sition“ mit jenem der „Reformpartei“ langst als identisch erschei
nen lasst.
VI. In unserm diesfälligen Wirken sprechen wir aber den Beruf der Initiative nicht ansschliesslich der Opposition zu, eben so wenig als wir ihn der Regierung, oder wem sonst immer, ausschliesslich zusprechen, sondern wir anerkennen ihn als einen verfassungsmas
sigen Gesamrulberuf aller Staatsbürger.
VII. Von diesem können wir uns zur Zeit um so weniger dis- pensiren, als wir in staatsrechtlicher Beziehung — als Reform nur das gelten lassend, was mit der Garanlirung und Entwicklung des nationalen verfassuogsmässigen Lebens im Einklänge steht — nicht jede Neuerung für eine Verbesserung hallen können, und wir die sogenannte conservalive Partei unter dem Vorwände der Ordnung io einer privilegirten, absolulistischeu, freiheitswidrigen Tendenz begriffen sehen ; und weil wir endlich auch bei der Regierung keine Garantie dafür linden, dass sie alle uOthigen Reformen io jener constilutio- nellen Tendenz in Angriff nehmen w erde, indem zahlreiche Anzei
chen die Besorgniss in uns erregten, das6 ihre Politik vielmehr auf nicht immer verfassungsmassige Erweiterung ihrer Macht-Vollkom
menheit, als auf Garaotirung des constilulionelleo Lebens unserer Nation gerichtet sei.
VIII. Diese Controllirungs-, Aufrechthallungs-, Garanlirnogs und Progressionstendenzen und die uns zu selben auffordernden Besorg
nisse werden uns iodess nie abhalten, alle guteo und gesetzlichen Handlungen der Regierung nach Kräften zu unterstützen, indem wir den Triumph unserer Sache nicht in Parleieilelkeil oder in Erhebung unserer Personen zu Gnadenslellen, sondern einzig und allein darin suchen, dass das Gute geschehe; wir machen es daher nicht zur Bedingung unserer Unterstützung, dass uns die Gewalt nicht ignorire oder nur die Hilfe der Oppositionspartei in Anspruch nehme, son
dern wir erklären vielmehr, dass wir — wie wir dies auch schon bisher gar oft thatsächlich bewiesen — nie darauf sehen werden, von wem das Gute komme und in wessen Hand dessen Ausführung
gefordert, es kana auf uns zahlen, wir werden es unterstützen.
IX. Da wir über Zweck und Tendenz unserer Reformbestrebun
gen , so wie Uber die wesentlichsten Pflichten der Gesetzgebung unsere Meinung wollen abgeben können, so erkennen wir durch zweckmassige Gesetze begränzle Pressfreiheit als unumgängliche Be
dingung der friedlichen Reform und werden bestrebt sein, diese der Nation zurückzuerwerben.‘)
X. W ir drücken unsere Zweck, den wir zu erreichen streben, in Folgendem aus: W ir glauben, dass sowohl die Sicherstellung, die nationale und conslitutionelle Entwicklung, als auch das Wohl und materielle Aufblühen unseres Vaterlandes dadurch erwirkt und zugleich dem königlichen Throne dadnreh die kräftigste Stütze ge
boten werden könne, wie ,,auf Grundlage der Nationalität und Ver
fassungsmässigkeit“ die Interessen der Staatsbürger aus allen Klassen vereinigt werden.
Zur Einigung dieser Interessen halten wir ,,ausser der mit vor
sichtiger Schonung der Interessen der sprachverschiedlichen Völker- sJämme des Landes zu geschehen habenden Durchführung der Na
tionalitäts-Angelegenheiten“ (Szemere’s Vorschlag), ,,so wie auch die Religionsfrage auf Grundlage der letzten Landlagsbeschlüsse,“
(Stettners Vorschlag:) ,,und ferner die vollkommene und rechtmässige Vereinigung Siebenbürgens und Ungarns für nöthig, auf dass die beiden Schwester-Länder und Nationen sieh einander zurückgegeben werden, und auf diese Weise sowohl dem Verwandtschaftsbande als der Heiligkeit des Gesetzes Genüge geleistet werde“ (Szemere’s Vorschlag); wir hallen ferner allgemeine Theilnehmung an den öffent
lichen Lasten für nötbig, so wie auch, dass die nicht adeligen Staats
bürger, vor Allem aber die königliehen Städte und freien Bezirke,
1) Es beisst mit Recht im Programme „zuriiekerwerben“ , da es in Ungarn gesetzlich de j u r e gar keiue Censnr gibt, und wenn diese d t f a c t o doch besteht, so ist dies immer von den Eingriffen der Regierung in unsere constiluliouelleu Rechte, der ihr bei der Lauheit, mit welcher die zu einer gewissen Zeit vertheidigt wurden , und bei der geringen Be
deutung, die die Literatur bis auf die neueste Zeit bei uns batte, leicht möglich ward.
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auf Grundlage der Vertretung — die auch mit den Comitatsinstitn- tionen vollkommen in Einklang gebracht werden kann —■ sowohl an den gesetzgebenden und Monizipalitätsrecbten wahrhaften Antheil haben, als auch Gleichheit vor dem Gesetze gemessen sollen.
In Ansehung der allgemeinen Besleuerungsfrage erklären wir, dass wir die Erleichterung der Lasten des bisher ausschliesslich be
steuerten Volkes ftlr unsere Haoplpflicht halten nnd die verfassungs
mässigen Garantien auch in dieser Beziehung für nns Alle zn ver
mehren streben werden; aber die bisher noch nicht geschehene Deckung der allgemeinen LandesbedUrfoisse betreffend, machen wir jedenfalls die landtägliche Bestimmung der Zwecke und Mittel, so wie die daselbst abzulegende Rechenschaft nnd dem Landtage schul
dige Verantwortlichkeit zur Bedingung.
So wie auch aof gerechte Entschädigung der Grundherren ba- sirte durch ein Zwangsgesetz anbefohiene Aufhebung der Urbarial- verhällnisse, ferner die durch Abschaffung der Avilicität zu bewerk
stelligende Versicherung des Grundbesitzerwerbes. Io Ansehung des ersten scheint es uns in national-Ökonomischer Beziehung sowohl für die grundberrliche als für die Urbarial-Volksklasse am erwünsch
testen, wie auch am wohllhäligsten fürs Land, dass einleitende Schritte geschehen, die Urbaria! - Erbablösung unter Intervention des Staates im ganzen Lande bewerkstelligt werden.
W ir sind bereit jeden einleitenden Schritt anzunehmen, der nns diesen Zwecken nähert, ohne darum künftige Entwicklung zu hin- -dem , und erkennen es für unsere Aufgabe, io dieser Tendenz auch beim nächsten Landtage zu wirken und nach Allem, was nor zur nationalen und conslitulionellen Entwicklung unseres Vaterlandes oder seinem geistigen und materiellen Wohle führen kann — nnd von dem Vieles durch die Opposition schon im Angriff genommen wurde — standhaft zu streben, „uns zugleich bestrebend, der öffent
lichen Erziehung, als einem Hauplhebel unserer Nationalentwicklung, eine solche Richtung zu geben, dass unseres Landes Kinder zu ar
beitsamen Bürgern gebildet werden und hiedurch eine Stütze für ihre persönliche Unabhängigkeit finden.“ (Klausais Vorschlag.)
XI. Indem wir auf diese Weise sowohl die nns auf dem Ge
biete der Verfassungsmässigkeit als auf jenem des Fortschrittes lei