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4. Entscheidungsverhalten zahnmedizinischer Patienten

4.3. Der Patient als Entscheidungsträger

4.3.2. Die Präferenzordnung zwischen dentalen Alternativen

(4.13a) Bmed(t) F (�t) , unter der Annahme

(4.13b) t = F (�I[t], �E[t]).

Gemäß der Annahme 3.2(1) ist Bmed zumindest mit einer der Zielvorstellungen des dentalen Patienten verknüpft, wodurch sich analog zum Argumentationsstrang von Laux (2007, 23-24) eine Verbesserung des dentalen Zustandes aus der internen Perzeption heraus als (Teil-)Ziel darstellen lässt.

Liegen zusätzlich zur rein medizinischen Dimension auch noch weitere Bedürfniskomponen-ten vor (wie dies z.B. bei schönheitschirurgischen Interventionen der Fall ist), so erweitert sich die Menge der Zielvorstellungen und es kommt zu einer Änderung der Perzeption des Alternativenraums. Die Dringlichkeit des Bedürfnisses wirkt schließlich auf die Anzahl der erkannten Elemente aus 170.

Beispiel E

Abhängig davon, ob das zugrunde liegende Bedürfnis rein medizinisch ist (z.B.: schmerzstillende Be-handlung) oder eben auch schönheitschirurgische Aspekte (z.B. optisch höchste dentale Qualität) in-nehat, gehen für Patient i gewisse Alternativen in Ai ein oder eben nicht (da sie zur Befriedigung des zugrunde liegenden Bedürfnisses subjektiv keine Option darstellen).

4.3.2. Die Präferenzordnung zwischen dentalen Alternativen

Wird sich ein beliebiger Patient i eines Bedürfnisses – welches zumindest teilweise dentaler Natur ist – bewusst, so gilt es für ihn im nächsten Schritt zwischen den Elementen der erkann-ten Alternativenmenge Ai zu wählen. Nun stellt sich aber die Frage, nach welchem

169 Siehe Teilabschnitt 3.2.4.

170 Siehe Annahmen 4.5(2) und 4.5(3).

Das Entstehen eines Bedürfnisses nach zahnmedizinischer Behandlung (Bmed), welches stets in eine Betrachtung des Alternativenraumes mündet, kann in diesem Sinne z.B. als Konse-quenz einer internen Perzeption unter dem Einfluss ärztlicher Beratung (Linie 2) entstehen, aber auch rein angebotsinduzierter Natur sein169. In beiden Fällen ist Bmed als Funktion der subjektiven Wahrnehmung des Gesundheitszustandes zum Zeitpunkt t formulierbar:

(4.13a) Bmed(t) F (�t) , unter der Annahme

(4.13b) t = F (�I[t], �E[t]).

Gemäß der Annahme 3.2(1) ist Bmed zumindest mit einer der Zielvorstellungen des dentalen Patienten verknüpft, wodurch sich analog zum Argumentationsstrang von Laux (2007, 23-24) eine Verbesserung des dentalen Zustandes aus der internen Perzeption heraus als (Teil-)Ziel darstellen lässt.

Liegen zusätzlich zur rein medizinischen Dimension auch noch weitere Bedürfniskomponen-ten vor (wie dies z.B. bei schönheitschirurgischen Interventionen der Fall ist), so erweitert sich die Menge der Zielvorstellungen und es kommt zu einer Änderung der Perzeption des Alternativenraums. Die Dringlichkeit des Bedürfnisses wirkt schließlich auf die Anzahl der erkannten Elemente aus 170.

Beispiel E

Abhängig davon, ob das zugrunde liegende Bedürfnis rein medizinisch ist (z.B.: schmerzstillende Be-handlung) oder eben auch schönheitschirurgische Aspekte (z.B. optisch höchste dentale Qualität) in-nehat, gehen für Patient i gewisse Alternativen in Ai ein oder eben nicht (da sie zur Befriedigung des zugrunde liegenden Bedürfnisses subjektiv keine Option darstellen).

4.3.2. Die Präferenzordnung zwischen dentalen Alternativen

Wird sich ein beliebiger Patient i eines Bedürfnisses – welches zumindest teilweise dentaler Natur ist – bewusst, so gilt es für ihn im nächsten Schritt zwischen den Elementen der erkann-ten Alternativenmenge Ai zu wählen. Nun stellt sich aber die Frage, nach welchem

169 Siehe Teilabschnitt 3.2.4.

170 Siehe Annahmen 4.5(2) und 4.5(3).

dungskriterium der Patient i das schlussendlich realisierte Behandlungsszenarium aus Ai aus-siebt.

Innerhalb des Lancaster’schen Systems sind wir bis dato implizit davon ausgegangen, dass Individuen rational handeln und ihren Nutzen maximieren wollen (siehe Formel 4.4a). Auf die Wahl des dentalen Patienten umgemünzt bedeutet dies folgendes: Unter der Annahme der Nutzenmaximierung wählt das Lancaster’sche Individuum i jene Alternative aus der entschei-dungsrelevanten Menge Ai die ihm – gegenüber den anderen Szenarien – den höchsten Nut-zen stiftet, also die „optimale“ Alternative aopt repräsentiert. Da jedes Individuum den Cha-rakteristikavektor einer Alternative unterschiedlich bewertet (siehe Formeln 4.5 und 4.6) fü-gen wir für den Patienten i den Index i hinzu, sodass unter Anwendung der Notation nach Maier und Weiss (1990, 97) zunächst gilt:

(4.14) aopt,i

axi U(axi)U(ayi),y1,...,m;axiAi

In Teilkapitel 4.2. wurde jedoch davon ausgegangen, dass Patienten ihre Entscheidungen auf Basis der erwarteten Lancaster’schen Charakteristika (CharakteristikavektorCx) treffen und diese je nach Informationsgüte erheblich vom realisierten Vektor Cx abweichen können. Dies bedeutet, dass der dentale Patient seine Entscheidung nicht auf Basis realisierter Eigenschaf-ten trifft, sondern basierend auf dem Informationszustand – der zum Zeitpunkt der Entschei-dung (t0) gegeben ist – agiert. Er nimmt daher zunächst eine direkte Abbildung in den Lancas-ter’schen Raum erwarteter Charakteristika vor und wählt anschließend bei gegebener Infor-mation die nutzenmaximierende Alternative aus.

Somit sind folgende Zusammenhänge zum Entscheidungszeitpunkt t0 anzunehmen:

(4.15a) ax,t0 Cx,t0, wobei

(4.15b) Uxi,t0 F(Cx,t0) und

(4.15c) aopt,i,t0

axi,t0 U(axi,t0)U(ayi,t0),y1,...,m;xy;axiAi

.

Zentrale Bedeutung kommt dabei der Formel (4.15b) zu, also der Darstellung des erwarteten Nutzens einer Alternative als Funktion der damit verbundenen erwarteten Lancaster’schen Charakteristika. Wie im Laufe der vorliegenden Arbeit bereits mehrfach angesprochen, ist

anzunehmen, dass sich der entscheidende Patient im Zuge des Entscheidungsprozesses mit mehreren unsicheren Faktoren befassen muss. Zum einen ist dies die ex ante vorherrschende patientenseitige Unsicherheit über die ex post realisierten Eigenschaften der dentalen Dienst-leistung, welche aus Gründen hoher Informationskosten zumindest partiell zur Erstellung ei-nes Näherungsvektors führen dürfte (siehe Abschnitt 4.2.2.). Zum anderen kann die subjektive Natur der Erfassung des individuellen zahnmedizinischen Gesundheitszustandes (im Sinne der Abschnitte 3.2.2. und 4.3.1.) zu einer verzehrten Perzeption der Entscheidungssituation (insbesondere der Alternativen und der zu erwartenden Ergebnisse) führen171. Somit lässt sich erklären, warum trotz der Annahme, dass zahnmedizinische Patienten zum Entschei-dungszeitpunkt rational und unter Einbezug des Nutzenmaximierungskalküls agieren, „ineffi-ziente“ Entscheidungen möglich sind.

Beispiel F

Der Patient I muss sich zum Zeitpunkt t1 zwischen einer Behandlung in Region A (in Österreich) oder in Region U (in Ungarn) entscheiden. Seine Entscheidungsmenge ist AI = {A, U, Opt-out}. Der erwar-tete Nutzen der jeweiligen Alternativen sei entsprechend:

(F1) UAI,t1 F(CAI,t1), UUI,t1F(CUI,t1) und UOptoutI,t1 F(COptoutI,t1) . Bei gegebenem Informationsstand entscheidet sich Patient I für eine Behandlung in Region A, da (F2) UAI,t1 UUI,t1UOptoutI,t1 .

Die Präferenzreihung ist somit AUOpt-out. Nach erfolgter Behandlung bemerkt Patient I jedoch, dass der realisierte Charakteristikavektor CA signifikant negativ vom erwarteten Vektor abweicht, also einen geringeren Nutzenwert aufweist. Nun stellt sich die Frage, ob Alternative A auch dann vom Patienten I bevorzugt worden wäre, wenn die erwarteten Charakteristikavektoren aller Alternativen ex ante eine höhere Informationsgüte innegehabt hätten.

Den Erläuterungen in Teilabschnitt 4.2.4. entsprechend, ist davon auszugehen, dass die In-formation, die ein bestimmtes Individuum über zahnmedizinische Alternativen besitzt, nicht nur den erwarteten Nutzen selbiger beeinflusst, sondern sich – für den entscheidenden Patien-ten – auch auf die Präferenzordnung zwischen den ElemenPatien-ten von Ai auswirkt.

Annahmen 4.7.: (1) Eine Änderung der Informationsgüte der erwarteten Charakteris-tika erkannter Alternativen kann zu einer Änderung der Präferenzordnung führen. (2) Die manifestierte Entscheidung des Patienten für eine bestimmte Alternative ist daher stets eine Präferenz (i) zu einem gewissen Zeitpunkt und (ii) unter einem gegebenen Informationszustand.

171 In beiden Szenarien ist daher zu hinterfragen, ob Patienten die jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten überhaupt akkurat schätzen können.

anzunehmen, dass sich der entscheidende Patient im Zuge des Entscheidungsprozesses mit mehreren unsicheren Faktoren befassen muss. Zum einen ist dies die ex ante vorherrschende patientenseitige Unsicherheit über die ex post realisierten Eigenschaften der dentalen Dienst-leistung, welche aus Gründen hoher Informationskosten zumindest partiell zur Erstellung ei-nes Näherungsvektors führen dürfte (siehe Abschnitt 4.2.2.). Zum anderen kann die subjektive Natur der Erfassung des individuellen zahnmedizinischen Gesundheitszustandes (im Sinne der Abschnitte 3.2.2. und 4.3.1.) zu einer verzehrten Perzeption der Entscheidungssituation (insbesondere der Alternativen und der zu erwartenden Ergebnisse) führen171. Somit lässt sich erklären, warum trotz der Annahme, dass zahnmedizinische Patienten zum Entschei-dungszeitpunkt rational und unter Einbezug des Nutzenmaximierungskalküls agieren, „ineffi-ziente“ Entscheidungen möglich sind.

Beispiel F

Der Patient I muss sich zum Zeitpunkt t1 zwischen einer Behandlung in Region A (in Österreich) oder in Region U (in Ungarn) entscheiden. Seine Entscheidungsmenge ist AI = {A, U, Opt-out}. Der erwar-tete Nutzen der jeweiligen Alternativen sei entsprechend:

(F1) UAI,t1F(CAI,t1), UUI,t1F(CUI,t1) und UOptoutI,t1F(COptoutI,t1) . Bei gegebenem Informationsstand entscheidet sich Patient I für eine Behandlung in Region A, da (F2) UAI,t1UUI,t1 UOptoutI,t1 .

Die Präferenzreihung ist somit AUOpt-out. Nach erfolgter Behandlung bemerkt Patient I jedoch, dass der realisierte Charakteristikavektor CA signifikant negativ vom erwarteten Vektor abweicht, also einen geringeren Nutzenwert aufweist. Nun stellt sich die Frage, ob Alternative A auch dann vom Patienten I bevorzugt worden wäre, wenn die erwarteten Charakteristikavektoren aller Alternativen ex ante eine höhere Informationsgüte innegehabt hätten.

Den Erläuterungen in Teilabschnitt 4.2.4. entsprechend, ist davon auszugehen, dass die In-formation, die ein bestimmtes Individuum über zahnmedizinische Alternativen besitzt, nicht nur den erwarteten Nutzen selbiger beeinflusst, sondern sich – für den entscheidenden Patien-ten – auch auf die Präferenzordnung zwischen den ElemenPatien-ten von Ai auswirkt.

Annahmen 4.7.: (1) Eine Änderung der Informationsgüte der erwarteten Charakteris-tika erkannter Alternativen kann zu einer Änderung der Präferenzordnung führen. (2) Die manifestierte Entscheidung des Patienten für eine bestimmte Alternative ist daher stets eine Präferenz (i) zu einem gewissen Zeitpunkt und (ii) unter einem gegebenen Informationszustand.

171 In beiden Szenarien ist daher zu hinterfragen, ob Patienten die jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten überhaupt akkurat schätzen können.

Trifft dies zu, so gestaltet sich die individuelle Bewertung zahnmedizinischer Alternativen innerhalb eines axiomatischen Systems der Präferenzordnung als informationsbedingte Mo-mentaufnahme172. Kommt es (i) zur Entstehung eines weiteren erwarteten Lancaster’schen Charakteristikums oder vermag (ii) der Patient durch zusätzliche Informationen die erwarteten Charakteristika z.B. akkurater einzuschätzen173, so kann sich auch die Präferenz für die be-troffene Alternative ändern.