• Nem Talált Eredményt

Begriff und Wesen von Institutionen

In document Westungarische Universität zu Sopron (Pldal 32-35)

3.1 Die Neue Institutionenökonomik als Teilgebiet der Ökonomik

3.1.2 Begriff und Wesen von Institutionen

Der Institutionenbegriff ist sowohl im Alltagsgebrauch als auch in der Wissenschaft unein-heitlich und weist somit Unschärfen auf. Auf das definitorische Problem des Begriffs ‚In-stitution‘ wird in beinahe jeder Einführung zur Institutionentheorie hingewiesen.43 Im All-tagsgebrauch wird die Institution oft mit der Organisation gleichgesetzt. Dabei ist die Or-ganisation nur eine besondere Form der Institution.44 In den Wissenschaften werden die beiden folgenden Definitionsansätze häufig verwendet:45

1. Eine Institution kann als Regel eines Spiels definiert werden.

2. Eine Institution kann als Ergebnis eines Spiels definiert werden.

D. C. North bezeichnet Institutionen als Spielregeln, die den Handlungsrahmen der teil-nehmenden Akteure aufspannen und begrenzen:

„Institutions are the rules of the game in a society or, more formally, are the humanly de-vised constraints that human interaction. … In the jargon of the economist, institutions define and limit the set of choices on individuals.”46

Die begriffliche Abgrenzung von A. R. Schotter kann dem zweiten Ansatz zugerechnet werden.47 Er sieht Institutionen als eine Regelmäßigkeit im menschlichen Verhalten. Die-ses Verhalten wird von allen Mitgliedern einer Gesellschaft akzeptiert und vorausgesetzt.

Es kann selbstdurchsetzend sein oder auch von einer Autorität durchgesetzt werden.48 Auch das Wörterbuch der Soziologie hält sich bewusst vage, ergänzt die unscharfe Defini-tion aber mit einer Aufzählung von Beispielen.

„Institutionen nennen wir die jeweils kulturell geltenden, einen Sinnzusammenhang bil-dende, durch Sitte und Recht öffentlich garantierte Ordnungsgestalt, in der sich das Zu-sammenleben von Menschen darbietet. Der Anwendungsbereich des Terminus Institution ist freilich schwankend, es fallen darunter Gestalten mit unübersehbarem Kleingruppen-hintergrund (wie z. B. Ehe und Familie), andererseits auch ‚große‘ z. T. hochkomplexe Systeme: Vertrags- und Verwaltungsformen, Phänomene wie Gastrecht, Asyl,

43 Gimmler, A. (1998), S. 23.

44 Hayek, F. A. v. (1969), S. 34.

45 In der Literatur gibt es noch einen dritten Ansatz. Masahiko Aoki beschreibt die beiden genannten Ansätze und macht noch einen weiteren Vorschlag. Er sieht noch die Möglichkeit, Institutionen auch als Spieler zu sehen. Die Ableitung dazu und die Abgrenzung zu den anderen Ansätzen in: Aoki, M. (2001), S. 4 – 9.

46 North, D. C. (1990), S. 3 f.

47 Schotter A. R. (2008), S. 11.

48 Die Sichtweise Schotters ähnelt stark Webers Ausführungen über sog. ‚Regelmäßigkeiten‘.

knechtschaft, Sklaverei, Feudalismus, Herrschaftsformen (u.a. Bürokratie), Marktformen, die ‚Stadt‘ u.a.m. Auch die Abgrenzung gegen den Brauch kann fraglich sein.“49

Institutionen schaffen Ordnung im Bereich des Sozialen bzw. im Bereich der menschlichen Interaktion. Handeln, das sich an Institutionen ausrichtet, ist weder zufällig noch beliebig.

Somit reduzieren Institutionen die Unsicherheit.50 Nach Weber gibt es bei sozialem Han-deln auftretende Regelmäßigkeiten, die er zunächst als Brauch, Sitte und Interessenlage definiert. Als Brauch sind überlieferte Verhaltensformen zu verstehen, die nicht mehr mit besonderen Informations- und Entscheidungshandlungen verbunden sind.51 Sie kommen immer wieder in bestimmten Lebenssituationen zum Vorschein, oft dann, wenn es um zwi-schenmenschliche Kontaktaufnahme geht, wie z. B. Begrüßungsformen. Bräuche entstehen nur durch tatsächliche Übung.52

Überlieferte und eingelebte Normen bezeichnet M. Weber als Sitte. Sie verlangen von han-delnden Personen in gleichen Situationen vorbestimmte Handlungsweisen, die dann von anderen erwartet werden. Sitten sind nichts anderes als eingelebte Bräuche. Sie haben in ihrem jeweiligen Verbreitungsgebiet schon lange Bestand.53

Personen können ihr soziales Handeln auch an subjektiven Interessen ausrichten. Durch diese Zweckrationalität kann in wiederkehrenden Situationen eine Routine entstehen. Eine solche interessenbedingte Orientierung ist in der Wirtschaft recht häufig zu beobachten, wenn z. B. ein Reifenhändler regelmäßig zu den Terminen des Reifenwechsels für seine Produkte wirbt. Während die o. g. Sitten und Gebräuche Institutionen als Regeln eines Spiels darstellen, ist das beschriebene routinierte Vorgehen eines Reifenhändlers gegen-über seinen Kunden als Ergebnis eines Spiels anzusehen.

Institutionen im Sinne von Regeln können immer in zwei grundsätzlich verschiedenen Formen auftreten. Es kann sich um Verbote oder um Gebote handeln.54

Institutionen können selbst entstehen - quasi als Automatismen aus dem Spiel heraus - oder sie können auch bewusst geschaffen und gestaltet sein. Allerdings bedarf es zur Durchset-zung von Verboten und Geboten auch immer Vorkehrungen. Regelsysteme sind nur dann funktionsfähig und sind in der Lage Unsicherheiten zu reduzieren, wenn sie befolgt

49 Bernsdorf, W. (1972), S. 371 f.

50 Göbel, E. (2002), S. 1.

51 Hillmann, K.-H. (1994), S. 115.

52 Weber, M. (1980), S. 15

53 Ebenda.

54 Voigt, S. (2002), S. 35.

den. Die Gründe, die dazu führen, Verbote und Gebote zu achten, können sehr

 Emotionale Bindung an den Regelgeber,

 Anerkennung der Legitimität eines Regelgebers und

 Einsicht in die Gültigkeit.

Wie schon erwähnt, stellt eine Organisation nur eine besondere Form von Institutionen dar.

Eine Organisation kann somit folgendermaßen definiert werden:

„Eine Organisation ist ein von seinen Gestaltern bewusst geschaffenes, begrenztes, zweck-gerichtetes Handlungssystem, mit einer Menge von Aktionsregeln, die den Mitgliedern vor-schreiben, wie sie zu handeln haben und einer Menge von Durchsetzungsregeln, um sie zu motivieren, gemäß dem Aktionsregeln zu handeln.“56

Als letztes Merkmalskriterium von Institutionen soll hier die Durchsetzungsart angeführt werden. Hierbei kann zwischen einer rein privaten und einer staatlichen Durchsetzung un-terschieden werden. S.Voigt schlägt vor, Institutionen in fünf Kategorien einzuteilen:

Tabelle 2: Typen interner und externer Institutionen

Regel Überwachungsart Institutionenkategorie57 Beispiel

Konventionen Selbstüberwachung intern: Typ 1 grammatikalische Re-geln der Sprache ethische Regeln imperative

Selbstbin-dung intern: Typ 2 Dekalog, kategorischer

Imperativ

Sitten Spontane Überwachung

durch andere Akteure intern: Typ 3 gesellschaftliche Um-gangsformen formelle private

Re-geln

Geplante Überwachung

durch andere Akteure intern: Typ 4

selbstgeschaffenes Recht der Wirtschaft (Vertrag)

Regel positiven Rechts organisierte staatliche

Überwachung extern Privat- und Strafrecht

Voigt, S. (2002), S. 39

55 Göbel, E. (2002), S. 8 ff.

56 Richter, R. & Furubotn, E. (2010), S. 8.

57 Institutionen, deren Durchsetzung ohne Rückgriff auf den Staat erfolgt, bezeichnet Voigt als interne Institutionen. Demzufolge erfolgt staatliche Durchsetzung bei externen Institutionen.

In document Westungarische Universität zu Sopron (Pldal 32-35)