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die thematischen Felder betrachtet und dargestellt, aufgrund derer sich die päpstlich-un-garischen Beziehungen beschreiben lassen. Diese Themen sind allerdings vor allem eben-falls anhand der in dem vorherigen Kapitel vorgestellten Erscheinungsformen zu erfas-sen. Im Folgenden werden dementsprechend die verschiedenen Aspekte der Beziehungen untersucht, d. h. welche Institutionen welche Instrumente in welchen Situationen und auf welche Art und Weise verwendeten bzw. welche Ergebnisse dadurch erreicht wurden.

Die Beziehung des Heiligen Stuhles zu Ungarn kann in erster Linie auf der Grundlage der Diplomatiegeschichte, also aufgrund der diplomatischen Kontakte, betrachtet wer-den. Zu diesem Thema gehören alle Angelegenheiten, die entweder von den Päpsten, oder von den ungarischen Königen aufgegriffen wurden1und die vor allem aufgrund ih-rer Korrespondenz zu untersuchen sind, jedoch nicht ausschließlich.2In dieser Hinsicht geht es also grundsätzlich um die Absicht der Urkundenaussteller sowie um deren Ver-wirklichung. Die päpstlichen Interventionen in dynastische Angelegenheiten der Arpa-den werArpa-den ebenfalls in dieser thematischen Gruppe betrachtet. Die zweite Themen-gruppe bildet einen Übergang zwischen den meist die Könige betreffenden diplomatischen Angelegenheiten und den kirchlichen Affären. Es geht um die Frage der Einheit des Glaubens und damit in einem engen Zusammenhang um den Streit gegen die Häretiker des Balkans. In dieser Hinsicht war nämlich die Rolle der ungarischen Könige auch wesentlich, so dass nicht in allen Fällen mit voller Sicherheit zu entscheiden ist, ob sie rein kirchlich waren oder zum Bereich der Diplomatiegeschichte gehören. Dieser Schwe-bezustand bezieht sich auf den Unterschied zwischen den Absichten der zwei Seiten, da die Könige in einigen Situationen die päpstliche Bestrebung für ihre Absichten verwende-ten oder zu verwenden suchverwende-ten.3Allerdings darf die Lage nicht so dargestellt werden, als ob von päpstlicher Seite nur die königliche Ebene tangiert worden wäre, da aus verschie-denen Gründen in mehreren Bereichen der ungarischen Kirche auch andere Instrumen-te, wie z. B. das Legatenwesen und die delegierte Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen wurden.

Das dritte Thema bilden die Angelegenheiten, die zum Kreis der Fragen der Kirchen-herrschaft gehören. Der Schwerpunkt liegt also hier in der Lage der ungarischen Kirche,

1Die ungarischen Könige waren nicht ausschließlich für die internationalen Pläne der Päpste wichtig, son-dern sie übten wesentliche Wirkung in mehrerlei Hinsicht auf die ungarische Kirche aus, wie in diesem Kapi-tel näher berücksichtigt wird. Vgl. Sweeney, 1971, 10.

2Die Untersuchung der päpstlich-königlichen Korrespondenz betreffend soll eine Urkunde Honorius’ III.

hervorgehoben werden, die neben der päpstlichen Zustimmung in Bezug auf die vorher vorgelegte Bitte An-dreas’ II. (RA Nr. 419.) auch darüber Information beinhaltet, wie der Papst diese königliche Petition bekom-men hatte. Am 15. Februar 1225 schrieb nämlich Honorius III. über die Rolle descustosvon Arad, der als Würdenträger eines königlichen Kapitels der Bote des Königs an der Kurie war. („Dilectum filium magistrum, F. custodem Orodiensem, clericum et procuratorem tuum, virum utique providum et discretum, cum serenitatis tue litte-ris ad Sedem Apostolicam accedentem, benigne recepimus”. Theiner,I. Nr. 115, Potthast,Nr. 7362.) Es ist nicht erstaunlich, dass ein königlicher Kaplan in dieser Rolle zu finden ist.

3Wie zum Beispiel bei der Eroberung Serbiens Vgl. Kapitel III.2.1.1.

statt in den königlichen Geschäften. Demnach werden in den weiteren Abschnitten die Fälle untersucht und dargestellt, die zu den Themen der Kirchendisziplin und des Kir-chenechtes gehörten und in denen das Papsttum eine Rolle spielte. Diese sind vor allem durch die Betrachtung der päpstlichen delegierten Gerichtsbarkeit zu greifen. Diese Fest-stellungen bedeuten aber nicht, dass bei diesen drei Themengruppen im Gegensatz zu den diplomatischen Fragen die ungarischen Herrscher keine Rolle gespielt hätten, da, wie später näher beleuchtet wird, sie eine breite Wirkung auf das Leben der ungarischen Kir-che ausübten.

DER PÄPSTLICH-UNGARISCHEN BEZIEHUNGEN

III.1.1. Streitfälle in der Königsfamilie

III.1.1.1. Der Streit zwischen Emmerich und Andreas

Innozenz III. kümmerte sich bereits am Anfang seines Pontifikates um eine wichtige diplomatische Angelegenheit des ungarischen Herrscherhauses. Es handelte sich hier um den Streit zwischen König Emmerich und seinem Bruder Prinz Andreas Ende des 12./Anfang des 13. Jahrhunderts. Dieses Thema kann sogar als eines der wichtigsten in den Beziehungen Innozenz’ und der ungarischen Herrscher bezeichnet werden. Der Aufstand des jüngeren Bruders war nicht ausschließlich wegen der für den Frieden des Landes aus-schlaggebenden Rolle der ungarischen Kirche für den Apostolischen Stuhl bedeutend, sondern wegen der Pflicht, das Kreuz zu nehmen, die Prinz Andreas von seinem Vater aufgetragen worden war.4Innozenz III. gab es nämlich nicht auf, die ungarischen Herr-scher ins Heilige Land zu schicken. Dieses Interesse des Papstes ist aber nicht nur in den nach Ungarn gerichteten Papsturkunden erkennbar. Wie bekannt, hatte Innozenz III.

europaweit große Bemühungen gezeigt, einen neuen Kreuzzug zu veranlassen.5In dieser Hinsicht ist also nicht erstaunlich, dass in der Korrespondenz der ungarischen Herrscher und des Papstes der Frieden in Ungarn und die Frage des Kreuzzuges eine Hauptrolle spielten. Es kann sogar von zwei Aspekten dieses Themas die Rede sein, denn im zeitge-nössischen Sinne konnten Liebe und Frieden durch Kreuzzug (subsidium terrae sanctae) verwirklicht werden.6In diesem Fall sollte aber erstens der Frieden in Ungarn wiederher-gestellt werden, da – zumindest nach Innozenz’ III. Vorstellungen – der Thronstreit das größte Hindernis des Kreuzzugs war. Neben der Unruhe spielte aber der Widersinn von Emmerich und Andreas eine genauso große, wenn sogar nicht größere Rolle in dieser Frage. Wenn diese päpstlichen Bemühungen im europäischen Rahmen betrachtet wer-den, lässt sich feststellen, dass sich seine ungarischen Maßnahmen in die allgemeinen Vor-stellungen einfügten. Zum Beispiel könnten die Bemühungen des Papstes zugunsten des ungarischen Friedens mit seiner Wirkung auf die französisch-englischen Beziehungen verglichen werden.7Die Auseinandersetzung der Brüder war auch in einer anderen Hin-sicht problematisch, da sowohl Emmerich als auch Andreas das Kreuz nahmen, zumin-dest theroetisch, weswegen beide als Kreuzfahrer unter päpstlichem Schutz standen.8 Diese Überlegung kann neben der Schwierigkeit des Papstes auch die Rolle gewisser

un-4Vgl. Potthast,Nr. 4, RI I. Nr. 10, Fejér,II. 311.

5Vgl. Zimmermann, 1981, 156;Frenz,2000a, 16-17.

6Vgl. Herbers, 2005, 22-26. und z. B. den Brief Innozenz’ III. an Philip II. August von Frankreich und an Richard I. Löwenherz aus dem Jahre 1198, in dem der Papst die Könige ermahnte, im Interesse des Kreuzzuges miteinander Frieden zu schließen. RI I. Nr. 355.

7Vgl. Zimmermann, 1981, 156-157.

8Fried, 1980, 261-262.

garischer Prälaten im Kampf aus einem anderen Aspekt erleuchten, die später betrachtet wird.

Innozenz III. wollte die Versöhnung der Brüder so bald wie möglich erreichen. In zwei Briefen drängte er bereits 1198 den jüngeren Sohn Bélas III., das Kreuz zu nehmen.9In ei-ner am 16. Mai ausgestellten Urkunde untersagte dann Innozenz III. dem Prinzen unter Androhung der Exkommunikation, sich mit der Waffe gegen seinen Bruder zu wen-den.10Der Streit betraf aber nicht ausschließlich den weltlichen Bereich, sondern auch die Prälaten Ungarns. Den ersten Beweis dafür liefert der Anfang 1198 an den Abt von Pan-nonhalma geschickte Befehl, wegen seiner Beteiligung an der Empörung gegen den Kö-nig in Rom zu erscheinen.11Durch einen anderen Papstbrief ist bekannt, dass Andreas die Unterstützung der Prälaten seines Territoriums auch zu gewinnen versuchte. Der Prinz zog nämlich den Zorn Innozenz’ III. auf sich, weil er die vorher von Coelestin III. exkom-munizierten Erzbischöfe von Zadar und Spalato rehabilitiert hatte. Innozenz III. beauf-tragte deshalb den Erzbischof von Kalocsa sowie die Bischöfe von Gyõr und Zágráb am 30. Dezember 1198, diese Einweihung zu annullieren.12Aufgrund einer Urkunde Emme-richs aus dem Jahre 1199 kann bestätigt werden, dass der Bischof von Zágráb ihn im Kampf unterstützte, weshalb seine Kirche Schaden erlitt, die der König wiedergutzuma-chen beabsichtigte.13Eine andere Urkunde wurde zwar an die Stadt Spalato geschickt, mit der der König sich für ihre Unterstützung bedankte bzw. ihnen befahl, dem neuen Erzbi-schof, Bernard zu gehorchen.14Hier kann noch eine andere Urkunde vom März 1200 er-wähnt werden, in der der Papst die Kirche von Ungarn über den Zustand des Verfahrens gegen Andreas vor dem Apostolischen Stuhl unterrichtete.15

Im Jahre 1198 wurde noch eine Angelegenheit eines anderen Prälaten vom Papst be-handelt. Der Verdächtigte war in diesem Fall Bischof Elwin von Várad, der im Streit An-dreas unterstützt haben soll. Die Anklagen kamen aber vom Propst von Várad, der seinen Bischof sogar der Simonie verdächtigte. Zuerst wurde die Klage vor den Erzbischof von Kalocsa, also den Metropoliten des Bischofs, gebracht und dort von Erzbischof Saul ver-urteilt. Nach seiner Weigerung wurde Bischof Elwin exkommuniziert, der in dieser Si-tuation seine Sünden auch gegenüber seinem Kapitel zugab und die Strafen akzeptierte.16 Die erste überlieferte Urkunde Innozenz’ III. wurde am 14. Juni 1198 an den Bischof selbst geschickt.17Inhalt war diese Exkommunikation. Darin berichtete er, dass der Bischof zur

9Potthast,Nr. 4, RI I. Nr. 10.

10„[…]ut si contra memoratum regem arma movere, vel seditionem excitare, presumseris, te ac tuos, subblato appella-tionis obstaculo, excommunicaappella-tionis sententia feriant, et totam terram tuam et eorum subiiciant interdicto[…]”. Fejér, II. 317, Potthast,Nr. 285, RI I. Nr. 271.

11Potthast,Nr. 16, RI I. Nr. 7; RA Nr. 181.

12„[…]prefatos N. et A. eorum electionibus, imo verius intrusionibus, penitus irritatis, excommunicatos publice nun-cietis, et usque ad condignam satisfactionem faciatis ab omnibus arctius evitari”. Fejér,II. 318, Potthast,Nr. 508, RI I. Nr. 510. Vgl. Szabados, 2000, 477.

13RA Nr. 184.

14RA Nr. 186.

15Potthast,Nr. 978.

16Vgl. Udvardy, 1991, 85.

17Potthast,Nr. 283, RI I. Nr. 269.

Lösung der Exkommunikation vor dem Papst erscheinen müsse. Aus dem nächsten Jahr ist eine andere Urkunde überliefert, die über den genannten Verdacht berichtet. Am 30.

Januar 1199 schrieb Innozenz III. an den Erzbischof von Esztergom und an die Bischöfe von Vác und Csanád, dass der Propst, der Kantor und andere Kanoniker von Várad ihre Beschwerde gegen ihren Bischof an der Kurie, im Beisein des Bischofs persönlich vorge-bracht hätten, weshalb die Adressaten diese Klage weiter untersuchen sollten.18Dass diese Angelegenheit nicht rein kirchlich war, kann mit einer Urkunde König Emmerichs aus dem Jahre 1199 untermauert werden, in deren Text Elwin unter den Unterstützern Prinz Andreas’ zu finden ist.19Weiteres ist hierüber aber nicht bekannt und es scheint so, als ob Elwin 1200, vor dem Ende der Vollstreckung starb.20Es kann aber zumindest ver-mutet werden, dass der Erzbischof von Kalocsa Elwin von der Klage bezüglich der Be-schädigung seines Kapitels freigesprochen hätte, welche Tat aber König Emmerich ent-gegenstand.21

Ein weiteres Beispiel für die Beteiligung der ungarischen Kleriker am Streit liefert eine Urkunde von Innozenz III., in der er am 21. Juni 1199 König Emmerich empfahl, die Buße des Bischofs von Vác zu genehmigen und ihm zu vergeben.22Laut dieses Briefes ist bekannt, dass der Bischof im Streit der Königbrüder Andreas förderte. Er war sogar an ei-nem Aufstand gegen den König beteiligt. Der Text berichtet auch, dass König Emmerich in seinem erwähnten Brief gegen das Verhalten der Bischöfe von Vác, Várad und Veszprém und wegen ihrer Rolle im Thronstreit Beschwerde erhoben hatte.23Am 21. Juni wurde auch dem Erzbischof von Kalocsa eine andere Urkunde geschickt, der mit der Untersuchung dieser Klage betraut wurde.24Daneben soll auch darauf hingewiesen wer-den, dass der Grund der königlichen Beschwerde ein Brief war, den Emmerich in der

18„Quum venerabilis frater noster episcopus, et dilecti filii B. prepositus, M. cantor, et M. canonici Waradienses essent in nostra presentia constituti, ex parte canonicorum fuit coram nobis propositum, quod conquerentibus eis in presentia venerabilis fratris nostri, Colocensis archiepiscopi, super quibusdam iniuriis, sibi ab ipso episcopo irrogatis, episcopus in vocem appellationis erupit, et ipsi nihilominus eum de crimine simonie, ad nostram audientiam appellarunt. […]Quia vero supra dicti canonici se queruntur, a iam dicto episcopo contra iustitiam spoliatos, volumus et mandamus, quatenus, si rem ita inveneritis se habere, secundum quod eidem episcopo dictus Colocensis archiepiscopus sub debito iuramenti dicitur precepisse, ablata omnia eis, appel-latione remota, restitui faciatis, providentes, ut eidem episcopo faciatis ab ipsis canonicis obedientiam, reverentiam, et obse-quium debitum exhiberi. Si vero idem episcopus aliquid proponere voluerit contra canonicos memoratos, audiatis illud, et appellatione remota, fine debito terminetis”. Fejér,II. 351-353, Potthast,Nr. 582, RI I. Nr. 543. (546.).

19RA Nr. 187.

20Zsoldos, 2011a, 98. Vgl. Udvardy, 1991, 85-86.

21Udvardy, 1991, 86-88.

22„Quia igitur saluti tue consulere cupimus, et potius anime, quam corpori providere, quum nobis non constiterit de predictis, serenitatem regiam monemus et exhortamur in Domino, et in remissionem iniungimus peccatorum, per apostoli-ca scripta mandantes, quatenus taliter, que predicta sunt, corrigas per te ipsum[...]”. Fejér,II. 360, Potthast,Nr.

748, RI II. Nr. 89. (96, 97.).

23RA Nr. 187.

24„Ideoque fraternitati tue per apostolica scripta mandamus, et districte precipimus, quatenus regem ipsum ad implen-dum mandatum apostolicum salubriter moneas, et tam efficaciter, quam diligenter inducas […] quam ecclesie Vaciensis utiliter emendere. Quod si per studium et sollicitudinem tuam id fieri forte non poterit, presentium tibi auctoritate, in vir-tute obedientie, districte precipiendo mandamus, ut postpositis gratia et timore, solum Deum habens pre oculis, sicut de tua discretione confidimus, inquiras de omnibus predictis diligentius veritatem, et quod inveneris, per tuas nobis cures litteras intimare […]”. Fejér, II. 361-362, Potthast, Nr. 749.

Schatzkammer der Kirche von Vác fand und der über den Aufstand berichtete. Der Kö-nig griff am 10. März 1199 den Bischof mit Gewalt an.25Dieses Ereignis fand später auch in einer gefälschten, eine Schenkung des Bischofs betreffenden Urkunde seinen Nieder-schlag.26Diese Angelegenheiten waren nicht die letzten, bei denen ungarische Hochkleri-ker an den herrscherlichen Auseinandersetzungen beteiligt waren.

Der Papst beschränkte sich aber nicht ausschließlich auf die Bedrohung Andreas mit Sanktionen verschiedener Art oder auf kirchliche Maßnahmen, da er neben dem Versand von Briefen auch die Institution des Legatenwesens in Anspruch nahm. Im Jahre 1200 kam nämlich Gregorius de Crescentio Caballi Marmorei, der Kardinaldiakon von s. Ma-ria in Aquiro in Ungarn als Legat an,27der mit der Friedensvermittlung zwischen dem ungarischen König und seinem Bruder beauftragt worden war.28

Der Name Gregors tauchte bezüglich Ungarn zum ersten Mal im Jahre 1200 in den überlieferten, Ungarn betreffenden Quellen auf. Innozenz III. schickte am 2. März 1200 eine Urkunde an das Kapitel von Spalato,29in welcher der Papst die Kanoniker über die Legation seines Kardinals berichtete. Laut des Textes lässt es sich feststellen, dass Gregor alslegatus a lateremit voller Macht nach Ungarn geschickt worden war.30Innozenz III.

beschrieb in dieser Urkunde ebenso, warum er sich für die Entsendung eines Legaten ent-schieden hatte und zwar wegen des Verhaltens der Königsbrüder. Der Papst wies auch auf das für ihn bedeutsamste Problem hin, nämlich dass sie wegen ihres Streits die von ihrem Vater übernommene Kreuzzugspflicht nicht erfüllen konnten.31Außer für das Kapitel der dalmatischen Kirche stellte Innozenz III. im März für die Prälaten und für die ganze ungarische Kirche eine Urkunde mit ähnlichem Inhalt aus.32Der Papst rief den ungari-schen Klerus auf, wie vorher die Kleriker von Spalato, seinen Legaten in all seinen Ange-legenheiten zu fördern und zu schützen.33Die Bemühungen des Legaten führten in

die-25Vgl. Kristó, 2003, 197.

26RA Nr. 295.

27Vgl. Maleczek, 1984, 91, 339.

28Diese Aufgabe – die Friedensvermittlung – war eine der wichtigsten Pflichten der Legaten. Vgl. Kapitel II.2.2. und Weiss, 1995, 338; Zey, 2012, 165. Gregor wurde 1188 zum Kardinal erhoben. Es sind aber einige Schwierigkeiten zu erwähnen, da seine Legation in der Literatur näher berücksichtigt wird. Ein oft vorkom-mender Fehler ist, dass er mit dem früheren Legaten, Gregorius de Sancto Apostolo, dem Kardinaldiakon von s. Maria in Portico (vgl. Maleczek, 1984, 93.) oder mit seinem Neffen, Gregorius de Crescentio Kardinaldia-kon von s. Theodori (vgl. Maleczek, 1984, 183.), verwechselt wird.

29DL 361 21, Potthast,Nr. 966.

30Vgl. Kapitel II.2.2. „[…]communicato fratrum consilio legatum illuc duximus a nostro latere cum potestatis pleni-tudine destinandum, dilectum videlicet filium mostrum G. Sancte Marie in Aquino diaconum cardinalem”. ÁÚO I. 88.

31„[...]qualiter multis et magnis necessitatibus regni Ungarie intellectis, que festinanum subsidium requirere videban-tur, et provisione Sedis Apostolice indigere, cum nec alius nobis subventionis modus congruentior vel eque congruus appare-ret, ne mora dispendium ad se traheappare-ret, et ex dilatione illius regni communis impediretur utilitas, quod in devotione Apostolice Sedis et gratia ita iam dudum solidatum extitit et incessanter existit, ut ipsius prospera et adversa tanquam pro-pria reputemu[...]”. ÁÚO I. 88.

32Potthast,Nr. 977.

33„Monemus proinde discretionem vestram propensius et hortamur per apostolica scripta precipiendo mandantes, qua-tinus eundem cardinalem tamquam honorabilem membrum ecclesie et legatum Apostolice Sedis recipientes humiliter et de-vote, ac honorificentia debita pertractantes, ipsius salutaria monita et precepta teneatis firmiter et servetis, et teneri ac servari a vestris subditis faciatis”. ÁÚO I. 88.

sem Fall im Jahre 1200 schließlich zu einem Frieden und zu einer Vereinbarung.34Über die Einzelheiten der Vereinbarung berichtet sogar die Kölner Königschronik.35Von den Bestimmungen ist an dieser Stelle am wichtigsten, dass Emmerich und Andreas zusam-men das Kreuz nehzusam-men sollten, während Herzog Leopold VI. von Babenberg Ungarn zeitweise hätte leiten müssen, bzw. beim Tod des einen die Königswürde der andere Bru-der bekommen hätte. Daneben sollte Emmerich wegen Bru-der requirierten Gottesgaben den Bischof von Vác entschädigen.36Ein Hinweis auf diese Vereinbarung ist auch im Register Innozenz’ III. auffindbar, da er sie in einer am 9. November 1203 an Andreas geschickten Urkunde bestätigte.37

Dieser Zeitpunkt der Bestätigung war kein Zufall, da die relative Ruhe bis zum Jahre 1203 anhielt, als Andreas wieder gegen seinen Bruder aufstand. In diesem Fall führte der Streit aber zu einem Waffengang, in dem Emmerich seinen Bruder im Jahre 1203 bei Va-rasd in Slawonien besiegte und Andreas gefangen nahm.38Es scheint wahrscheinlich zu sein, dass sich Andreas nicht lange in der Gefangenschaft seines Bruders befand, aber er konnte sich von nun an nicht wieder gegen Emmerich erheben. Abschließend sollte noch eine Urkunde betrachtet werden, deren Adressaten weder Emmerich noch Andreas wa-ren, aber die aufgrund des Verhaltens zwischen den Brüdern ausgestellt wurde. Am 24.

April 120439befahl der Papst dem Erzbischof von Esztergom, den Sohn von Emmerich zu krönen, mit der Voraussetzung, dass sein Vater im Namen des Kindes einen Eid auf die Rechte der ungarischen Kirche und auf die der Obedienz gegenüber dem Papst leisten sollte.40Die Krönung geschah im gleichen Jahr, obwohl sie wegen der Vakanz vom Erzbi-schof von Kalocsa vollzogen wurde.41

Der Streit kann mit diesen Ereignissen als beendet bezeichnet werden, da Andreas bis zum Tod Emmerichs seinen Bruder nicht mehr angriff. Die Absicht Innozenz’ III., den Frieden zu bewahren, war aber damit nicht vollkommen erreicht. König Emmerich starb nämlich – nach der ungarischen Chronikkomposition42– am 30. November 1204 und seinem Willen gemäß folgte ihm sein kleiner Sohn, Ladislaus III. auf dem ungarischen Königsthron. Emmerich rechnete mit der Möglichkeit, dass sein Bruder eine große

Ge-34Gregor verließ nach dem Frieden Ungarn und es kann angenommen werden, dass seine erfolgreiche Le-gation in seiner Erhebung für die Würde des Kardinalpresbyters von s. Vitale eine wichtige Rolle spielte. Vgl.

Kiss2010c. 18-19.

35MGH SS 1-20. Die Tatsache fand ihren Ausdruck auch in anderen westlichen erzählenden Quellen. Vgl.

Körmendi, 2008, 5. Sie berichten auch über die Rolle Erzbischof Konrads von Mainz, die aber in den

Körmendi, 2008, 5. Sie berichten auch über die Rolle Erzbischof Konrads von Mainz, die aber in den