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IDiscussionen.

Redigirt von

Dr. Ernst Mischler

Seeretär des Demographisehen Congresses.

I .

Abgehalten in der Sitzung vom 27. September 1887,

Die Vorarbeiten für diesen Programmpunkt zerfallen in zwei Gruppen : 1. In die Vorschläge des Internationalen statistischen Institutes und 2. die Specialarbeiten von G r i m s h a w und K ö r ö s i .

Zunächst ist das allgemeine Thema, nämlich die Vorsehläge des Internationalen statistischen Institutes (Thema 1, H. 1) zur Verhandlung zu bringen, und P r ä s i d e n t ersucht B e r t i l l o u - P a r i s für den abwesenden Referenten einzutreten.

B e r t i l l o n - P a r i s (französisch) betont mit einigen Worten die Wichtigkeit eines einheitlichen Dépouillement insbesondere auf dem Gebiete der Volks-zählung und bemerkt, dass K ö r ö s i derartige „Cadres uniformes" dem Internationalen statistischen Institute empfohlen habe.

P r ä s i d e n t : Der Antrag K ö r ö s i ' s geht dabin, die Beschlüsse des Internationalen Institutes über das einheitliche Dépouillement der Volks-zählungen gutzuheissen. '

v. I n a m a - S t e r n e g g - W i e n beantragt die Verlesung der Beschlüsse.

Dieser Antrag wird angenommen und die Beschlüsse von E r t l - W i e n in deutscher und von L i é g e a r d - P a r i s in französischer Sprache verlesen.

P r ä s i d e n t empfiehlt, die Discussion für jeden Punkt einzeln zu führen.

Böckh-Berlin bittet, die Beschlüsse mehr gruppenweise zu discutiren, da eine Generaldebatte nicht stattfinden soll, und empfiehlt, dass bei der

Specialdebatte auf allgemeine Gesichtspunkte zurückgegriffen werden dürfe.

P r ä s i d e n t ist damit ci nverstanden und bringt Punkt 1—2 zur Discussion.

Kraus-Schässburg. Mir scbcint die Möglichkeit vorzuliegen, dass bei der Zählung und Gruppirung der Haushaltungen nach dem vorgeschlagenen Schema eine Doppelzählung stattfinden könne, dass z. B. Schulkinder einmal als Glieder ihrer elterlichen Haushaltung und ein andermal als Glieder der als Haushaltung betrachteten Institute (Internate) gezählt erscheinen. Eine Irrthümer ausscbliessende Präcisirung des diesbezüglichen Beschlusses ist wünschenswerte.

B e r t i l l o n - P a r i s (französisch) erwidert, dass diese Befürchtung über-flüssig sei, indem zwischen rechtlicher und factischer Bevölkerung unter-schieden werde.

P r ä s i d e n t ist auch der Ansicht, dass kein Anlass zu Befürchtungen vorliege, weil nicht Personen, sondern Haushaltungen gezählt werden.

Böckh-Berlin stimmt B c r t i l l o n bei, dass diese Frage mit der der Zählung der factischen und rechtlichen Bevölkerung zusammenhänge," die-selbe indess besser später bei der sogenannten Communal-Statistik besprochen werde, da K ö r ö s i für die Auszählungen der Wohnverhältnisse der Städte die Wohnbevölkerung zu Grunde legen will. Bei diesen internationalen Beschlüssen könne dagegen nur die factisehe Bevölkerung gemeint sein.

P r ä s i d e n t meint, dass der Unterschied von rechtlicher und factischer Bevölkerung bei Staaten und Städten von verschiedener Bedeutung sei.

J a h n s on-Pétersbourg. Je recommande trois rubriques pour les tableaux des ménages:

71 1. Ménages où il n'y a qu'une seule personne.

2. Ménages de plusieurs personnes sans personne étrangère à la famille et

3. Ménages de plusieurs personnes avec personnes étrangères (do-mestiques, Schlafleute, Knechte, Gehilfen) à la famille du chef du ménage.

v. I n a m a - S t e r n e g g - W i e n unterstützt J a h n s o n , da auf diese Weise auch die Familie in ihrem socialen Zusammenhange dargestellt werden kann, während der Gesichtspunkt der modernen Statistik abhanden ge-kommen ist.

Beaujon-Amsterdam: Je me permets de présenter un léger amen-dement à la proposition de l'honorable M. J a h n s o n .

Dans les ménages composés de plusieurs personnes, distinguons, non pas les personnes appartenant à la famille et celles qui lui sont étrangères, mais les familles ayant des domestiques et celles qui n'en ont pas, avec distinction du sexe des domestiques et de leur nombre.

A peu d'exceptions près les personnes étrangères à la famille et apparte-nant au ménage seront toujours des domestiques. La statistique des domestiqués est de la plus haute importance au point de vue de ce que M. d ' I n a m a vient d'appeler la „structure sociale" de la population.

. P r ä s i d e n t ersucht die Versammlung, ihre Wünsche bezüglich der Er-gänzung oder Streichung der Vorsehläge des Institutes zu formuliren.

J a h n son-Petersburg erwähnt gegen B e a u j on, dass nicht alleFamilien-fremden gleichzeitig Domestiken seien.

B a u c h b e r g - W i e n . Der Begriff der „socialen Structur", welcher durch die beantragte Unterscheidung in Personen, welche der Familie angehören, und in solche, bei welchen dies nicht der Fall ist, erfasst werden soll, betrifft nicht nur, wie B e a u j on sagt, das Verhältniss von Herrschaft und Diener, sondern ist ein viel weiterer. Es liegt darin vor Allem die Unter-scheidung zwischen Jenen, welche der Familie als ihrem n a t ü r l i c h e n socialen Vereinigungspunkt angehören, und Jenen, welche, eben weil sie eines solchen Anhaltes entbehren, sich einer fremden ansehliessen müssen, was in der Form der Aftermiethe, der Schlafleute, und wie sie sonst heissen mögen, gerade in den unteren socialen Schichten häufig der Fall ist. Da dieses social überaus wichtige Moment in dem Antrage B e a u j on nicht, wohl aber in demjenigen J a h n s o n ' s zum Ausdruck gelangt, glaube ich diesen letzteren zur Annahme empfehlen zu sollen.

Kiaer-Gristiania kann die Zweckmässigkeit des Vorschlages J a h n s o n nicht erkennen, weil die neu vorgeschlagene Kategorie: Haushaltung ohne fremde Mitglieder, wahrscheinlich sehr selten ist.

B e a u j on-Amsterdam: Je ferai observer en réponse à ce que vient de m'opposer l'honorable M. J a h n s o n , que la rubrique qu'il propose, celle des „personnes étrangères à la famille, mais faisant partie du ménage"

embrasserait toutes les rubriques des personnes dont il vient de parler, pensionnaires, „Schlafleute", etc. Ce serait donc une rubrique trop large,

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un chiffre qui ne nous dirait pas grand'chose ou du moins rien de précis au point de vue de la statistique sociale.

Prenons plutôt, parmi les nombreusses subdivisions de la rubrique des personnes étrangères à la famille, la plus importante, celle des domes-tiques. Précisons cette sous-rubrique et abandonnons les autres, et nous aurons un fait bien précisé et fort important.

v. I n a m a - S t e r n e g g - W i e n wendet gegen K i a e r ein, dass bei uns, insbesondere auf dem Lande die Haushaltungen sehr zahlreich seien, in denen keine Familienfremden vorkommen.

P r e s l - J i c i n . Mit vielen Subrubriken wird die Arbeit sehr complicirt, namentlich wenn man bedenkt, in was für Händen die Zählung in den Gemeinden liegt. Der Antrag Jahnson ist der weitere und zu acceptiren, weil man Fremder in der Familie sein kann, ohne Dienstbote zu sein, wie das bei Studenten und Verwandten der Fall ist.

Böckh-Berlin: Auch die Frage der Unterscheidung der Haushaltung nach ihrer Zusammensetzung würde besser bei der Städtestatistik behandelt werden. Die Kategorien fremder Personen, welche sich in den grossen Städten in der verschiedensten Form vorfinden, sind auf dem Lande nur wenig vertreten, für das ganze Land kann nur der Unterschied in Be-tracht kommen, ob ein Haushalt nur Personen umfasst, welche als Ver-wandte und Verschwägerte eine Familie bilden, oder· auch mit dem Haus-haltsvorstand verwandte Personen.

P r ä s i d e n t erinnert daran, dass nur das zweifellos Richtige hier formulirt werden solle. Es sei jedoch schon z. B. die Frage der

bäuer-lichen Dienstboten (Söhne etc.) zweifelhaft.

Rasp-München spricht sich gegen jede Erweiterung der Bearbeitung der Haushaltungsergebnisse aus. Wenn es vom idealen Standpunkte des Statistikers aus als sehr' erwünscht erachtet werden müsse, durch derartige weitere Unterscheidungen der Haushaltungen einen Einblick in wichtige sociale Verhältnisse zu gewinnen, so stehe dem der Standpunkt des mit der Umarbeitung der Volkszähluugsergebnisse befässten amtlichen Statistikers gegenüber, der stets auf die thunlichste Vereinfachung der Bearbeitung dieser Ergebnisse bedacht sein müsse. Gegen den Antrag J a h n s o n bestehe übrigens auch das Bedenken, dass es sehr schwierig sein werde, den Begriff des „in der Haushaltung fremden" zu fixiren, und bei dem Mangel einer festen Begriffsbestimmung hlefür in den verschiedenen Staaten eine ungleiche Behand-lung eintreten werde. Ehe zu einer weiteren Ausscheidung der Haushaltungen geschritten würde, miisste überdies vor Allem eine Erwägung über den Begriff der Haushaltung vorliegen, was bis jetzt nicht der Fall sei, da ja, wie heute schon bemerkt wurde, in einem Staate die in e i n e r Wohnung zusammen-wohnenden Familien als eine Haushaltung gerechnet werden, während anderweitig solche Familien, wenn sie s e l b s t s t ä n d i g e n H a u s h a l t f ü h r e n , gesondert als mehrere Haushaltungen gerechnet werden.

73 Kiaer-Christiania: Wird J a h n s o n ' s Antrag angenommen, so müss auch auf den Grad der Verwandtschaft hin untersucht werden.

Beaujon-Amsterdam zieht seinen Antrag zurück.

_ P r ä s i d e n t bringt, da Niemand mehr das Wort wünscht, den An-trag J a h n s o n zur Abstimmung. • '

Derselbe wird a b g e l e h n t .

K a s e r e r - W i e n . Die Eintheilung der Bevölkerung nach der Läge der Wohnräume kann zu Irrthümern führen, weil die Verhältnisse sehr ver-schieden sind, nach den einzelnen Orten und am selben Orte nach den Stadttbeilen. In Wien z. B. ist es möglich, dass sieb die einem Haushalte angehörigen Personen nach den Stockwerken eines Hauses vertheilen.

Ferner ist ein Unterschied zwischen älteren und neueren Gebäuden zu machen. Hingegen wäre es wünschenswerte, die geographische Höhenlage der' Haushaltungen zur Darstellung zu bringen. Auf diese Weise würde man auch zu sicherer Erkenntniss. der Dichtigkeit der Bevölkerung gelangen, die gegenwärtig berechnet wird aus dem Verhältnisse der Zahl der Ein-wohner zu dem Flächeninhalte, ohne Bücksicht darauf, ob diese Fläche überhaupt bewohnbar ist. Die richtige Erkenntniss der Dichtigkeit der Bevölkerung wird erlangt werden, wenn die Zahl der Einwohner zu der tbatsächlicb bewohnten Fläche in Belation gebracht wird. Es wäre daher wünschenswerte, von der Darstellung der Bevölkerung nach der Lage der Wohnräume in einem Hause abzusehen, hingegen die Bevölkerung nach der geographischen Höhenlage zur Darstellung zu bringen.

v. I n a m a - S t e r n e g g - W i e n : Die Höhenlage zu bestimmen, gehört nicht in die Discussion, da dies nicht Sache der Volkszählung ist.

B e r t i l l o n - P a r i s (französisch) erklärt, dass das Eine für das Land, das Zweite für die Städte Interesse habe, und schlägt vor, dass die Auf-arbeitung nach Etagen für die Communalstatistik empfohlen werde.

P r ä s i d e n t spricht sich dagegen aus, da jedes Detail den Gesammt-erfolg beeinträchtigen könne.

K a s e r e r - W i e n zieht seinen Antrag zurück.

P r ä s i d e n t bringt B e r t i l l o n ' s Antrag (Ziffer 1 nur für die Städte

zu empfehlen) zur Abstimmung. ' Derselbe wird a n g e n o m m e n .

P r ä s i d e n t bringt Punkt 3 und dann 4 zur Verhandlung. . Gegen beide erbebt sieb kein Bedenken. Punkt 5 (Alter).

Böckb-Berlin. Der Beschluss sei insofern wichtig, als gegenwärtig eine Verschiedenheit der Abgrenzung des Alters bei den Zählungen besteht, insofern im Deutschen Beieb die Altersjahre überhaupt nicht unterschieden werden, sondern nur die Geburtsjahre, hierdurch sei eine vergleichende internationale Statistik des Alters unmöglich geworden: es sei wünschens-werte, dass auch das Deutsche Reich zurUnterscheidungdes Altersjahres zurück-kehre, allerdings am besten durch Anordnung des Zahlungstermines.·

K o r ö s i ' s Referat habe aber noch eine andere Seite dieser Frage

hervor-gehoben, indem er darauf hingewiesen habe, dass in England geradezu an Stelle des wirklichen Zählungsresultates eine Schätzung gesetzt werde;

leider sei diese Tendenz in Zunahme, nicht nur in Ansehung des Alters, sondern bei verschiedenen, die Bevölkerung betreffenden Fragen die unbe-stimmten Fälle nach Schätzung zu subsuiniren. Hiermit werde die Authen-ticität der statistischen Daten und Fragen gestellt. Er b e a n t r a g e , dass der Demographische Congress beschliesse, dass die statistischen Stellen ge-halten seien, die Zahlen so zu veröffentlichen, wie sie aus dem Urmateriale hervorgehen, nicht wie sie durch Schätzungen verändert sind.

P r ä s i d e n t empfiehlt dies.

K é l e t i - B u d a p e s t stimmt dafür, dass das Alter der Bevölkerung nach A l t e r s j a h r e n veröffentlicht werde, Avas, wenn die Zählung entspre-chend durchgeführt wurde, auch gar keiner Schwierigkeit unterliege. Was jedoch die in England beliebte Publication der Seliätzungsresultate betrifft, glaubt Redner beantragen zu müssen, dass jedes statistische Bureau ver-pflichtet sei, das sieh durch die Zählung ergebende Material genau so, wie es das Dépouillement naehgeAviesen hat, zu veröffentlichen, dass aber jedes Bureau nach der gemachten Erfahrung bezüglich der Fehler in den An-gaben des Alters, namentlich in den 10er und 5er Jahren, unter Mit-theilung der angewandten Reetifieirungsformel auch das rectificirte Mate-riale veröffentlichen möge.

E r n s t - E g e r : Bei Volkszählungen ist das Alter der Kinder unter einem Jahre nicht summarisch als: Unter 1 Jahr, sondern nach W o c h e n gezählt zu registriren.

P r ä s i d e n t macht darauf aufmerksam, dass dies nur für die Bevöl-kerungsbewegung von Belang sei.

E r n s t - E g e r hält seinen Antrag aufrecht, da die Volkszählungen für die Städte, insbesondere die kleineren, von grosser Bedeutung seien.

P i s z t o r i-Pressburg erwähnt, dass der Antrag: unter dem ersten Jahr die Gruppen auch nach Wochen zusammenzustellen, mit der techni-schen Durchführung der Volkszählung innig zusammenhängt und nur dann durch geführt werden kann, wenn ausgesprochen wird, es sei nicht nur das Geburtsjahr, sondern auch der Tag der Geburt bei der Volkszählung anzugeben, und stellt den Antrag, dass dies als Wunsch ausgesprochen werde. Daun würde es jedem einzelnen Amte freigestellt sein, Avie weit es bei Bildung der Gruppen für Kinder unter einem Jahre zu gehen AVünscht.

P r ä s i d e n t bemerkt, dass diese Aeusserungen über den Rahmen der Verhandlungen hinausgehen, da nur die Aufarbeitung des Materiales in Diseussion stehe.

B ö c k h - B e r l i n zieht seinen Antrag zurück.

P r ä s i d e n t formulirt: Der Congress spricht den Wunsch aus, die Altersstatistik sei in erster Linie streng nach dem Urmateriale der Volks-zählungen zu veröffentlichen.

Einstimmig a n g e n o m m e n .

75 P r ä s i d e n t formulirt weiter: Ausserdem können auf Sehätzung beruhende Berichtigungen derauf diese Weise gewonnenen Tabellen vorgenommen werden.

Wird a b g e l e h n t :

Punkt 6 kommt zur Verhandlung. Hiezu werden keine Bemerkungen gemacht.

Punkt 7 und 8 (Confession und Nationalität).

B a s p - M ü n c h e n fragt, ob man den Ausdruck Nationalität mit Staats-angehörigkeit gleichsetze.

B a u c h b e r g - W i e n : P u n k t 7 und 8 soll nach dem Antrage des Beferenten die „Nationalität" behandeln. Sehen wir, wie dieser Vorschlag entstanden ist. Nach den Beschlüssen des Petersburger Congresses bildet die Umgangs- oder die Muttersprache „langue parlée" e i n e n · Punkt der Individualerhebungen, die „nationalité" einen anderen. Wenn nun die Mutter-sprache die „ethnographische Nationalität." eharakterisirt, so könnte unter der

„nationalité" nur die Staatsangehörigkeit verstanden werden. Der Antrag berücksichtigt, wie er auch aufgefasst werden mag, nur e i n e n Gesichtspunkt.

Jedenfalls besteht das Bedürfniss, dass das Dépouillement nach beiden Gesichts-punkten vorgenommen werde, denn neben der ethnographischen N a t i o n a l s t ist auch die Staatsangehörigkeit von grosser Wichtigkeit, weil nur durch dieselbe die Kenntniss der Staatsangehörigen im Auslande sowie der Fremden im -Lande erlangt werden und sodann die „Bilanz der rechtliehen Bevöl-kerung" vorgenommen werden kann. Ich glaube daher, dass hier ein weiterer Punkt einzusehalten wäre, und dass Punkt 7, 8 und 9 :zu lauten hätte: „Confession, Muttersprache und Staatsangehörigkeit", und "dass das Dépouillement nach diesen drei Gesichtspunkten in der in Born vorgeschla-genen Weise vorgenommen werde.

B ö c k h - B e r l i n erklärt, dass man sich bezüglich des Schemas von K ö r ö s i in einem Irrthume befinde. Körösi selbst verstand unter Nationalität Muttersprache und beabsichtigte die Oombinationen mit diesem Momente.

Jedoch wurde seine Formulirung auf die nun vorliegende Fassung eingeengt.

K é l e t i - B u d a p e s t (Punkt 7 und 8) weist darauf hin, wie schwierig es ist, den Begriff der Nationalität festzustellen. Beim statistischen Dépouille-ment sei es aber auch nicht nothwendig. Wie immer man die Frage for-mulire ·— vorausgesetzt, das unter Nationalität nicht die Staatsangehörigkeit, sondern die ethnographische Nationalität verstanden wird — gebe für die Masse der Bevölkerung nur die S p r a c h e Aufklärung. Hiebei scheine es angezeigt, lieber nach der M u t t e r s p r a c h e als nach der U m g a n g s s p r a c h e zu fragen, weil in letzterem Falle manche Nationalitäten einen grossen Aus-fall erfahren dürften (z. B. 50.000 Ungarn in Wien). Er beantragt deshalb, jedenfalls die ethnographische Nationalität nach den in Punkt 7—8 ent-haltenen Details zu dépouilliren.

Beaujon-Amsterdam: Messieurs, les décisions de l'Institut International veulent que l'on distingue seulement les nationalités comptant plus de 10.000 âmes.

Je me permets de vous proposer autre chose. Si dans chaque recense-ment l'on compte les individus de chaque nationalité, y compris toutes les nationalités étrangères, on n'augmentera pas sensiblement le travail à exécuter, et on aura cet immense avantage que les données relatives à chaque nationalité étrangère pourront être communiquées au gouvernement de cette nationalité, lequel gouvernement sera renseigné par là-même au sujet du noipbre, du sexe, des occupations, etc., de ses nationaux vivant dans les divers pays étrangers.

Je crois, Messieurs, que la comitas gentium fait un devoir aux divers gouvernements de ne pas reculer devant un léger surcroît de travail, lorsqu'en opérant ce travail on peut se rendre réciproquement un service de cette importance.

Il est bien entendu qu'ici, par nationalité, j'entends „Staatsangehörigkeit", nationalité politique. Evidemment, dans ce sens de ma proposition, il ne saurait être question de nationalités diverses dans le sein d'un seul Etat, c'est-à-dire de nationalité ethnographique.

P r ä s i d e n t resumirt dahin, dass fur viele Staaten gar kein Interesse für die Nationalität im ethnographischen Sinne bestehe. Jedenfalls sei es nothwendig, den Ausdruck Nationalität zu interpretiren. Der Congress könnte vielleicht mit dieser Interpretation gleichzeitig seine diesbezüglichen Wünsche

ausdrücken.

B e r t i l l o n - P a r i s demande que l'on remplace le terme nationalité ethnographique par celui de „langue parlée" qui exprime mieux ce que l'on désire obtenir.

M i l l i e t - B e r n erklärt, dass schon in Born keine Klarheit über den Begriff geherrscht habe. Nach demdlulletin glaubt man die politische Zuständigkeit annehmen zu sollen, in der That sei aber die ethnographische Nationalität gemeint. Redner stellt deshalb folgenden Antrag: Es sei bei Ziffer 7 und 8, unter „Nationalität" die „ethnographische Nationalität" zu verstehen. Es sei die Frage der „Staatsangehörigkeit" unter dem Titel „Politische Zu-ständigkeit" besonders zu discutiren.

P r ä s i d e n t empfiehlt diese Interpretation.

H u gel m a n n - W i e n ist der Ansicht, dass eine nachträgliehe Inter-pretation unzulässig sei und stellt den A n t r a g , dass vor der weiteren Discussion und vor· der Abstimmung über Punkt 7 und 8 die Ueberschrift dieses Absatzes klargestellt werde durch die Fassung: Confession und e t h n o g r a p h i s c h e Nationalität.

P r ä s i d e n t hält den Antrag H u g e l m a n n ' s für einen Eventualantrag, der dann in Betracht käme, wenn die Resolution angenommen sei. Zuerst sollte jedoch der Inhalt der Resolution selbst zur Discussion gelangen. Fin-den Fall der Annahme würde somit die Resolution lauten: Der Congress geht von der Voraussetzung aus, dass die ethnographische Nationalität

gemeint sei. ' K ä s e r er-Wien wünscht eine Combination mit dem Alter nach

Quin-quennien statt nach Decennien.

77 Keleti-Budapest erklärt dies für überflüssig, da die ethnographische Nationalität sich nicht so schnell ändere.

J a h n s o n - S t . Pétersbourg. Comme il s'agit d'établir des formes homo-gènes pour les tableaux statistiques en vue de la statistique internationale et comme la religion et la nationalité n'ont pas un intérêt général pour toutes les nations, je propose de rayer les questions 7 et 8 et de ne pas exiger

des tableaux détaillés par religion et par nationalité. . P r ä s i d e n t bemerkt, dass es nothwendig sei die beiden Punkte

„Confession" und „Nationalität" zu scheiden, u. zw. bringe er zunächst die Confession zur Behandlung. '

J a n s e n s - B r ü s s e l : Belgien verlangte in Genf die Streichung der

Confession, somit ist die Frage schon discutirt. . H u g e l m a n n - W i e n wiederholt seinen obigen Antrag als formell.

P r ä s i d e n t bringt den Antrag M i l l i e t zur Abstimmung.

H u g e l m a n n - W i e n verlangt, dass sein Antrag als der weitergehende zuerst zur Abstimmung gebracht werde.

P r ä s i d e n t bringt zuerst den Antrag H ü g e l m a n n zur Abstimmung.

Derselbe wird a b g e l e h n t .

Der Punkt „Confession" wird in der Fassung des Beferentenantrages a n g e n o m m e n .

Der Antrag, den Punkt „Nationalität" im Sinne von „ethnographische Nationalität" aufzufassen, wird a n g e n o m m e n . Somit erscheint Punkt 7 und 8 des Referates mit dieser Déclaration a n g e n o m m e n .

P r ä s i d e n t bringt nunmehr denAntrag zur Verhandlung, dass dieStaats-angehörigkeit als politische Zuständigkeit in das Schema aufzunehmen sei.

Bei dem Austausche zwischen den einzelnen Staaten kommen nicht die Zähl-karten, sondern bereits die Aufarbeitung in Betracht.

Böckh-Berlin ist überzeugt, dass unter Nationalität im Sinne von Nr. 7 und 8 nicht die Staatsangehörigkeit, weiche im Französischen gewöhnlich Nationalité genannt wird, sondern die Nationalität, wie sie Körösi selbst in seinem Vortrag für das Internationale statistische Institut aufgefasst und wie er sie in seinem Volkszählungsbericht so vielseitig durchgearbeitet hat, die Nationalität, welche durch die Frage nach der Muttersprache festgestellt wird. Aus Körösi's Nachtrag seien die Beschlüsse herausgezogen, könnten also keine andere Bedeutung haben. Die Frage der Staatsangehörigkeit sei überhaupt nicht so wichtig, um sie international in dieser Weise zu eombiniren.

Er möchte darauf aufmerksam machen, dass gerade die Frage nach der Staatsangehörigkeit sehr oft falsch angegeben werde ; aus diesem Grunde lege er selbst für die Statistik keinen Werth auf die Erhebung der Staatsange-hörigkeit. Werde aber diese Ermittlung gewünscht, so würde er empfehlen, sie mit der Frage nach dem Geburtslande zu verbinden, so dass man unter-sucht, wie viele aus einem Lande Gebürtige die gleiche oder eine andere Staatsangehörigkeit haben. . . .

v. I n a m a - S t e r n e g g - W i e n kann diese Befürchtungen B ö c k h ' s nicht theilen. Die Kenntniss der Staatsangehörigkeit sei doch das Mindeste, was man von Jemandem verlangen könne, und überdies habe ja die Statistik auch erzieherische Aufgaben. Werde dieser Punkt in das Dépouillement aufgenommen, so vollziehe sich der wechselseitige Austausch sehr einfach und sei viel praktischer als die gegenwärtig erforderliehe (Korrespondenz.

. P r ä s i d e n t weist darauf hin, dass falls der Austausch von Zählkarten gemeint sei, sich dies nicht mehr auf die Ausbeutung der Volkszählung beziehe. Der Austausch von Zählkarten habe überdies auch seine politischen Schwierigkeiten. Ueberdies sei es erspriesslicher, eine geringere Anzahl von Gesichtspunkten als Wunsch aufzustellen.

B e r t i l l o n - P a r i s wünscht, man möge sich an K ö r ö s i halten und nicht zu weit gehen.

Kiaer-Christiania verlangt nur die Scheidung nach dem Geschlechte beim Punkt „Staatsangehörigkeit".

M i l l i e t - B e r n betont, dass die Schwierigkeiten für den internationalen Austausch in der That sehr gross seien; so werde z. B. in Amerika nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Ort der Geburt ermittelt. Wichtiger als dieses Moment und auch leichter zu erheben sei der Beruf. Im Uebrigen sei nicht klargestellt, ob nur die gedruckten, zur Public-ation bestimmten oder auch die handschriftlichen Aufzeichnungen in Rede stehen.

Er stelle daher folgenden Antrag:

1. Es seien die Wünsche, welche bezüglich der Aufarbeitung des Volkszählungsmateriales adoptirt werden, nicht blos auf die Publieationen zu beziehen, sondern auch auf die Aufarbeitungen der Bureaux im Manuseript.

2. Es seien die Bui'eaux einzuladen, periodisch eine Liste ihrer Auf-arbeitungen im Manuseript auszugeben.

P r ä s i d e n t interpretirt dahin, dass Manuscripte hier nicht in Betracht kommen, sondern nur gedruckte Resultate.

Keleti-Budapest opponirt formell gegen den Ausdruck „Körösi's An-t r a g " , weil der AnAn-trag des InsAn-tiAn-tuAn-tes vorliege. Im Uebrigen werden die Fremden ohnedies von den Einheimischen dépouillirt, es frage sich also nur, was man den fremden Staaten geben solle. Man solle also Nationalité und (Konfession bei anderen Punkten beisetzen. Die gegenseitige Mittheilung unterliege gar keinen Schwierigkeiten.

Kiaer-Christiania schliesst sich Keleti an.

P r ä s i d e n t formulirt: Die Staatsangehörigkeit im Sinne der politischen Zuständigkeit soll in Ziffer 9 combinirt mit dem Geburtsort aufgeführt werden.

Es sei somit bei Ziffer 9 hinzuzufügen „und Staatsangehörigkeit".

W i r d a n g e n o m m e n .

P r ä s i d e n t bringt Punkt 10 „Bildungsgrad" in Verhandlung.

S i n g e r - W i e n : Es sollte schon beim 10. Lebensjahre der Bildungsgrad nachgewiesen werden. Deriu mit 15 Jahren können die Personen, welche früher die Schule besucht habeu, oft nicht mehr· lesen und sehreiben.