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Was ist das Sonderbare an Kleists Sonderbarem Rechtsfall ? 1

In document 34 . Budapest 1999 (Pldal 117-121)

Protokoll

Mit Germanistikstudenten im ersten Semester habe ich in mehreren Semi­

nargruppen den Versuch unternommen, Kleists Sonderbaren Rechtsfallzu le­

sen. Obwohl die Lektüre in den einzelnen Gruppen selbstverständlich mit gewissen Unterschieden verlief, waren doch Ablauf und Ergebnis derma­

ßen ähnlich, daß sie sich zusammenfassend protokollieren lassen.

Der Text war den Studenten im voraus unbekannt, so waren etwa die ersten zehn Minuten der Doppelstunde dazu bestimmt, sich mit dem Wort­

laut des Textes bekannt zu machen und eventuelle sprachliche Schwierig­

keiten aus dem Weg zu räumen. Doch hatten die Teilnehmer schon wäh­

rend der ersten Lektüre die Aufgabe, den Zusammenhang von Titel und Text zu klären, also die Frage zu beantworten, was das eigentlich Sonder­

bare an Kleists Sonderbarem Rechtsfall sei.

Die ersten — unbefriedigenden — Antworten haben dann gezeigt, daß die Studenten — es handelte sich ja um Studierende im ersten Semester — den Text mit Augenmerk auf das Was und nicht auf das Wie der Erzählung gelesen haben, wobei ihnen nicht einmal offensichtliche Unstimmigkeiten und ‘Lücken’ der erzählten Geschichte(n) aufgefallen sind. So ergab sich bei ihnen der Eindruck einer unproblematischen Geschichte, die sich ohne be­

sondere Schwierigkeiten paraphrasieren lasse und deren Titel eine Art Über­

treibung sei. Nach einer Nacherzählung, die über problematische Textstel­

len einfach hinwegschreitend wieder diesen ersten Eindruck bestätigte, habe ich dann versucht — um ihre Sicherheit zu erschüttern — die Bedeutung des letzten Satzes zu hinterfragen: „Der König hielt sein Wort, und der Edel­

mann bekam seine Begnadigung.“

Nun hat es sich bald herausgestellt, daß der Satz gar nicht so eindeutig ist, wie er auf den ersten Blick vielleicht zu sein scheint: Unklar ist vor al­

lem die Referenz des Substantivs „Edelmann“ in der fiktiven Welt des Tex­

tes. Es sind drei Möglichkeiten der Interpretation herausgearbeitet worden, wobei gleich auch gezeigt werden konnte, daß alle drei zu weiteren Schwie­

rigkeiten führen:

1. Soll unter „Edelmann“ der Geschworene verstanden werden, der dem König seine Version der Geschichte erzählt, ist es nicht ohne weiteres einzusehen, wieso er „seine Begnadigung“ bekommt, obwohl er doch gar nicht verurteilt und sogar nicht einmal angeklagt wurde, und obwohl

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er nach seiner eigenen Erzählung ja auch kein Mörder, sondern höch­

stens ein unvorsichtiger Jäger gewesen ist.

2. Soll unter „Edelmann“ der Angeklagte verstanden werden, so bleibt es unklar, wieso er noch ein zweites Mal „seine Begnadigung“ für eine Tat bekommen soll, die er nach der Erzählung des Geschworenen ja gar nicht begangen hat.

3. Soll der Satz schließlich so verstanden werden, daß der Geschworene nach der Erzählung seiner Version der Geschichte vom König „seine Begnadigung“, nämlich die Begnadigung für den Angeklagten, bekommt, die er ja haben wollte, hat man doch wieder mit denselben Schwierig­

keiten zu tun, die auch schon bei der zweiten Interpretationsmöglichkeit aufgetreten sind.

Nachdem es auf diese Weise gelungen war, die Teilnehmer für die proble­

matischen Textstellen zu sensibilisieren und den Eindruck des Unproble­

matischen, der im Laufe der ersten Lektüre entstanden war, zu erschüttern, habe ich nun die Studenten darum gebeten, den Text noch einmal zu lesen und nach weiteren Textstellen zu suchen, die ihre erste Sicherheit eventuell noch mehr in Frage stellen könnten.

Nach dieser zweiten Lektüre haben die Teilnehmer dann auf Textstel­

len hingewiesen wie: 1. „es fanden sich noch mehrere Beweise“, 2. „einer stand endlich auf, und meinte, daß es besser sei, einen Schuldigen loszu­

sprechen, als 11 Unschuldige verhungern zu lassen“, 3. „als er im Dunkeln von der Jagd gekommen, und sein Gewehr losgeschossen, es unglücklicher­

weise diesen Edelmann, der hinter einem Busche gestanden, getötet habe“.

Nun konnten die Unstimmigkeiten bzw. die ‘Lücken’ thematisiert wer­

den, die die erwähnten Textstellen verbergen sollen:

1. Im ersten Fall sollen als ‘erste Beweise’ vermutlich der Streit zwischen dem späteren Opfer und dem Angeklagten bzw. die öffentlich ausgespro­

chene Drohung gelten. Doch dürften diese streng genommen gar nicht als Beweise akzeptiert werden, da sie ja nicht die begangene Tat selbst beweisen, sondern höchstens auf ein mögliches Tatmotiv schließen las­

sen. Darüber hinaus beweisen die „Beweise“ einen Tatbestand, der ja - wenigstens nach der Erzählung des Geschworenen - gar nicht besteht.

2. In Bezug auf die zweite Stelle ist die Frage gestellt worden, wieso über

„11 Unschuldige“ gesprochen wird, wenn doch zwölf Geschworene am Prozeß beteiligt sind. Der Widerspruch konnte jedoch bald durch den Hinweis aufgelöst werden, daß der zwölfte, vermutlich derjenige, der später seine Version der Geschichte dem König erzählt, sich durch sei­

ne Weigerung in den Augen der anderen Geschworenen, die ja fest von der Schuld des Angeklagten überzeugt waren, zum Mitschuldigen des mutmaßlichen Mörders gemacht hat.

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3. Die Fragen schließlich, die in Bezug auf die dritte Stelle gestellt worden sind - Was suchte der Edelmann, das spätere Opfer, hinter dem Busche?

und: Kann man ganz sicher sein, daß er tatsächlich hinter dem Busche gestanden hat? -, konnten trotz mancher Hypothesen auf keine Weise befriedigend beantwortet werden.

Daher habe ich versucht, gerade diese Unmöglichkeit, problematische Text­

stellen zu klären, zum Ausgangspunkt der weiteren Diskussion zu machen.

Also habe ich nun die Teilnehmer aufgefordert, den Text auch ein drittes Mal zu lesen und dabei nach den Gründen zu suchen, die die Beantwortung der Fragen, die in der zweiten Runde entwickelt worden waren, erschwe­

ren bzw. zum Teil sogar unmöglich machen. Erst in dieser dritten Runde sind dann die Studenten auf die narrative Struktur des Textes aufmerksam geworden.

Danach konnte herausgearbeitet werden, daß der Text zwei Erzähler betätigt, die in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen. Die Er­

zählung des ‘eigentlichen’2 Erzählers setzt nämlich einen zweiten Erzäh­

ler - und somit eine zweite Erzählung - in Szene: den Geschworenen, der gleichzeitig als Figur in der Erzählung des ‘eigentlichen’ Erzählers fungiert:

„... und nachdem er sich vom Könige das Wort geben lassen, daß seine Aufrichtigkeit nicht von nachteiligen Folgen für ihn sein sollte, so erzählte er dem Monarchen, daß ...“

Aus der Hierarchie der beiden Erzähler bzw. aus ihrer ‘Arbeitsteilung’

im Text ergibt sich das Verhältnis, in dem die beiden Erzählungen zuein­

ander stehen.

Der erste, ‘eigentliche’ Erzähler erzählt erstens — explizite — den ‘äuße­

ren’ Hergang des Geschehens, zweitens — implizite - eine mögliche und sogar wahrscheinliche, aber nicht unbedingt wahre Version des Mordfal­

les, wobei er sich als eine Art Wortführer des „Publikums“ erweist und ge­

nauso wie die öffentliche Meinung dem Wahrscheinlichen verhaftet bleibt.

Der zweite Erzähler erzählt im Gegensatz zum ersten nicht das Wahrscheinli­

che, sondern — möglicherweise - das Wahre, also den ‘inneren’ Zusam­

menhang des Mordfalles und des darauf folgenden Geschehens, der aber ganz unwahrscheinlich ist: So soll die Funktion der zweiten Erzählung darin bestehen, die erste zu korrigieren bzw. verständlich zu machen.

Daß dies doch nicht vollständig gelingen kann, liegt an den Mängeln der Erzählung des zweiten Erzählers. Seine Erzählung weist nämlich einerseits mindestens eine offensichtliche ‘Motivationslücke’ auf (Was suchte der Edel­

mann, das spätere Opfer, hinter dem Busche?), und ihre Wahrheit ist auch nicht verbürgt: „Da ich, fuhr er fort, weder Zeugen meiner Tat noch mei­

ner Unschuld hatte, so beschloß ich ...“ Wie kann man also ganz sicher sein, 117

daß er dem König tatsächlich die Wahrheit erzählt und daß das Opfer wirk­

lich hinter dem Busche gestanden hat?

Diese Mängel der Erzählung des zweiten Erzählers wären nur auf eine Art und Weise zu beheben: nämlich durch eine dritte Erzählung eines drit­

ten Erzählers - durch die Erzählung des mutmaßlichen Mordfalles durch das Opfer, das aber leider Gottes tot ist.

Aus dem problematischen Verhältnis der zwei Erzählungen bzw. aus dem im Text inszenierten - mißlungenen - Versuch, eine Erzählung durch eine andere verständlich zu machen bzw. die W ahrheit einer Erzählung durch eine zweite Erzählung zu verbürgen, ergaben sich dann merkwürdige Kon­

sequenzen in Bezug auf den Status jeglicher Narration.

Der Umstand, daß die zweite Erzählung die Funktion haben sollte, die erste zu korrigieren bzw. verständlich zu machen, zeigt, daß jede Erzählung auf eine andere Erzählung angewiesen ist, die einzig und allein imstande wäre, ihre W ahrheit zu verbürgen. Da aber das gleiche Problem sich auch im Falle dieser zweiten Erzählung sogleich einstellt, entsteht ein unendli­

cher Regreß: eine unendliche Reihe immer weiterer ‘Hypo-Erzählungen’3, so daß die Frage nach der W ahrheit bzw. Unwahrheit einer Erzählung un­

endlich verschoben, doch nie endgültig beantwortet werden kann.

Und umgekehrt: Der Umstand, daß die zweite Erzählung nur verständ­

lich ist, sofern sie in eine erste eingebettet ist, die die Voraussetzung(en) für ihre Bedeutsamkeit enthält und in der ihre Bedeutung erst entfaltet werden kann, entsteht nun wiederum ein unendlicher Progreß: Das Rätsel des letz­

ten Satzes ließe sich vielleicht erst lösen, wenn man den König als - nun­

mehr vierten - ‘Hyper-Erzähler’ zu W ort kommen ließe. Doch: „Der Kö­

nig hielt sein Wort, und der Edelmann bekam seine Begnadigung.“4 Anmerkungen

1 Heinrich von Kleist: Sonderbarer Rechtsfall in England. - In: Ders.: Sämt­

liche Werke und Briefe. Hg. von Helmut Sembdner. Bd. 2, S. 28lf. - Mün­

chen: dtv 71984. Sämtliche Zitate im Text sind dieser Ausgabe entnommen.

Zum Wortlaut des Textes vgl. op.cit. S. 916f.

2 So problematisch das Adjektiv auch sein mag, der erste Erzähler ist von den Studenten so getauft worden.

3 Die Gelegenheits-Termini ‘Hypo-Erzähler’ (‘Hypo-Erzählung’) bzw. ‘Hyper- Erzähler’ (‘Hyper-Erzählung’) sind nach Genettes Begriffen „Hypotext“ bzw.

„Hypertext“ gebildet worden. Vgl. Genette, Gerard: Palimpseste. Die Lite­

ratur auf zweiter Stufe. — Frankfurt/M.: Suhrkamp 1993.

4 Spätestens an dieser Stelle dürfte es klar geworden sein, warum ich die Text­

sorte 'Protokoll’ gewählt habe. Insofern nämlich auch mein Text die Ge­

schichte einer Lektüre erzählt...

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Klaus Manger

Jorge Semprüns Bleiche Mutter,

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