbildung ausgegangen werden, denn lediglich die Abschlüsse der akademischen Bildungsgänge sind eu-weit vergleichbar. Eine einheitliche Hochschulbildung würde daher eu-weit uniforme Lehrpläne erfordern, die gegenwärtig (noch) nicht vorhanden sind. Die Bewertung der Bildungsleistungen ist durch das eu-weite European Credit Transfer System (ECTS) uniform geregelt, ebenso wie die Abschlüsse. In sämtlichen Dokumentationen ist jedoch nicht einheitlich geregelt, welche bspw. außeruniversitären Leistungsnachweise anerkannt werden, respektive abgelehnt werden oder sofern diese anerkannt werden, welche Anzahl ECTS diesen zuerkannt werden.

23 Vgl. http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/lifelong_learning/c11088_ de.html

24 Vgl. http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/1923.php und http://eacea.ec.europa.eu/eduation/

eurydice/documents/thematic_reports/099DE.pdf

25 Vgl. http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/1915.php

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Unter Bezugnahme auf das europäische Kreditpunktesystem ist anzuführen, dass dieses in Deutschland und den Niederlanden bereits vollständig und in Ungarn primär Anwendung findet. Das ECTS ist bereits 1998 in der Slowakei eingeführt worden, dennoch erfolgt eine uniforme Anwendung auf sämtliche Studiengänge innerhalb des Landes nicht. Eine konsequente Umsetzung ist bei sämtlichen Studiengängen zu verzeichnen, die zu dem Erwerb des akademischen Abschlusses „Bachelor“ führen. Eine einheitliche Umsetzung bei sämtlichen Master-Studiengängen erfolgte bislang noch nicht. Die Einführung des europäischen Kreditpunktesystems ist uniform und findet internationale Anwendung, worüber bis dato jedoch keine Einigkeit besteht, ist die Festlegung und Zuerkennung der quantitativen Credits für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das erfolgreiche Absolvieren der Prüfungsleistung, dies erfolgt beispielsweise in der Slowakei zentral durch den Hochschulsenat, dem hinzuzufügen ist das Nichtvorhandensein von Individualleistungen für Studierende, beziehungsweise der Anerkennung alternativer Prüfungsleistungen.26

An dieser Stelle ist zu ergänzen, dass in der Slowakei (beispielsweise im Vergleich zu Deutschland) eine Zentralisierung bezüglich der Festlegung von ECTS erfolgt. Dabei legt der Hochschulsenat die Anzahl der ECTS fest, die ein Studierender für die Teilnahme sowie den erfolgreich absolvierten Leistungsnachweis erhält.

Abschließend ist dabei herauszustellen, dass zwar die Regelung über das europäische Kreditpunktesystem einheitlich ist, nicht aber zwangsläufig auch die Handhabung hinsichtlich der Vergabe der ECTS – wie zuvor deskriptiv dargestellt.

Bezug nehmend auf die Vereinheitlichung von Studienleistungen sind sämtliche ungarischen Hochschulen seit September 2003 verpflichtet, die Regelungen der ECTS anzuwenden und die Leistungen der Studierenden entsprechend dieses Systems zu bewerten (dabei entsprechen 60 ECTS einem Studienjahr).

Im Hinblick auf die Zukunft ist der Gedanke einer einheitlichen Hochschulbildung27 ein Schritt auf dem „Weg zu einem Europa“.

Wird nun auf Basis einer eu-weiten akademischen Grundbildung gesprochen, erscheint der Ansatz und Umsetzungsprozess als erstrebenswert, insbesondere um eine Verbindung des europäischen Hochschul- und Forschungsraumes zu schaffen und somit möglichst langfristig Synergieeffekte zu nutzen und Kooperationen zu initiieren.

Insbesondere auch unter arbeitsmarktspezifischen Aspekten erscheint der Ansatz erstrebenswert, denn bspw. die Vereinheitlichung der Abschlüsse schafft für die Arbeitgeber

26 Vgl. http://www.ba-auslandsvermittlung.de

27 Die weiteren Ausführungen basieren sprachlich auf eu-weit einheitlichen Abschlüssen, auch wenn in den weiteren Ausführungen der Terminus „einheitliche Hochschulbildung“ verwendet wird.

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eine Transparenz auf dem akademischen Bildungsmarkt, die im Idealfall mit einer geringeren Arbeitslosenquote durch höhere Beschäftigungszahlen einhergeht.

Für die Hochschule bedeutet dies, dass neben der Transparenz der Abschlüsse auch eine Transparenz der Forschung und Lehre sowie der Hochschule mit ihren Leistungen einhergeht, was letztlich zu einem gesteigerten Wettbewerb, auch in qualitativer Ausrichtung führen kann.

Für den Studierenden als potenziellen Leistungsnehmer bedeutet dies die Möglichkeit eines formell vereinfachten Wechsels des Studienortes, basierend auf der Uniformität des Hochschulsystems sowie gleichermaßen einer Chancengleichheit und vielfältigeren Bildungsmöglichkeiten als ohne eine einheitliche, eu-weite Hochschulbildung.

Auch bei einer Vorteilhaftigkeit der einheitlichen Hochschulbildung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich dabei in erster Ausrichtung um eine akademische Grundbildung handelt. Die Vereinheitlichung birgt die Gefahr einer mangelnden Spezialisierung, die dazu führen kann, dass sich auf dem Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit zahlreiche Generalisten befinden; die Experten mit einer speziellen akademischen Ausbildung, respektive einer Spezialisierung jedoch nur marginal anzutreffen sind. Trotz der Vorteilhaftigkeit der Vereinheitlichung der akademischen Hochschulbildung sollte jeder Studierende frühzeitig darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Ausbau neigungsspezifischer Interessen und damit verbundener Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse auch zukünftig erforderlich sein wird. Die zur akademischen Grundbildung zu erlangende Spezialisierung auf einem individuellen Fachgebiet ist daher als Investition in die Zukunft anzusehen und keineswegs als individuell brachliegendes Wissen. Eine diesbezügliche Kommunikation an Studierende sollte daher möglichst schon zu Beginn des Studiums erfolgen, um keine „wertvolle Bildungszeit“ ungenutzt verstreichen zu lassen. Die letztliche Vergleichbarkeit der Abschlüsse geht ebenso mit einer Vergleichbarkeit der notenmäßigen Bewertung (durch den potenziellen Arbeitgeber) einher. Dies kann für einige Absolventen vorteilhaft sein.

Insbesondere in Deutschland dominiert seitens der Arbeitgeber eine Notenorientierung, dies birgt jedoch die Gefahr, dass Studierende mit weniger guten Noten, bzw. Absolventen mit weniger guten Abschlüssen Probleme bei der Arbeitsplatzsuche haben können, obwohl es sich bei diesen Studierenden/Absolventen ggf. um „gute Praktiker“ handelt. Anders als in Deutschland ist das Einstellungsverhalten in den Niederlanden. Die Mehrzahl der niederländischen Arbeitgeber stellt die Bewerber notenunabhängig ein. Dies bedeutet, dass die Hochschulabsolventen ihr Wissen und Können beruflich umsetzen müssen um nachzuweisen, dass sie über die entsprechende Kompetenz verfügen.

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