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Griechisch und Koptisch in der Verwaltung des früharabischen Ägypten: Ein neues ἐντάγιον *

In document Studia Byzantino-Occidentalia (Pldal 187-195)

Nachdem die Araber 642 Ägypten eroberten, veränderte sich im Alltagsleben zunächst kaum etwas. Das Verwaltungs- und Steuersystem funktionierte wei-terhin fast genauso wie in der byzantinischen Zeit. Beamte wurden nur auf der höchsten Ebene durch Muslime ersetzt, die lokale Elite besetzte weiterhin die wichtigsten Positionen. Die Sprache der Verwaltung blieb aus praktischen Gründen Griechisch, aber auch Koptisch spielte eine immer bedeutendere Rolle, obwohl es nie zu einer offiziellen Verwaltungssprache wurde. Arabische Dokumente sind in den ersten Jahrzehnten der islamischen Herrschaft sehr selten, Araber selbst tauchen kaum in unserer Dokumentation auf.1

Zu größeren Veränderungen kam es erst im dem frühen 8. Jh., als Reformen im ganzen Kalifat durchgeführt wurden. Araber spielten eine immer wich-tigere Rolle auf der lokalen Ebene der Verwaltung; die bis jetzt von christli-chen Vertretern der traditionellen Elite besetzten Posten wurden immer mehr mit Muslimen besetzt. Im Gegensatz zu den lokalen Eliten, die wegen ihres Landbesitzes Interessen vor Ort hatten, waren die arabischen Beamten nicht in die lokalen Netzwerke eingebunden und wurden auch regelmäßig versetzt.

* Für die Publikationserlaubnis des hier veröffentlichten Papyrus bin ich Dr. Arthur Verhoogt zu Dank verpflichtet. Die Publikation und die Wiedergabe des Fotos erfolgt mit Genehmigung des Papyrus Collection, Graduate Library, University of Michigan. Dr. Jennifer Cromwell gebührt ebenfalls Dank für die Prüfung einiger Lesungen am Original und Dr. Nikolaos Gonis für eine Durchsicht des Manuskriptes. Papyrologische Texte bzw. Fachliteratur werden nach der Checklist of Editions of Greek, Latin, Demotic, and Coptic Papyri, Ostraca and Tablets (http://library.duke.edu/rubenstein/scriptorium/papyrus/texts/clist.html) zitiert. Die Studie entstand mit Unterstützung des Ungarischen Fonds für Wissenschaftliche Forschung (OTKA NN-104456: Classical Antiquity, Byzantium and Humanism. Critical Editions of Latin and Greek Sources with Commentary).

1 Zu der Verwendung der verschiedenen Sprachen im früharabischen Ägypten vgl. Sijpesteijn, P. M., Multilingual Archives and Documents in Post-Conquest Egypt. In: Papaconstantinou, A. (Hrsg.), The Multilingual Experience in Egypt, from the Ptolemies to the Abbasids. Burlington 2010. 105–124.

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Ferner wurde die steuerliche Kontrolle über den einzelnen Steuerzahler immer stärker.2

Steuervorschreibungen, ἐντάγια, sind eine wohlbekannte Art von admi-nistrativen Dokumenten aus dem früharabischen Ägypten und Palästina. Sie enthalten die Aufforderung eines Beamten, der den Bezirk einer Stadt oder einer Provinz verwaltete, also eines πάγαρχος, eines dux (manchmal auch des Gouverneurs von Ägypten), bestimmte fällige Steuerabgaben zu bezahlen.

Sie können sowohl an Steuereinheiten (z. B. ein Dorf) wie an individuelle Steuerzahler adressiert werden. Obwohl zahlreiche Steuervorschreibungen der letzteren Art überliefert sind, scheint es, dass ἐντάγια nicht für jeden Steuerzahler ausgestellt wurden, sondern eine außergewöhnliche Maßnahme der Behörden darstellten. Steuervorschreibungen sind auf Griechisch, Koptisch und Arabisch und als arabisch-griechische bzw. arabisch-koptische Bilinguen überliefert. Die arabisch-koptischen ἐντάγια wurden vom Statthalter Ägyptens an die Pagarchen, Vorsteher der Pagarchien, der Verwaltungsbezirke der ein-zelnen Städte und deren Umgebung, geschickt. Sie schickten dann griechische oder koptische Steuervorschreibungen an die Dörfer. Manchmal werden jedoch solche Dokumente auch im Namen von duces, der Vorsteher der Provinzen, die zahlreiche Pagarchien umfassten, ausgestellt. Es ist aber auch ein ἐντάγιον überliefert, das in einem Dorf geschrieben wurde: Es scheint, dass ἐντάγια – vielleicht ab einer gewissen Zeit – im Namen von jedem Beamten ausgestellt werden konnte, der in einem Bezirk für die Steuereintreibung verantwortlich war. Die Verwaltungspraxis hat sich über die Zeit sicherlich verändert, aber in dieser Hinsicht ist noch Vieles unklar.3

Das vorliegende ἐντάγιον ist koptisch-griechisch. Über die Erwerbung des Textes berichtet der online-Katalog der Papyrusammlung der Universität Michigan folgendermaßen: „The papyrus was purchased from Nahman in 1925 and came to University in October 1926 as a gift of Oscar Weber and Richard H. Webber (of Detroit).“ Die Schrift und das Format deuten auf eine Datierung

2 Sijpesteijn, P. M., Shaping a Muslim State. The World of a Mid-Eighth-Century Egyptian Official (Oxford Studies in Byzantium). Oxford 2013. 91–111.

3 S. allgemein: Bell, H. I., The Arabic Bilingual Entagion. PAPhS 89 (1945) 531–542. Zu den an individuelle Steuerzahler adressierten Steuervorschreibungen vgl. Gonis, N., Reconsidering Some Fiscal Documents from Early Islamic Egypt III. ZPE 169 (2009) 197–208, hier 197–199 und Sijpesteijn, P., P.Clackson 45, S. 107: „Whether all individual tax-payers received their own tax demand-notes in the name of the pagarch is doubtful; there are simply not enough of such individual tax demand-notes preserved to support this.“ S. auch zusammenfassend Delattre, A. – Vanthieghem, N. – Pintaudi, R., Un entagion bilingue du gouverneur ʿAbd al-ʿAzīz ibn Marwān trouvé à Antinoé. CdÉ 58 (2013) 363–371, hier 365–366.

189 Griechisch und Koptisch in der Verwaltung des früharabischen Ägypten: Ein neues ἐντάγιον in das späte 7. oder eher 8. Jh.4 Für das 8. Jh. spricht auch, dass der Beamte, in dessen Namen das Dokument ausgestellt wurde, ein Araber ist, vgl. oben.

Das Formular unseres Dokumentes ist dem eines hermopolitischen ἐντάγιον sehr ähnlich, so dass vermutet werden kann, dass auch unser Text aus der Region von Hermupolis/Shmun stammt.5 Der Beamte, in dessen Namen das Dokument ausgestellt wurde, war vielleicht Vorsteher, πάγαρχος, des Bezirkes der Stadt. Diese Annahme ist aber nicht zwingend, vielleicht handelt es sich nur um den Vorsteher eines Steuerbezirkes innerhalb der Pagarchie.6

Der Text ist an die Erben von jemandem adressiert, was bedeutet, dass das Steuerkonto in der Verwaltung immer noch unter dem Namen von (vielleicht längst) verstorbenen Besitzern geführt wurde. Es wurden für den κανών, d.h.

die Steuerauflage, die fälligen Landsteuerzahlungen gefordert. Die geforderte Rate beträgt 1/6 und 1/24 Solidus/Arura, also ungefähr 5 Siliquae (1 Solidus = 24 Siliquae), was mit den aus dieser Zeit bekannten Steuerraten in Einklang ist.7

Es ist auffallend, dass das Dokument aus der ersten Indiktion stammt (Z. 5), die geforderten Steuern aber für die 14. Indiktion bestimmt sind. Dieser zwei-jährige Unterschied zwischen dem Indiktionsjahr der Steuerzahlung und der Ausstellung der Steuervorschreibung ist ein wohlbekanntes Phänomen in Steuerdokumenten dieser Zeit. Diese Diskrepanz kann folgendermaßen erklärt werden:8 Die Araber benutzten allgemein das Mondjahr für die Zeitrechnung, aber die Steuerjahre haben sie nach dem Sonnenjahren geführt. Da ein Mondjahr ungefähr elf Tage kürzer ist als ein Sonnenjahr, war das Mondjahr im frühen 8. Jh. ungefähr drei Jahre vor dem Sonnenjahr. Diese Art der Bestimmung der Steuerjahre wurde auch in den griechischen bzw. koptischen Dokumenten der arabischen Verwaltung übernommen. Die Schreiber konvertierten die solaren Steuerjahre in die lunaren Jahre der arabischen Zeitrechnung und ordneten ihnen die enstprechende Indiktion zu. Ob dies aus Unwissenheit oder

4 Für eine Liste von publizierten koptischen ἐντάγια vgl. Delattre, A., Cinq entagia coptes.

APF 54 (2008) 79–86, hier 84–86. Dazu kommt noch P.Clackson 45 und Nr. 2 in Gonis, N. – Schenke, G., Two entagia from Cambridge. CdÉ 88 (2013) 372–378. Vgl. auch die Neuedition von BKU III 340 in Gonis, N. – Schenke, G., BKU III 340: An Unusual entagion. CdÉ 86 (2011) 383–385.

5 P.Lond. Copt. I 1050 (7.–8. Jh.) neu ediert in Delattre (Anm. 4) 82–83 (No. 4).

6 Für solche Bezirke im Fayyum vgl. Sijpesteijn (Anm. 2) 137–141; vergleichbare μέρη werden besprochen in Gonis, N., Reconsidering Some Fiscal Documents from Early Islamic Egypt IV. ZPE 186 (2013) 270–274, hier 270–271.

7 Vgl. Morelli, F. in CPR XXII 28, 140–150, bes.142–143.

8 Vgl. Casson, L., Tax-Collection Problems in Early Arab Egypt. TAPA 69 (1938) 274–291, bes.

275–279.

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nach Vorgabe geschah, ist nicht zu sagen. Da die Indiktionen nicht mit den Jahren übereinstimmen, konnte sich der Unterschied von drei Jahren in einer Differenz von zwei Jahren in der Rechnung der Indiktionen manifestieren.

Demgemäß wurden auch in unserem Dokument die Steuerzahlungen für die 14. Indiktion nach dem Sonnenkalender gerechnet und die erste Indiktion nach Mondjahren. Es handelte sich also um die Steuer des laufenden Jahres.

Der Text ist eine Mischung von Koptisch und Griechisch, sowohl syntak-tisch wie paläographisch. Wie es auch allgemein falsch ist, von einer klaren Abgrenzung griechischer und „koptischer“ Kultur im spätantiken Ägypten auszugehen, kann auch im Bereich des Schreiberwesens keine Dichotomie angenommen werden.9 Obwohl im Bereich der Ausbildung der ägyptischen Scheiber vieles unklar ist, zeigen u. A. besonders die Verwaltungsdokumente der früharabischen Zeit, dass manche Schreiber Griechisch und Koptisch genauso beherrschten. Im späten 8. Jh. könnten sogar griechisch-koptisch-arabische Schreiber in der Verwaltung tätig gewesen sein.10

Der Sprachgebrauch und die Paläographie der koptisch-griechischen Steuervorschreibungen wurden kürzlich von Jennifer Cromwell untersucht.11 Nach ihrer Ansicht sind prinzipiell drei Elemente der koptisch-griechischen Steuervorschreibungen eindeutig als griechisch zu identifizieren. I. Die Nennung des Beamten, in dessen Namen das Dokument ausgestellt wurde.

Das zeigt sich besonders durch die Benutzung des Wortes υἱός für ʽSohnʼ (wie auch in unserem Dokument) anstatt einer Form des koptischen ϣⲏⲣⲉ (Z. 1): II. Die Wiederholung des zu zahlenden Gesamtbetrags, hier: γί(νεται) νο(μίσματος) γ´ ιβ´ (Z. 4). III. Die Datierung, vgl. Z. 2. In unserem Dokument wurden mehrere Wörter im koptischen Text nach griechischer Schreibweise geschrieben. Auch bei anderen Schreibern der früharabischen Zeit konn-te gezeigt werden, dass sie bestimmkonn-te griechische Elemenkonn-te ihrer Texkonn-te mit griechischen Buchstabenformen markieren. Dies darf aber nicht verallge-meinert werden, in vielen Dokumenten ist in der Schreibweise überhaupt kein Unterschied zwischen Griechisch und Koptisch zu beobachten. Im Fall unseres Dokumentes resultierte dies wohl daraus, dass der Schreiber diese Wörter – als verwaltungstechnische Fachtermini – in griechischen Texten

9 Zum Verhältnis der koptischen und griechischen Sprache in den Papyri s. allgemein: Clackson, S. J., Coptic or Greek? Bilingualism in the Papyri. In: Papaconstantinou (Anm. 1) 73–104.

10 Vgl. Berkes, L. – Younes, Kh., A Trilingual Scribe from Abbasid Egypt? A Note on CPR XXII 17. APF 58 (2012) 97–100.

11 Cromwell, J., Coptic Texts in the Archive of Flavius Atias. ZPE 184 (2013) 280–288, hier 284–288.

191 Griechisch und Koptisch in der Verwaltung des früharabischen Ägypten: Ein neues ἐντάγιον verwendet hatte: die Abrechnungen der Verwaltung wurden im 8. Jh. in der Regel noch auf Griechisch geschrieben. So hatte er diese Fachausdrücke auch in dem koptischen Text in der ihm bekannten Form geschrieben.

Vollständiger, dunkelbrauner Papyrus, beschrieben mit schwarzer Tinte entgegen dem Faserverlauf. Die Faserstruktur des Papyrus ist uneben und von niedriger Qualität. Die Rückseite ist unbeschriftet.

P.Mich. inv. 3383 15 × 8,8 cm spätes 7.–8. Jh.

Hermupolis (?)

1 // σὺ̣ν θ(εῷ) Σζ ̣ ̣ ̣ ̣ ̣ ̣ υἱὸ̣(ς) [ ̣ ̣] ̣αμ ⲡ̣ϥ[ⲥ]ϩ̣ⲁⲓ̈ [ⲛ]ⲛⲕⲗⲏ̣ⲣ̣(ⲟⲛⲟⲙⲟⲥ) ⲛ̣ϩ̣ⲉⲗⲟ. ⲡ ̣ ̣ ⲉ̣ⲗ̣ ̣ ̣ ̣ 2 ϫⲉ ⲛⲁⲓ ⲛ̣ⲉ ⲛⲧⲁⲥⲧⲁϩ̣ⲟⲕ̣ ⲉⲙⲟⲟⲩ [ⲛ]ⲕⲧⲁ̣ⲁⲩ ϩⲛ ⲡκανώ(ν) ⲛιδ ἰ(ν)δ̣(ικτίωνος) 3 ⲉⲧⲉ̣ ⲛ̣ⲁⲓ ⲛ̣ⲉ̣ [ⲟⲩ]τριμή̣σιν ⲙⲛ ̣ ̣ ̣ ̣ ̣ ⲛκ̣ερ(ά)τ(ιον) ⲉⲣⲉ

ⲡⲉⲛ-4 ⲧⲁⲕⲧⲁⲁⲩ̣ ϣⲁ ⲡⲟⲟⲩ ⲏ̣ⲡ̣ ⲉ̣ⲣⲟ̣ⲕ. γί(νεται) νο(μίσματος) γ´ ιβ´.

vac.

5 δ̣η̣μ̣ό̣(σιον) γῆ(ς) vac. ὑ(πὲρ) ἀ̣ρ̣(ο)υ(ρῶν) β vac. ν̣ο̣(μίσματος) γ̣´ ιβ´

Siegel

„// Mit Gott. Š... b. ...am schreibt an die Erben von ...: Das, was auf dich ent-fallen ist, damit du es bezahlst für den kanon der 14. Indiktion. Es sind ein trimesion und zwei (?) keratia, wobei dir das, was du bis heute gezahlt hast, angerechnet ist. Das macht 1/3 1/12 Solidus.

Landsteuer für zwei arurai 1/3 1/12 Solidus Siegel

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P.Mich. inv. 3383

1 //: In der Regel beginnen Dokumente in dieser Zeit mit einem Kreuz, Staurogram oder ähnlichen christlichen Symbolen, oft auch, wenn sie im Namen von Muslimen ausgestellt werden. Das hier vorkommende Symbol, das das Kreuz ersetzt, kommt jedoch in der arabischen Zeit mehrfach vor. Wir finden es sowohl in griechischen wie auch in koptischen und arabischen Dokumenten.

Es wird ab dem 8. Jh. bis in das 10. Jh. verwendet. In der ersten Hälfte des 20.

Jh. wurde dieses Symbol als ein Zeichen eines religiösen Konfliktes interpre-tiert. Sebastian Richters Analyse hat jedoch gezeigt, dass das Symbol in der Korrespondenz von Christen zwar sehr selten ist, aber auch dort vorkommt.

Ferner ist das Symbol auch in Dokumenten belegt, die von Christen an Muslime gerichtet wurden. Es sind auch Texte zu finden, in denen der Doppelstrich ab-wechselnd mit Kreuzen vorkommt. Einmal werden die Schrägstriche sogar mit einem Kreuz kombiniert. Das Setzen der Doppelstriche ist also nicht als ein reli-giöser Akt oder eine Bekenntnis aufzufassen, vgl. Richter, T. S., Spätkoptische Rechtsurkunden neu bearbeitet (III): P.Lond. Copt. I 487 – arabische Pacht in koptischem Gewand. JJP 33 (2003) 213–230, hier 223–230.

193 Griechisch und Koptisch in der Verwaltung des früharabischen Ägypten: Ein neues ἐντάγιον In diesem Zusammenhang ist auch auf die rezente Neuedition der koptischen Steuervorschreibung CPR IV 6 (703; Cromwell [Anm. 11] 282–283) hinzu-weisen. Cromwell kommentiert den Beginn der ersten Zeile folgendermaßen (s. 283): „The ed. princ. transcribes two diagonal strokes at the beginning of this line. These are very faint and do not appear to have any connection with the text.“ Auf der online zugänglichen Abbildung12 lässt sich jedoch die Präsenz, der oben besprochenen Doppelstriche eindeutig nachweisen, am Anfang des Textes steht also //.

σὺ̣ν θ(εῷ): Diese Formel in der Einleitung der ἐντάγια ist charakteristisch für die Verwaltungsbüros der Pagarchien, vgl. F. Morelli im Komm. zu CPR XIX 26, 1.

Σζ ̣ ̣ ̣ ̣ ̣ ̣: Man könnte eventuell Σζα̣κ̣ε̣ρ̣α̣ς̣ lesen, was als eine Form des Namens Šākir aufgefasst werden könnte. Für die Endung -ας vgl. z.B. SB VI 9576 (Herakleopolis, 643), 1: Ἀβδέλλας ἀμιρᾶς. Vgl. denselben Namen in griechischer Transkription in CPR XXII 34 (Herkunft unbekannt, spätes 8.

Jh.), 8: Σ̣ζε̣χερ.

[ⲛ]ⲛⲕⲗⲏ̣ⲣ̣(ⲟⲛⲟⲙⲟⲥ): Zu dem Ausdruck vgl. Zuckerman, C., Du village à l’empire. Autour du registre fiscal d’Aphroditô (525/526) (Centre de Recherche d’Histoire et Civilisation de Byzance, Monographies 16). Paris 2004, 234.

P.Lond. Copt. 1150 (Hermupolis, 7.–8. Jh.) und BKU III 501 (Herkunft unbe-kannt, 689–699 [?]) sind weitere Beispiele für ἐντάγια, die an „Erben“ adres-siert sind (beide Texte wurden in Delattre [Anm. 4], 82–84 [No. 4–5.] neu ediert).

ⲡ ̣ ̣ ⲉ̣ⲗ̣ ̣ ̣ ̣: Vielleicht ⲡⲉ̣ⲓ̣ⲉ̣ⲗ̣(ⲁ)ⲭ̣(ⲓⲥⲧⲟⲥ) ⲡ̣ⲡ̣ⲣ̣[ⲉ](ⲥⲃⲩⲧⲉⲣⲟⲥ)?

3 ̣ ̣ ̣ ̣ ̣: Vielleicht ⲥ̣ⲉ̣[ⲛ]ⲧ̣ⲉ̣? Ein Trimesion (= 1/3 Solidus) und zwei Keratia (= 1/12 Solidus) würden genau dem Betrag im griechischen Vermerk (Z.

5: γί(νεται) νο(μίσματος) γ´ ιβ´) entsprechen, da ein Solidus/Nomisma 24 Keratia entsprach.

6: Das Siegel diente zur Authentifizierung des Dokumentes. Die Aufschrift oder das Bild des Siegels ist nicht mehr zu erkennen.

12 Erreichbar durch http://aleph.onb.ac.at/F?func=file&file_name=login&local_base=ONB08.

In document Studia Byzantino-Occidentalia (Pldal 187-195)